Art. 13 Abs. 1 GG Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Flashcards
Persönlicher Schutzbereich
Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen sowie inländische juristische Personen gilt.
Sachlicher Schutzbereich
Geschützt wird die räumliche Privatsphäre vor Eingriffen der staatlichen Gewalt sowie die freie Entfaltung innerhalb dieses räumlichen Bereichs.
Definition Wohnung
„Wohnung” i.S.d. Art. 13 Abs. 1 GG umfasst all jene Räume,
• welche der Inhaber der allgemeinen Zugänglichkeit durch
Abschottung entzogen
• und zur Stätte seines privaten Wirkens gemacht hat.
Ein Aufenthalt muss nicht auf dauer ausgelegt sein.
Schrankenbereich
Das Grundrecht kann aufgrund von Gesetzesvorbehalten eingeschränkt werden - insbesondere gem. Art. 13 Abs. 2 GG zum Zwecke der Durchsuchung aus Gründen der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr (Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug).