Art. 13 Abs. 1 GG Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Flashcards

1
Q

Persönlicher Schutzbereich

A

Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen sowie inländische juristische Personen gilt.

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2
Q

Sachlicher Schutzbereich

A

Geschützt wird die räumliche Privatsphäre vor Eingriffen der staatlichen Gewalt sowie die freie Entfaltung innerhalb dieses räumlichen Bereichs.

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3
Q

Definition Wohnung

A

„Wohnung” i.S.d. Art. 13 Abs. 1 GG umfasst all jene Räume,
• welche der Inhaber der allgemeinen Zugänglichkeit durch
Abschottung entzogen
• und zur Stätte seines privaten Wirkens gemacht hat.
Ein Aufenthalt muss nicht auf dauer ausgelegt sein.

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4
Q

Schrankenbereich

A

Das Grundrecht kann aufgrund von Gesetzesvorbehalten eingeschränkt werden - insbesondere gem. Art. 13 Abs. 2 GG zum Zwecke der Durchsuchung aus Gründen der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr (Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug).

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