Art. 5 Abs. 1 GG - Informationsfreiheit Flashcards
1
Q
Informationsfreiheit - Art. 5 Abs. 1 GG
Persönlicher Schutzbereich
A
Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen sowie inländische juristische Personen gilt.
2
Q
Informationsfreiheit - Art. 5 Abs. 1 GG
Sachlicher Schutzbereich
A
Geschützt wird die Informationsbeschaffung aus allgemein zugänglichen Quellen.
3
Q
Informationsfreiheit - Art. 5 Abs. 1 GG
Schranken
A
Das Grundrecht kann aufgrund von Gesetzesvorbehalten gem. Art. 5 Abs. 2 GG eingeschrankt werden:
- aufgrund der allgemeinen Gesetze,
- zum Schutz der Jugend,
- aufgrund des Rechts der persönlichen Ehre.