Art.2 Abs.1 GG i.V.m. Art.1 Abs.1 GG - Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) Flashcards

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Q

Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)
- Art.2 Abs.1 GG i.V.m. Art.1 Abs.1 GG
Persönlicher Schutzbereich

A

Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen gilt.

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2
Q

Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) - Art. 2Abs.1 GG i.V.m. Art.1 Abs.1 GG
Sachlicher Schutzbereich

A

Geschützt werden
- die enge persönliche Lebenssphäre und damit das Recht auf Selbstbestimmung,
- der autonome Bereich der Privatheit und der privaten Lebensgestaltung inkl. der
Intimsphäre,
- das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung des Menschen sowie sein Ruf und seine persönliche Ehre.

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3
Q

Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) - Art.2 Abs.1 GG i.V.m. Art.1 Abs.1 GG
Schranken

A

Das Grundrecht kann aufgrund eines Gesetzesvorbehalts eingeschränkt werden.
Ein Eingriff in die Intimsphäre ist nicht zulässig.

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