Art.2 Abs.1 GG i.V.m. Art.1 Abs.1 GG - Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) Flashcards
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)
- Art.2 Abs.1 GG i.V.m. Art.1 Abs.1 GG
Persönlicher Schutzbereich
Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen gilt.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) - Art. 2Abs.1 GG i.V.m. Art.1 Abs.1 GG
Sachlicher Schutzbereich
Geschützt werden
- die enge persönliche Lebenssphäre und damit das Recht auf Selbstbestimmung,
- der autonome Bereich der Privatheit und der privaten Lebensgestaltung inkl. der
Intimsphäre,
- das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung des Menschen sowie sein Ruf und seine persönliche Ehre.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) - Art.2 Abs.1 GG i.V.m. Art.1 Abs.1 GG
Schranken
Das Grundrecht kann aufgrund eines Gesetzesvorbehalts eingeschränkt werden.
Ein Eingriff in die Intimsphäre ist nicht zulässig.