Art. 5 Abs. 3 GG - Kunstfreiheit Flashcards
Kunstfreiheit - Art. 5 Abs. 3 GG
Persönlicher Schutzbereich
Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen sowie inländische juristische Personen gilt.
Kunstfreiheit - Art. 5 Abs. 3 GG
Sachlicher Schutzbereich
Geschützt wird die Freiheit, Kunstwerke zu schöpfen oder geschöpfte Kunstwerke zu interpretieren sowie diese öffentlich darzustellen und zu verbreiten.
Kunstfreiheit - Art. 5 Abs. 3 GG
Schranken
Das Grundrecht kann aufgrund einer verfassungsimmanenten Schranke eingeschränkt werden.
verfassungsimmanente
Schranke
• Im GG Artikel sind keine konkreten Angaben zur Einschränkung zu finden.
• Art und Inhalt der Beschränkung sind ungeschrieben und ergeben sich aus dem Wesensgehalt des Grundrechts selbst und der Werteordnung des Grundgesetzes