Art. 5 Abs. 3 GG - Kunstfreiheit Flashcards

1
Q

Kunstfreiheit - Art. 5 Abs. 3 GG
Persönlicher Schutzbereich

A

Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen sowie inländische juristische Personen gilt.

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2
Q

Kunstfreiheit - Art. 5 Abs. 3 GG
Sachlicher Schutzbereich

A

Geschützt wird die Freiheit, Kunstwerke zu schöpfen oder geschöpfte Kunstwerke zu interpretieren sowie diese öffentlich darzustellen und zu verbreiten.

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3
Q

Kunstfreiheit - Art. 5 Abs. 3 GG
Schranken

A

Das Grundrecht kann aufgrund einer verfassungsimmanenten Schranke eingeschränkt werden.

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4
Q

verfassungsimmanente
Schranke

A

• Im GG Artikel sind keine konkreten Angaben zur Einschränkung zu finden.
• Art und Inhalt der Beschränkung sind ungeschrieben und ergeben sich aus dem Wesensgehalt des Grundrechts selbst und der Werteordnung des Grundgesetzes

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