Art.11 Abs.1 GG Recht auf Freizügigkeit Flashcards
Persönlicher Schutzbereich
Es handelt sich um ein Bürgerrecht, welches für alle natürlichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 Abs. 1 GG sowie inländische juristische
Personen gilt.
Sachlicher Schutzbereich
Geschützt wird das Recht,
- an jedem Ort des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen
- sowie zu diesem Zweck in das Bundesgebiet einzureisen
- und die Mitnahme der persönlichen Habe.
Geschützt wird die positive und negative* Freizügigkeit.
Definition Aufenthalt
Aufenthalt bedeutet ein vorübergehendes Verweilen, das in Abgrenzung zur Freiheit der Person gem. Art.2 Abs.2 GG ein Mindestmaß an Bedeutung und Dauer aufweisen muss.
Definition Wohnsitz
Wohnsitz ist die ständige Niederlassung an einem Ort.
Schrankenbereich
Das Grundrecht kann gem. Art. 11 Abs. 2 GG aufgrund von Gesetzesvorbehalt eingeschränkt werden.