A04 Wirtschaftskammerorganisation Flashcards
Was sind die gesetzlichen Grundlagen für das Recht der Wirtschaftskammer?
Das Wirtschaftskammergesetz (WKG) sowie das Allgemeine Kammergesetz.
Wer ist Mitglied der Wirtschaftskammer?
Jede natürliche oder juristische Person, die ein Gewerbe betreibt und im Firmenbuch eingetragen ist.
Wann beginnt, wann endet die Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer?
Mit der Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung und endet mit der Zurücklegung, Einstellung oder Löschung des Gewerbes.
Welche Rechte, welche Pflichten haben die Kammermitglieder?
Rechte: Interessenvertretung, Beratung, Mitbestimmung. Pflichten: Zahlung der Kammerumlage, Mitwirkung an Wahlen.
Wie ist die Wirtschaftskammerorganisation aufgebaut; was bedeutet territoriale Gliederung, wie ist die fachliche Gliederung aufgebaut?
Territorial: Bundes- und Landeskammern; Fachlich: Sparten und Fachgruppen.
Wer besitzt innerhalb der Kammerorganisation Rechtspersönlichkeit?
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Landeskammern.
Zu welcher Sparte gehört ihre Standesvertretung, welcher Fachgruppe sind sie zugehörig?
Dies hängt vom jeweiligen Gewerbe ab und ist im Spartenverzeichnis ersichtlich.
Wie gliedert sich der Aufgabenbereich der Wirtschaftskammer?
In den eigenen Wirkungsbereich und den übertragenen Wirkungsbereich.
Welche Aufgaben betreffen den eigenen Wirkungsbereich?
Mitgliedervertretung, Interessenwahrung, Aus- und Weiterbildung, Beratung.
Welche Aufgaben fallen in den übertragenen Wirkungsbereich; in welcher Funktion wird die Wirtschaftskammer dort tätig?
Mitwirkung bei der Verwaltung öffentlicher Aufgaben, z. B. Lehrlingswesen – die Kammer handelt als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung.
Was versteht man unter Interessenausgleich?
Das Bemühen, gegensätzliche Interessen der Mitglieder innerhalb der Kammerstruktur auszugleichen.
Welche Organe vertreten die Landeskammer, die Sparte, die Fachgruppe?
Landeskammer: Präsident, Spartenobleute; Sparte: Spartenkonferenz; Fachgruppe: Fachgruppenausschuss.
Wie und wie oft werden die Organe der Wirtschaftskammer gewählt?
Alle fünf Jahre durch die Mitglieder im Rahmen der Wirtschaftskammerwahl.
Wie finanziert sich die Wirtschaftskammer?
Durch Umlagen der Mitglieder, Gebühren, Entgelte für Leistungen sowie öffentliche Mittel.