(7) Kommunikationsfreiheiten im Wandel Flashcards

1
Q

Grundrechtsfunktionen

A

Abwehrrechte gegen den Staat
gegen öffentliche Gewalt

Schutzrechte durch den Staat
gegen private Gefahren

  • Staat ist alleinig
    • Grundrechte binden stets nur den Staat
  • Keine unmittelbare Bindung von Privatpersonen oder privaten Unternehmen
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2
Q

Art. 35: Verwirklichung der Grundrechte

A
  1. Grundrechte müssen in ganzer Rechtsordnung zur Geltung kommen
  2. Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt → an Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu Verwirklichung beizutragen
    1. Abwehrrecht
  3. Behörden sorgen dafür, dass Grundrechte auch unter Privaten wirksam werden
    1. Schutzrechte
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3
Q

Funkionen der Kommunikationsgrundrechte (individuelle & gesellschaftliche Dimension)

A

persönliche Entfaltung & autonom Lebensführung ermöglichen
→ Menschenrechte

Instrumente zum Schutz der Demokratie
- demokratische Willensbildung
- Ausübung politischer Rechte
→ unentbehrlich für Demokratie
(in CH erst seit 1999 in Verfassung, zuvor lediglich Richterrecht)

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4
Q

Art. 16: Meinungs- und Informationsfreiheit

A
  1. Meinungs- und Informationsfreiheit istgewährleistet
  2. jede Person hat Recht
    1. Meinung frei zu bilden
    2. ungehindert äußern
    3. verbreiten
  3. jede Person hat Recht
    1. Informationen frei zu empfangen
    2. Informationen zu beschaffen
    3. Informationen verbreiten
    Einschränkung: nur aus allgemein zugänglichen Quellen
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5
Q

Art. 17: Medienfreiheit

A
  1. Freiheit von
    1. Presse
    2. Radio
    3. Fernsehen
    4. andere Formen fernmeldetechnischer Verbreitung → Internet
    ist gewährleistet
  2. Zensur ist verboten
  3. Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet
    1. anonyme Auskunft an Medien möglich
    2. Quellenschutz: Medien müssen Quellen nicht an staatlicheStellen preisgeben
    3. Schutz vor Hausdurchsuchungen von Medien
    4. Zeugnisverweigerungsrecht: Medien dürfen Auskunft über Quellen verweigern
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6
Q

Art. 93: Radio & Fernsehen

A
  1. Gesetzgebung über Radio, Fernsehen, Internet etc.
    1. Bund ist zuständig
  2. Leistungsauftrag
    1. Bildung & kulturelle Entfaltung
    2. freie Meinungsbildung
    3. Unterhaltung
    4. bringen Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck
  3. Unabhängigkeit
    1. Autonomie in Programmgestaltung
  4. Rücksichtnahme auf Stellung anderer Medien, insb. Presse
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7
Q

Art. 36 Einschränkung von Grundrechten

A
  1. gesetzliche Grundlage notwendig
  2. müssen gerechtfertigt sein
    1. öffentliches Interesse
    2. Schutz von Grundrechten Dritter
  3. müssen verhältnismäßig sein
  4. Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar
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8
Q

Abwägung zwischen (Grund-)Rechten: Hausfriedensbruch oder Medienfreiheit?

A
  • Gruppe “Gundula” besetzt Villa in Luzern (2016)
  • Journalistin für “Zentralplus” betritt Haus für Reportage
  • Eigentümer klagt auf Hausfriedensbruch
    • Bezirksgericht: ja
    • Kantonsgericht: ja
    • Bundesgericht: nein
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9
Q

Abwägung zwischen (Grund-)Rechten: Freie Meinungsäußerung oder Schutz vor Diskriminierung? (Homosexualität SVP)

A
  • Art. 261 StGB: Diskriminierung wegen Rasse, Ethnie und Religion verboten
    • neu: auch sexuelle Orientierung
  • Junge Walliser SVP: “gegen Banalisierung der Homosexualität”
    • Probleme für Pfarrer bei Auslegung Bibeltexte
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10
Q

Abwägung zwischen (Grund-)Rechten: Quellenschutz bei Straftat (Drogen)

A
  • Journalistin berichtet über Drogendealer “Roland”, Verdienst 12 000 CHF pro Jahr (2012)
  • Staatsanwaltschaft BS: Strafverfahren gegen Unbekannt, Zeugnisverweigerungsrecht wird nicht zugestanden
    • Appellationsgericht: nein
    • Bundesgericht: ja (kein Quellenschutz)
    • EGMR (2020): nein (gibt Journalistin Recht)
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11
Q

Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit

A

→ durch Staat

Durch Gesellschaft & Unternehmen
→ community censorship

Selbstbeschränkung
→ individuell & institutionell

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12
Q

Trump darf Twitter-Nutzer nicht blockieren

A
  • Trump hatte 7 Nutzer gesperrt
  • Gerichtsurteil: darf er nicht
    • kein persönlicher, sondern präsidentieller Account
    • öffentliches Forum
    • verletzt First Amendment Rechte
  • US Supreme Court (2021): hebt Urteil auf weil nicht mehr aktuell
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13
Q

SBB muss israelkritisches Plakat dulden

A
  • “Palästina-Solidarität” kritisiert Siedlungspolitik
  • SBB hängt Plakat ab
  • Gericht: Eingriff in Meinungsfreiheit nicht zulässig
    • SBB muss Plakat wieder aufhängen
      • Bahnhof ist öffentlicher Raum
      • SBB ist staatliches Unternehmen
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14
Q

SRG muss Werbespot ausstrahlen

A
  • “Verein gegen Tierfabriken” hat Werbespot konzipiert, der Medien, insb. SRG kritisiert
  • SRG wollte nicht ausstrahlen
    • Urteil: müssen sie doch
  • 2020: ERGM bestätigt Urteil
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15
Q

Community Censorship: Dixie Chicks & Curt Schilling

A

Dixie Chicks
- Country Band aus Texas
- verurteilen Irak-Invasion:
“We are ashamed the President of the United States is from Texas”
- Boykott von Fans, Radiostationen etc.

Curt Schilling
- spricht sich in Facebook-Post gegen Transsexuelle aus
- wird gekündigt, öffentliche Entrüstung

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16
Q

Selbstbeschränkung: institutionell

A

Charlie Hebdo (2015)

CNN: “Journalistically, we would want to use and should use the cartoons. But as a manager, you have to protect and take care of the safety of your employees.”

17
Q

Selbstbeschränkung: individuell: Einstellungen zur Meinungsfreiheit im Internet

A
  • 64% für freie Regierungskritik im Internet (besonders junge Menschen)
  • 48% fühlt sich wohl dabei, alles über Politik zu sagen, was sie denken (im Internet)
    • 29% nicht
  • 34% für uneingeschränkte Freiheit, 41% für Einschränkung extremer Meinungen
  • 45% glauben, es sei im Internet nicht sicher zu sagen, was man über Politik denkt
18
Q

Selbstbeschränkung: individuell: Chilling Effekte

A
  • Abschreckung bei Informationssuche
    • 12% immer / oft
    • 49% manchmal einschränken
    • 36% fühlen sich nie eingeschränkt
  • Abschreckung bei Selbstdarstellung (Meinung im Internet äußern)
    • 25% immer / oft
    • 33% manchmal
    • 39% nie