6. Insolvenzverfahren der FINMA (inkl. VAG-Revision) Flashcards

1
Q

Verhältnis der privilegierten Einlagen (BankG 37a) zur Einlagensicherung (BankG 37h) bzw. wie werden im Konkurs einer Bank die Einlagen der Kunden ausgezahlt?

A
  1. Privilegierte Einlagen werden sofort aus der vorhandenen Liquidität der gescheiterten Bank ausbezahlt BankG 37b I
  2. Reichen die verfügbaren liquiden Mittel der Bank zur Deckung der privilegierten Bankeinlagen nicht, kommt jetzt die Einlagensicherung gem. BankG 37h zum Zug
    • esisuisse Verein; Anschlusspflicht
  3. Privilegierte Einlagen werden im Konkursfall bevorzugt und gleichzeitig mit den anderen Forderungen der zweiten Konkursklasse beglichen BankG 37a I
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2
Q

Wie wird die FINMA als Insolvenzbehörde im Insolvenzbereich tätig?

A
  • Schutzmassnahmen (für Banken BankG 26)
    • Ev. andere Massnahmen
      • insb. präventive Aufsichtstätigkeit und begleitende Massnahmen (Recovery)
        • siehe #7
        • insb. bei systemrelevanten Instituten relevant!
      • grosses Ermessen bei BankG 25 (“kann”- Vorschrift) und BankG 26 (“namentlich”) und natürlich auch FINMAG 31 (beachte: keine “kann”-Vorschrift”!, (aber) insb. Möglichkeit zum informellen Handeln
    • Publikation (BankG 26 II)
  • Sanierung (für Banken BankG 28 ff.)
  • Konkurs (für Banken BankG 33 ff.)
  • OR-Liquidation (für Versicherungen VAG 52 ff.)
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3
Q

Was sind die relevanten Rechtsgrundlagen für die FINMA als Insolvenzbehörde i.B. auf

Banken, Effektenhändler, Pfandbreifzentralen und Finanzmarktinfrastrukturen?

Versicherungen?

Kollektive Kapitalanlagen?

A
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4
Q

In welchem Bereich bzw. in welchen Rechtsgrundlagen findet sich keine Insolvenzzuständigkeit der FINMA?

A
  • I.B. auf diese Ausnahmen ist FINMA keine “integrierte Aufsichtsbehörde” (?)
  • KAG: keine Kompetenz i.B. auf
    • Schutzmassnahmen
    • Sanierung
  • VAG: keine Kompetenz i.B. auf
    • Sanierung (derzeit)
    • aber siehe neue Botschaft!
      • sieht vor, das FINMA ein Sanierungsverfahren einleiten kann
  • FINIG: keine Kompetenz ausser i.B. auf eine Liquidation nach OR
    • beachte FINMAG 1 I lit. i
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5
Q

Was sind die aktuellen Regulierungsvrohaben i.B. auf das Insovlenzrecht?

A
  • Revision des BankG
    • Punktuelle materielle Anpassungen
      • bspw. Beschwerdewesen
    • Stufengerechte Regulierung
      • von Verordnungs- auf Gesetzesstufe
    • Einlagensicherung
  • Revision des VAG
    • Punktuelle materielle Anpassungen
    • Schaffung eines formellen Sanierungsrechts
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6
Q

Was sind die Aufgaben/Themen/Tätigkeiten der FINMA im Insolvenzbereich?

A
  • Abwicklung von Insolvenzen
    • Siehe auch #2
      • Liquidation
      • Konkurse
      • Schutzmassnahmen
      • Sanierungsverfahren
    • Begleitung/Aufsicht externer Liquidatoren
    • Selbständige Abwicklung von Insolvenzverfahren
  • Redaktion von Entscheiden im Insolvenzbereich inkl. Begleitung des Beschwerdeverfahren
    • Konkursverfügungen
    • Anerkennung ausländischer Insolvenzdekrete
    • Anfechtungen
  • Regulierung/Policy
    • Mitarbeit bei Konnex zu Insolvenz
  • Beratung innerhalb der FINMA
  • Kontakt mit Gläubigern, STWA, BJ, ausländischen Behörden etc.
  • Präventive Arbeit
    • Recovery- (Stabilisierungs-) und Resolutionpläne (Abwicklungspläne)
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7
Q

Wie stellen sich die verschiedenen Phasen eines Insovlenzverfahrens insb. i.B. auf den “Lead” dar?

A
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8
Q

Was sind die VSS für BankG 25 bzw. dass die FINMA den “Lead” übernimmt?

A
  • Insolvenzgefahr: Gefährdung der Gläubiger aufgrund finanzieller Lage
  • Begründete Besorgnis der Überschuldung:
    • Zweifel an der Deckung der Forderung der Gläubiger genügen
    • Besondere Umstände lassen auf eine bestehende oder in naher Zukunft eintretende Überschuldung schliessen
  • Ernsthafte Liquiditätsprobleme:
    • Keine Möglichkeit auf dem Markt flüssige Mittel zu beschaffen
    • Vorhandenen Mittel können die fälligen oder nächstens fälligen Verpflichtungen nicht decken
  • Nichterfüllen der Eigenmittelvorschriften: Aufsichtsrechtliche Grösse mit insovlenzrechtlichen Folgen (für Banken relevant; insb. ERV (?))
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9
Q

Was soll insb. mit einer Schutzmassnahme gem. BankG 26 bezweckt werden?

A
  • Superprovisorische Massnahme
  • Status quo soll konserviert werden
  • Zeit gewinnen: Wie weiter?
    • Sanierung?
    • Konkurs?
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10
Q

Was ist Zweck einer Sanierung resp. eines Sanierungsverfahrnes i.S.v. BankG 28 f.?

A
  • Zweck des formellen Sanierungsverfahrens ist die Befreiung des Unternehmens aus der Insolvenz (“Schuldenbefreiung) als Alternative zum Konkurs…
  • …mit dem Ziel:
    • der Weiterführung des Unternehmens (BankG 28)
    • der geordneten Abwicklung des Unternehmens (im Rahmen der Sanierung)
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11
Q

Was sind die VSS, dass die FINMA den Weg zum Sanierungsverfahren beschreitet?

A
  • VSS gem. BankG 25 (VAG 53)
    • siehe #8
  • Keine weniger weitreichende Alternative (Schutzmassnahme)
    • Verhältnismässigkeitsprinzip BV 5 II
    • Erforderlichkeit
  • Begründete Aussicht auf Sanierung
    • Sanierung muss realistisch sein
    • Eignung
  • “No Creditor worse off”-Prinzip
    • Gläubgier werden durch das Sanierungsverfahren nicht schlechter gestellt, als bei einer sofortigen Konkurseröffnung
    • ABER
      • Systemrelevante Institute müssen saniert werden
        • dies sieht E-BankG 31 III explizit vor
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12
Q

Was sind mögliche Sanierungsmassnahmen?

A
  • Herabsetzung und Äufnung des Aktienkapitals
    • klassisches Sanierungsinstrument gegenüber Aktionariat
    • OR 732a
  • Forderungsreduktion
    • klassisches Sanierungsinstrument gegenüber Gläubiger
  • Wandlung von Fremd- in Eigenkapital (Bail-in)
    • insb. im Bankenbereich
    • Bail-out: der Staat stützt das Institut
  • Vertragsanpassungen bei Versicherungsverträgen
    • punktuell im Einzelfall im Versicherungsbereich
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13
Q

Was sind mögliche (erfolgsversprechende) Sanierungsszenarien?

A
  • Übertragung von Teilen des Unternehmens auf ein anderes Unternehmen
  • Sanierung innerhalb der Gesellschaft
  • Übertragung von Teilen der Gesellschaft auf eine zu gründende Auffang- oder Übergangsgesellschaft
    • Passive hängen an den Aktiva?
  • Vollständige Übernahme des betroffenen Unternehmens durch anderes Unternehmen
    • Absorptions- oder Kombinationsfusion
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14
Q

Wie läuft ein Konkurs (grob) ab?

A
  1. Publikation: Gläubiger und Schuldner meldet euch
  2. Bereinigung
    • der Aktiven: Sicherung und Verwertung der Vermögenswerte
    • der Passiven: Prüfung der Forderung der Gläubiger
  3. Verteilung: der Vermögenswerte an anerkannte Gläubiger
    • nach Abzug der Kosten des Verfahrens
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15
Q

Was versteht man unter dass “die Rechte der Konkursmasse durchgesetzt werden müssen”?

A
  • Geltendmachung von Forderungen gegen Dritte
  • Schaden- und Verantwortlichkeitsansprüche
  • Anfechtungsansprüche
  • Aussonderungsklagen
  • (Berechtigter) Zu- oder Abfluss der Konkursmasse!
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16
Q

Wer erhält in der Theorie und in der Praxis das Geld aus der Verteilung im Konkurs (bei einem bewilligten Institut (Bank))?

A
  • SchKG 219
  1. Klasse: insb. Arbeitnehmer
  2. Klasse: insb. AHV, Krankenkassen aber auch BankG 37a (Privilegierte Einlagen)
    • siehe auch #1
  3. Klasse: alle anderen; inkl. Einleger über CHF 100’000.-
  • Private und Firmen der 3. Klasse gegen in rund 95% der Konkursverfahren leer aus…
17
Q

Wer erhält in der Theorie und in der Praxis das Geld aus der Verteilung im Konkurs einer bewilligiten Direktversicherung?

A
  • Absolute Vorrangstellung der Versicherungsnehmer
  • Grossteil der Forderungen ist zuoberst in der Privilegienordnung
    • Totalverlust für alle übrigen Gläubiger, inkl. 1. und 2. Klasse
18
Q

Wie lief der Fall Lehman Brothers chronologisch ab?

A
  • September 2008:
    • Einreichung Insolvenzantrag von Lehman Brothers Holding International in den USA
    • Einsetzung PwC als Untersuchungsbeauftragter bei Lehman Brothers International Europe Zürich
      • Zweck der Sicherung!
        • ​BankG 26
    • Einsetzung PwC als Untersuchungsbeauftragter bei Lehman Brothers Finance
      • Zweck der Sicherung!
        • ​​BankG 26
  • Dezember 2008: Konkurseröffnung über LBF
  • Februar 2009: Konkurseröffnung über LBIE Zürich
19
Q

Was waren die grössten Herausfordernugen beim LBF-Konkursverfahren?

A
  • Aufbau eigener Infrastruktur und Beschaffung von Daten
    • Daten mussten insb. aus England “gekauft” werden
  • Ermittlung der Aktiven und Passiven
  • Bewertung der OTC-Derivaten
    • d.h. nicht standardisierte Derivate
  • Abschluss von Vergleichen
  • Grosser internationaler Druck!
    • v.a. durch LBHI und Hedge Fonds
20
Q

Wo werden Banken mit Systemrelevanz/Too big to fail im Gesetz definiert und was sticht ins Auge?

A
  • BankG 7 beurteilt sich anhand BankG 8
  • BankG 7 – Begriff und Zweckbestimmung
    • National
      • “Schweizer Volkswirtschaft und das schweizerische Finanzsystem”
    • Sehr allgemeine Formulierung von: “erheblich schädigen”
  • BankG 8 – Kriterien und Feststellung der Systemrelevanz
    • BankG 8 I: Beurteilung nach Funktion innerhalb der Bank
      • Fokus auf Einlagen- und Kreditgeschäft sowie Zahlungsverkehr
    • BankG 8 II:
      • Unverzichtbarkeit
      • Substituierbarkeit
21
Q

Welche Banken sind gem. SNB i.S.v. BankG 8 III systemrelevant?

A
  • CS
  • UBS
  • Zürcher Kantonalbank
  • Raiffeisen
  • Postfinance
22
Q

Was sind Kriterien zur Feststellung der Systemrelevanz?

A
  • BankG 8 II
    1. Marktanteil systemrelevanter Funktionen
      • siehe BankG 8 I
    2. Grösse der gesicherten Einlagen
      • derzeit mehr als CHF 6 Mrd.
    3. Bilanzsumme der Bank im Vergleich zum BIP
    4. Risikoprofil der Bank
      • spezielles Kriterium, da dies auf die Risikowahrscheinlichkeit abstellt!
23
Q

I.B. auf was müssen Banken zusätzliche bzw. erhöhte Anforderungen erfüllen?

A
  • Eigenmittel
    • mehr und besseres Kapital
    • also qualitative und insb. quantitative Anforderung
  • Liquidität
    • erhöhte Absorptionsfähigkeit von Liqiditätsschocks
    • qualitative Anforderung an das Kapital
  • Risikomanagement
    • Limitierung von Gegenpartei- und Klumpenrisiken
    • Anforderung an Geschäftstätigkeit
  • Notfallplanung
    • Recovery and Resolution Planung
    • Anforderung an gesamte Tätigkeit inkl. Organisation
  • Ziel: Gewährleistung der Fortführung der relevanten Funktionen einer Bank ohne staatliche Beihilfe, also ohne bail-out!
24
Q

Was für Vor- und Nachteile ergibt sich für eine Bank die von der SNB als systemrelevant qualifiziert wurde?

A
  • Vorteil
    • Staatsgarantie
      • und damit auch ein Wettbewerbsvorteil aufgrund der gestärkten Kreditwürdigkeit
    • aber auch moral hazard!
    • Abschwächung in dem auf die kritischen Funktionen fokusiert wird
      • nur diese werden “am Leben erhalten”
      • aber wie kann man das machen…?
25
Q

Wie ist die Systemrelevanz national und international bei Versicherungen reguliert?

A
  • National
    • keine nationale Regulierung zu systemrelevanten Instituten
  • International
    • Liste des Financial Stability Board für weltweit systemrelevante Institute
    • Liste von 2016 mit 9 Instituten