5. Strategische Schwerpunkte/Herausforderungen, FIDLEG/FINIG/Fintech (I) Flashcards

1
Q

Wie unterscheidet sich die Generalklausel FINMAG 31 grundlegend von den spezifischeren Massnahmeinstrumenten (FINMAG 32 ff.)?

A
  • Wortlaut!
  • FINMAG 31: “…so sorgt die FINMA für die Wiederherstellung”
    • Beachte: FINMAG ist insb. i.B. auf prudentielle Aufgaben ungemein wichtig
  • Alle übrigen Massnahmen/Instrumente:
    • Die FINMA kann...
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wie unterscheidet sich die Aufsichtstätigkeit von der Enforcementtätigkeit der FINMA grundsätzlich?

A
  • Aufsichtstätigkeit wirkt präventiv und fortlaufend
  • Enforcementtätigkeit ist grundsätzlich Vergangenheitsbewältigung
  • Beachte: “Conduct” als strategisches Ziel der FINMA mit Enforcement als Durchsetzungsmittel
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was ist der Zweck des Enforcement?

A
  • Durchsetzung der Ziele der Aufsicht!
    • Kein Selbstzweck wie z.B. Pönalisierung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Auf was fokussiert sich das Enforcement?

A
  • Enforcement fokussiert auf Geschäftsverhalten
    • GwG-Pflichten
    • Marktverhalten
      • Manipulation und Insider
    • Suitability
      • Point of Sale, d.h. Geschäft mit den Kunden
        • Anlageberatung etc.
    • Cross-Border
  • Klassische prudentielle Themen verbleiben so weit wie möglich in der Aufsicht
    • Aber macht immer noch 50% der Tätigkeit des Enforcements aus (Befassung mit den relevanten Verstössen)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Was ist damit gemeint, dass sie das Enforcement (gem. den Leitlinien) “gezielt” gegen natürliche Personen richtet?

A
  • Fokus auf Personen, die kausal und schuldhaft für die aufsichtsrechtliche Verletzung die Verantwortung tragen
    • Effektiv(er) um Verhaltensänderung der Institute zu bezwecken!
  • FINMA ist primär eine Institutsaufsichtsbehörde, d.h. Institute sind und bleiben Ausgangspunkt, nat. Personen werden insb. in einem zweiten Schritt verfolgt
    • Verfahren gegen natürliche Personen haben aber seit der FInanzkrise von 2008 zugenommen
      • Argument oben!
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Wie würden Sie das Enforcement der FINMA kurz zusammenfassen i.B. auf dessen Zweck und Schwerpunkt?

A
  • Enforcement setzt die Ziele der Aufsicht durch
  • Enforcement fokussiert auf Geschäftsverhalten
  • Enforcement richtet sich gezielt gegen natürliche Personen
  • Enforcement ist News
    • Drohkulisse!
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Worauf fokussiert sich die FINMA bei der Marktaufsicht?

A
  • Fokus auf schwerwiegende Missbräuche
  • Involvierung von Beaufsichtigten
  • Marktmanipulation (v. Insider)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Wie geht die FINMA i.B. auf “unerlaubte Tätigkeiten” vor?

A
  • Konsequente Verfolgung aller Hinweise
    • Insb. auch Medien
  • Risikobasierte Priorisierung
  • Punktuelle aktive Suche
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Was wäre ein Bsp. wo die FINMA trotz schwerwiegender Aufsichtsverletzung kaum ein Enforcementinteresse haben wird?

A
  • Fehlbarer VR geht in Rente
    • Beispiel Pierin Vincenz
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Was wäre ein Beispiel wo die FINMA trotz mangelnder Schwere der Aufsichtsverletzung tätig werden würde?

A
  • Neue Missbrauchsformen führen oft zum Enforcement
    • Z.B. Blockchain und ICO-Boom
  • Prävention!
    • General- und ggf. auch Spezialprävention
  • Aber auch die Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands hat hohes Gewicht, insb. wenn sich das Subjekt uneinsichtig zeigt
  • Beachte: Enforcementinteresse bzw. Aufsichtsinteresse ist wichtiger als Schwere der Verletzung!
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Wie genau kann die FINMA gezielt gegen Individuen vorgehen?

A
  • Gewähr
    • Z.B. BankG 3 II lit. c (aber auch cbis)
  • Rüge
    • Formlos oder mit Feststellungsverfügung FINMAG 32
    • Unterlassungsanweisung
      • D.h. eine nat. gezielt auf Verstoss hinweisen (deklaratorisch)
  • Berufsverbot FINMAG 33
  • Tätigkeitsverbot FINMAG 33a
  • Publikation
    • Anonyimisiert oder mit Namensnennung
      • FINMAG 22 oder veröffenlichte Verfügung FINMAG 34
  • Gewinneinziehung FINMAG 35
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Worum ging es im BGE 142 II 243 (“Bank Frey”)?

A
  • Sind die EMRK-Verfahrensgarantien (EMRK 6) anwendbar im Berufsverbotsverfahren?
  • TB Merkmale des Berufsverbots gem. BGer
    • Verhalten (auch Unterlassen)
      • durch individuelles Fehlverhalten kausal und schuldhaft schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen
      • Schuldhaft bedeutet, individuelle Verantwortlichkeit nachgewiesen und persönlich zurechenbar
    • Tätigkeit in leitender Stellung im Aufsichtsbereich
      • Gewährspersonen
      • Funktionen unterhalb Gewährsstufe mit “wesentlicher Verantwortung
        • Klarheit und Bestimmtheit der verletzten Bestimmung: wichtig gem. dem Legalitätsprinzip! Siehe BVGer B-488 E. 4.3.
    • Auch gegen Personen, welche Arbeitsverhältnis bereits beendet haben
    • Max. 5 Jahre (FINMAG 33 II)
  • Zweck und Natur des Berufsverbots
    • Enthält repressive Elemente
    • Prüfung der Engel-Kriterien
      • Berufsverbot ist wirtschaftspolizeiliche Bestimmung; administrativer und nicht strafrechtlicher Natur
      • FINMAG 33 richtet sich nicht an Allgemeinheit, sondern Personen in leitender Stellung von Beaufsichtigten
      • Polizeilich motivierte und zeitlich beschränkte Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit; nicht Vergeltung begangenen Unrechts
      • Meine Meinung?
        • Bei FINMAG 33 ist m.E. zentral, dass in der Legitimation des Berufsverbotes “nach vorne geschaut” wird!
  • Fazit: Keine strafrechtliche Anklage i.S.v. EMRK 6
    • Konsequenzen: Garantien im Strafverfahren nicht anwendbar
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Das Verhältnis von Mitwirkung und “nemo tenetur” kann insb. i.B. auf die Mitwirkung problematisch sein. Was ist die Ausgangslage und welche Bestimmungen sind im Verwaltungs- bzw. Aufsichtsverfahren einschlägig?

A
  • Problem
    • Häufiges Nebeneinander von Aufsichts- und Strafverfahren
    • Unterschiedliche Verfahrensrechte
  • Ausgangslage
    • Umfassende Auskunfts- bzw. Mitwirkungspflichten bei Vorabklärungen
      • FINMAG 29 I
    • bzw. Enforcementverfahren
      • VwVG 13 I lit. c i.V.m. FINMAG 29 I
    • Geltung der Mitwirkungspflichten im Verwaltungsverfahren grundsätzlich auch bei Selbstbelastung
    • FINMAG 38: Pflicht zur Kooperation und Rechtshilfe gegenüber Strafverfolgungsbehörden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Wie handhabt die FINMA das Verhältnis zw. Mitwirkung und “nemo tenetur”?

A
  • Praxis der FINMA
    • Gesetzlich vorgesehene Zusammenarbeit der FINMA mit indländischen Strafbehörden bildet die Regel
      • Verweigerung eingeschränkt FINMAG 40
    • Strafrichter muss über Verwertbarkeit entscheiden
  • Konflikt wird soweit möglich vermieden
    • Koordination einzelner Verfahrensschritte
    • Geliefert werden nur Fakten
    • Eingeschränkte Mitwirkungspflicht bei nat. Personen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly