2 Psychotherapeutische Versorgung/Psychotherapieforschung Flashcards
Arbeitsunfähigkeitstage - die häufigsten Erkrankungen von 2000-2014
Psyche steigt am stärksten
mehr Erkrankungen oder öfter diagnostiziert
Die Säulen des Gesundheitssystems
- Kuration/Heilung
- Rehabilitation
- Pflege
- Relativ neu: Prävention
Wer zahlt ?
Sozialversicherungsträger/ Kostenträger in der Gesundheitsversorgung
- Gesetzliche Krankenkassen (über 100 KK in Deutschland; 6 Kassenarten)
- Beihilfe / Privat (PKV)
- Deutsche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitsamt, Sozialamt, Berufsförderung, Flüchtlingshilfe u.ähnl.
- Bundeswehr
- Pflegeversicherung
5 Säulen der Sozialen Sicherung
Sozialgesetzbuch 1-12
GRV- seit 1889 SGB 6 Alters & Erwerbminderung, Reha
GKV seit 1883 SGB 5 Krankheit (Bahndlungskosten, Krankengeld)
Soziale Pfelegeversicherung seit 1995 SGB 11 Pflegebedürftigkeit
GUV seit 1884 SGB 7 Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten
Arbeitsförderungen seit 1927 SGB 3 Erwerbslosigkeit
Einige gesetzliche Vorgaben und
Rahmenbedingungen
• §2 SGB V: Die Krankenkassen stellen den Versicherten die (..) Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden.
• …Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.
• § 12 SGB V: Wirtschaftlichkeitsgebot: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten…“
• Integration und Teilhabe als Ziel der Rehabilitation; §§ 1 und 4 SGB IX
• Rehabilitation vor Rente (§ 9 Abs. 1 Satz 2 und § 116 SGB I)
• Rehabilitation vor Pflege (§§ 5 und 31 PflVersG)
12
• Schnittstellenproblematik:
§ 39 SGB V (1a) Die Krankenhausbehandlung umfasst ein Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung
• § 117 SGB V: Hochschulambulanzen sind in dem für Forschung und Lehre notwendigen Umfang zu ermächtigen.
• § 120 SGB V: Finanzierung der Hochschul- und Ausbildungsambulanzen im Bereich Psychotherapie
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
• Regelt seit 1999 in Deutschland die Ausübung der Psychotherapie durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeuten
• Im Vorfeld durften in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur ÄrztInnen Psychotherapie durchführen bzw. Diplom-Psychologen im Delegationsverfahren (ärztliche Verantwortung)
Novellierung mit Wirkung zum 01.09.2020
Psychotherapeutische Versorgungsstrukturen
− Stationäre Behandlungen
• Akute Behandlungen – Psychiatrie – Z.T. Psychosomatik • Rehabilitationsbehandlungen – Z.T. Psychosomatik – Sucht – AHB (Nur bei bestimmten Erkrankungen, Bsp. nach Krebs, Schlaganfall); spätestens 2 Wochen nach akut-stationärer Behandlung anzutreten)
Stationäre Behandlungsplätze („Betten“) im Bereich Psychotherapie 2004
• 2004 wurden ca. 750.000 „Fälle“ wegen psychischer Störungen akut stationär in einer Fachabteilung behandelt, 125.000 erhielten stationäre Reha
Betten:
• Psychosomatik 4.500 akut, 13.000 Reha
• Psychiatrie 53.000 akut, 12.000 Reha (v.a. Sucht)
(aus Schulz u.a., GBE; „Psychotherapeutische Versorgung“; 2008)
Wer bietet ambulante Psychotherapie an?
laut EBM 2011
Psychologische PsychotherapeutIn
13.740
Kinder‐ und JugendlichenpsychotherapeutInnen
2.364
FachärztInnen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
2.316
FachärztInnen für Nervenheilkunde
1.226
Ärztliche PsychotherapeutInnen
2.316
FachärztInnen für Psychiatrie und Psychotherapie
1.557
FachärztInnen für Neurologie
515
FachärztInnen für Kinder‐ und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
696
! Deutschland leistet sich mehr stationäre als ambulante Behandlungsplätze im Indikationsbereich Psychotherapie
Komplementärer Bereich/Institutioneller Bereich
• Beratungsstellen
– Suchtberatung
– Ehe, Familien- und Lebensberatung – Erziehungsberatung
– Rechtsberatung
– Schuldnerberatung
• Jugendhilfe, Heime
• Frauenhaus, Obdachlosenhilfe, diverse NGOs
• Selbsthilfegruppen, sonst. Interessensgruppen
Beratungsstellen 2005
Beratungsschwerpunkt Ehe-, Familien-, Lebens- und Partnerberatung 5.105 Erziehungsberatung und Beratung für Kinder und Jugendliche 1.408 Krisenintervention 4.989 Frauenberatung 3.008 Beratung Alleinerziehender 2.903 Suchtberatung 2.365 Beratung für psychisch Kranke1.818 Ausländerberatung 1.884 Sexualberatung 1.382 Familienplanungsberatung 1.028 AIDS-Beratung 820
Zwischen-und Sonderformen des Behandlungssettings
- Tagesklinik, teilstationäre Behandlung
- Medizinische Versorgungszentren (Beachte: Aufkauf von MVZ von Klinikträgern und privaten Trägern mit Zusatzmotiven)
- Modellvorhaben, Integrierte Versorgungsnetzwerke IV(N) (Direktvereinbarungen zwischen Leistungsanbietern und spezifischer Krankenkasse)
- DMP-Netzwerke (Disease Management Programm; „Chroniker- Programme“): zur Zeit Brustkrebs; Diabetes; KHK; Asthma/COPD; immer wieder im Gespräch: Rückenschmerz; Depression
Die Rolle der PsychologIn im stationären Setting
• BezugstherapeutIn
• Konsiliararbeit
Separate psychologische Abteilung, auf Abruf
• Liaisontätigkeit
regelmäßige Präsenz in Teams, bei Visiten etc.
= Schnelle Präsenz, kurze Entscheidungswege, Überblick über alle PatientInnen
Das psychiatrische Krankenhaus
- Aufnahmestation (-en)
- allgemeinpsychiatrische Stationen
- Suchtabteilungen
- Reha – Abteilungen
- Geriatrie
- Ambulanz
- ggf. betreute Wohngemeinschaften
- ggf. Tagesklinik
Therapiemaßnahmen in einer Psychosomatischen Klinik
Klassisch-medizinische Behandlungselemente - medizinische Basisversorgung - physikalische Therapie - Krankengymnastik - Bewegungstherapie - Pharmakotherapie - fachärztliche Betreuung Allgemeine psychosoziale Therapieelemente - Einzelpsychotherapie - Allgemeine Gruppenpsychotherapie - Selbstsicherheitstherapie - Entspannungstraining, MBST - Kunsttherapie - Stressbewältigung - Soziotherapie - Biofeedback Krankheitsspezifische Therapieelemente - Angstbewältigung - Lehrküche - Schmerzbewältigung - Tinnitusbewältigung - Depressionsgruppe - Zwangsbewältigung - Somatisierungsbewältigung --> Ganze Reihe von angeboten Beschäftigung vs. evidenzbasierten Therapie
Psychosomatic Hospitals: SCL Effect Sizes
Effekte von stationären Behandlungen in Psychosomatischen Kliniken sehr unterschiedlich
sollte eigentlich unabhängig von Klinik gleich sein
Varianz sehr groß
idealfall: ähnlich hohe-mittlere Effekte
(25 psychosomatische KH (range 25-141 Pat.)
Selbständigkeit und Verantwortung niedergelassener psychologischer Psychotherapeut*Innen
• Erstzugangsrecht
• Medizinische Zusatzuntersuchung innerhalb der probatorischen Sitzungen muss veranlasst werden
• Neue Befugnisse durch GKV-VSG 2015:
- Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, (soweit primär zur psychotherapeutischen Rehabilitation)
- Verordnung von Krankenhausbehandlung
- Verordnung von Krankentransporten
- Verordnung von Soziotherapie
Weiterbestehende Probleme/Einschränkungen:
• „Zwangsmaßnahmen“
• Leitungsbefugnis klinischer Einrichtungen (außer: rein PPT-MVZs)
• Verschreibungsrecht?
Psychotherapie Erwachsene Kontingente & Bewilligungsschritte
Sprechstunde
bis zu 6x a 25 min
Einheiten von 25 oder 50 min
50 min Sprechstunde verpflichtend für weitere psychotherapeutische Behandlung
- alle Therapieformen
Psychotherapie Erwachsene Kontingente & Bewilligungsschritte
Akutbehandlung
bis zu 24 x a 25 min
Einheiten von 25 oder 50 min
systemische Therapie: mehrpersonensetting Möglich
bis zu 12 Therapieeinheiten anzeigepflichtig (schritt 1)
- Akutbehnadlungsstunden werden mit ggf. folgender Kurzzeit oder langseittherapue verrechnet
- alle THERAPIEFORMEN
Psychotherapie Erwachsene Kontingente & Bewilligungsschritte
Probatorik
verpflichtend für Einleitung einer Kur oder langzeittherpaie
2 bis 4 x a 50 min
systemische Therapie: mehrpersonensetting möglich
- alle Therapieformen
Psychotherapie Erwachsene Kontingente & Bewilligungsschritte
Kurzzeittherapie
bis zu 12 Therapieeinheiten (schritt 1)
antragspflichtig; grundsätzlich nicht gutachtenpflichtig
bis zu 24 TE (schritt 2)
antragspflichtig grundsätzlich nicht gutachtenpflichtig
- alle therapieformen
Umwandlung in LZT ist gutachtenpflichtig
Psychotherapie Erwachsene Kontingente & Bewilligungsschritte
Langzeittherapie
Analytische Psychotherapie
bis zu 160/80 Schritt 1
Antrags & gutachtenpflichtig
bis zu 300/150 schritt 2
antragspflichtig; Gutachtenpflicht liegt im Ermessen der KK
Psychotherapie Erwachsene Kontingente & Bewilligungsschritte
Langzeittherapie
Systemische Therapie
bis zu 36 Schritt 1
Antrags & gutachtenpflichtig
bis zu 48 schritt 2
antragspflichtig; Gutachtenpflicht liegt im Ermessen der KK
Psychotherapie Erwachsene Kontingente & Bewilligungsschritte
Langzeittherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
bis zu 60 Schritt 1
Antrags & gutachtenpflichtig
bis zu 100/80 schritt 2
antragspflichtig; Gutachtenpflicht liegt im Ermessen der KK
Psychotherapie Erwachsene Kontingente & Bewilligungsschritte
Langzeittherapie
VT
bis zu 60 Schritt 1
Antrags & gutachtenpflichtig
bis zu 80 schritt 2
antragspflichtig; Gutachtenpflicht liegt im Ermessen der KK
Psychotherapie Erwachsene Kontingente & Bewilligungsschritte
Rezidivprophylaxe
begrenzter Anteil bewilligter Sitzungen aus dem Langzeitkontingent kann 2 jähre zur Rezidivprophylaxe genutzt werden (Übermittlung des Therapieendes durch Therapeut über Zusatzziffer erforderlich)
Die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigung
- Für ambulanten Bereich gesetzlich Krankenversicherter zuständig
- Mitglieder: alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten
- Operativ relevant: die 17 Landes-KVen; regulatorisch relevant: KBV
- Organisation zur Selbstversorgung im medizinischen Bereich; untersteht nur rechtlich (nicht inhaltlich) dem BMG
- Handelt Bundesmantelverträge mit Krankenkassen aus und verteilt das Geld an ihre Mitglieder nach selbst festgelegtem Schlüssel (EBM)
- Ist zwischengeschaltet zwischen Leistungserbringer und Leistungsfinanzierer (Kassen) -> hohe Intransparenz
- Muss flächendeckende medizinische Versorgung sicher stellen
- Ermächtigt Ambulanzen, entscheidet über Zulassung von Praxen
Inanspruchnahme letzte 12 Monate
Rief et al. 2005 Psychosom Med.; n=2.552
viele Patienten gehen erst zum Hausarzt
Bedeutung der primär hausärztlichen Versorgung
HÄ sollten gutes wissen haben über psychischen Störungen um diese früh zu erkennen und du überweisen
Die Bedeutung des Settings
” Der Therapieverlauf wird wesentlich durch die Merkmale des Settings mitbestimmt, in dem die Behandlung stattfindet. Das gleiche Treatment kann in unterschiedlichen Settings sehr unterschiedliche Wirkung haben” (Grawe et al., 1994)
Indikation Stationär
• SGB V § 39: Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 108), wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann.
Typische Indikationen für eine stationäre Behandlung
• die Notwendigkeit zu einer raschen Änderung der Situation (z.B. bei Arbeitsunfähigkeit )
• eine notwendige Herausnahme aus dem häuslichen/ beruflichen Umfeld
• die Notwendigkeit für eine engmaschige u. multi-professionelle Betreuung (z.B. bei Suizidalität, medizinischen Krisen, etc.)
• die Notwendigkeit einer gleichzeitig erfolgenden medizinischen und psychologischen Behandlung
• hohe Komorbidität mit weiteren psychiatrischen Erkrankungen und/oder Persönlichkeitsstörungen
• das Fehlen ambulanter Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort des Patienten oder fehlende Umsetzung bestimmter Therapieelemente in der ambulanten Versorgung
(z.B. Intensiv-Expositionen bei Angstpatienten)
WBP - Zusammensetzung
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie (WBP)
• 12 Mitglieder
• 6VertreterInnen(Bundespsychotherapeutenkammer)
– psychologische PsychotherapeutInnen, Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen
• 6 VertreterInnen (Bundesärztekammer)
– Psychiatrie, Psychosomatische Medizin, Kinder und Jugendpsychiatrie
• von allen diesen Kriterien mind. 1 Vertreter der KJP
• JedesMitgliedhateine/npersönliche/nStellvertreter*In
• Amtsperiode = 5 Jahre
• Beurteilt wissenschaftliche Fundierung
WBP - Rechtsgrundlage
• Psychotherapeutengesetz (PsychThG) von 1999, § 11 „Wissenschaftliche Anerkennung“
– Gutachtergremium zur Beurteilung der wissenschaftlichen Annerkennung
– Betrifft die Ausübung von Psychotherapie und die Ausbildung