Zeugen Flashcards
1
Q
Definition und Unterfälle
A
- Zeuge ist, wer, ohne in diesem Verfahren beschuldigter zu sein, Angaben zu eigenen Wahrnehmungen machen soll
- Zeuge vom Hörensagen kann wiedergeben, was ihm von unmittelbaren Zeugen oder Beschuldigten zugetragen wird (geringer Beweiswert)
- „Knallzeuge“ glaubt, ein Geschehen bekunden zu können, kann aber letztlich nur Schlussfolgerungen referieren
- sachverständige Zeuge verfügt über besondere Sachkunde, die seine Wahrnehmung prägt
2
Q
Zeugnisverweigerungsrechte
A
- sind vor jeder Vernehmung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren, § 52 III StPO
- fehlende Belehrung führt zur Unverwertbarkeit der Aussage
- beruft sich Zeuge später auf Zeugnisverweigerungsrecht macht er auch alle früheren Aussagen unverwertbar, mit Ausnahme der richterlichen Vernehmung, § 252 StPO
- Berufsgeheimnisträger müssen nicht belehrt werden, §§ 53, 53a StPO
3
Q
Sonderfälle Zeugnisverweigerung
A
- bei minderjährigen Zeugen, die gegen die Eltern aussagen müssen, kann gem. § 1909 BGB ein Ergänzungspfleger bestellt werden, der darüber entscheidet ob Zeugnisverweigerungsrecht ausgeübt wird oder nicht
- § 55 StPO zu beachten