Beweiswürdigung und -verbote Flashcards
1
Q
Schema der Prüfung
A
- Beweiserhebung
- Beweisverwertung
- Fernwirkung
2
Q
Beweiserhebungsverbote
A
- Beweisthemenverbote
- Beweismethodenverbote
- Beweismittelverbote
3
Q
Beweisverwertung
A
- ist die Beweiserhebung rechtmäßig erfolgt, bestehen idR keine Bedenken gegen die Verwertung des Beweismittels
- Andernfalls, außer spezielle gesetzliche Regelung, muss umfassende Abwägung vorgenommen werden (Abwägungslehre)
—> Dient die entsprechende Verfahrensvorschrift nicht dem Schutz des Beschuldigten, so liegt ein Verbot fern
—> Verbot liegt nahe, wenn die Verfahrensvorschrift gerade die verfahrensrechtliche Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren schützt - Überwiegt das Interesse an der Sicherung der Grundlagen der verfahrensrechtlichen Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren die Wahrheitserforschungspflicht und das Interesse der Allgemeinheit am Funktionieren der Strafrechtspflege?
- gegen Verwertbarkeit sprechen insbesondere
—> bewusster Machtmissbrauch
—> Willkür
—> schwerwiegende Grundrechtsverletzung
—> Verletzung des (absoluten) Richtervorbehalts - für eine Verwertbarkeit sprechen insbesondere
—> Vergleich zum hypothetischen Verlauf
—> wirksame Verbrechensbekämpfung
—> Deliktsschwere
—> Rechtskreistheorie
4
Q
Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten
A
- grds. existiert im deutschen Strafprozess keine Fernwirkung
- erneute Abwägung ist erforderlich
5
Q
Widerspruchslösung
A
- nach BGH (bis 2017) entfalten relative Verwertungsverbote ihre Wirkung nur, wenn der Angeklagte der Verwertung in der Hauptverhandlung ausdrücklich widerspricht
- Nach 2. Senat nur auf persönliche Beweise, nicht Sachbeweise, anwendbar, da insofern keine Dispositionsbefugnis des Angeklagten stehen
—> Verteidigung soll Strafverfahren nicht sächliche Beweise entziehen dürfen
—> Versäumnisse der Verteidigung dürfen nicht dazu führen, dass rechtswidrig erlangtes Beweismaterial zur Grundlage einer strafrechtlichen Verurteilung wird - Senat wendete Widerspruchslösung nun wieder an
6
Q
Selbstständige Beweisverwertungsverbote
A
- §§ 136a und 252 StPO
- Verstoß gegen Belehrungspflicht nach § 52 StPO
- Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
7
Q
Reihenfolge Beweise
A
I. Einlassung Beschuldigter II. Zeugen III. Sachverständigengutachten IV. Urkunde V. Augenschein