Beweiswürdigung und -verbote Flashcards

1
Q

Schema der Prüfung

A
  1. Beweiserhebung
  2. Beweisverwertung
  3. Fernwirkung
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2
Q

Beweiserhebungsverbote

A
  • Beweisthemenverbote
  • Beweismethodenverbote
  • Beweismittelverbote
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3
Q

Beweisverwertung

A
  • ist die Beweiserhebung rechtmäßig erfolgt, bestehen idR keine Bedenken gegen die Verwertung des Beweismittels
  • Andernfalls, außer spezielle gesetzliche Regelung, muss umfassende Abwägung vorgenommen werden (Abwägungslehre)
    —> Dient die entsprechende Verfahrensvorschrift nicht dem Schutz des Beschuldigten, so liegt ein Verbot fern
    —> Verbot liegt nahe, wenn die Verfahrensvorschrift gerade die verfahrensrechtliche Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren schützt
  • Überwiegt das Interesse an der Sicherung der Grundlagen der verfahrensrechtlichen Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren die Wahrheitserforschungspflicht und das Interesse der Allgemeinheit am Funktionieren der Strafrechtspflege?
  • gegen Verwertbarkeit sprechen insbesondere
    —> bewusster Machtmissbrauch
    —> Willkür
    —> schwerwiegende Grundrechtsverletzung
    —> Verletzung des (absoluten) Richtervorbehalts
  • für eine Verwertbarkeit sprechen insbesondere
    —> Vergleich zum hypothetischen Verlauf
    —> wirksame Verbrechensbekämpfung
    —> Deliktsschwere
    —> Rechtskreistheorie
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4
Q

Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten

A
  • grds. existiert im deutschen Strafprozess keine Fernwirkung
  • erneute Abwägung ist erforderlich
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5
Q

Widerspruchslösung

A
  • nach BGH (bis 2017) entfalten relative Verwertungsverbote ihre Wirkung nur, wenn der Angeklagte der Verwertung in der Hauptverhandlung ausdrücklich widerspricht
  • Nach 2. Senat nur auf persönliche Beweise, nicht Sachbeweise, anwendbar, da insofern keine Dispositionsbefugnis des Angeklagten stehen
    —> Verteidigung soll Strafverfahren nicht sächliche Beweise entziehen dürfen
    —> Versäumnisse der Verteidigung dürfen nicht dazu führen, dass rechtswidrig erlangtes Beweismaterial zur Grundlage einer strafrechtlichen Verurteilung wird
    1. Senat wendete Widerspruchslösung nun wieder an
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6
Q

Selbstständige Beweisverwertungsverbote

A
  • §§ 136a und 252 StPO
  • Verstoß gegen Belehrungspflicht nach § 52 StPO
  • Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
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7
Q

Reihenfolge Beweise

A
I. Einlassung Beschuldigter
II. Zeugen
III. Sachverständigengutachten
IV. Urkunde
V. Augenschein
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