Wehrhafte Demokratie Flashcards
Wehrhafte Demokratie (Defi)
Wehrhafte Demokratie ist die Entschlossenheit des Staates, sich gegenüber Feinden der FDGO nicht neutral zu verhalten sondern zur Wehr zu setzten
Verwirkung von Grundrechten
Art.18 GG
Missbrauchen einzelne Personen Grundrechte um in ernstzunehmender und gefährlicher Art und Weise gegen die FDGO anzukämpfen verwirken diese Grundrechte.
Antragsberchtigte zur verwirkung von Grundrechten
Antragsberechtigt = Bundesregierung, Bundestag, Landesregierung
Entscheidungsberechtigt= Bundesverfassungsgericht
Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung von Parteien
Art.21 (2) GG
Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Landesregierung stellen Verbotsantrag
2 Senat Bundesverfassungsgericht prüft ob das Verhalten Gefahr für die FDGO darstellt
Entscheidung:
Nein: Partei bleibt bestehen
Ja:
-Verbot der Partei und deren Nachfolgeorganisationen
-Mandatsverluste
-Entzug des Parteivermögens
-Verbot von Kennzeichen
Verbot von Vereinigungen
Art.9 (2) GG
Bundesweit tätigen Vereinen= BMI zuständig für verhängung Vereinsverbot
Vereinen mit Tätigkeit welches auf ein Gebiet des Landes beschränkt ist=
Jeweilige Landesinnenministerien
Wiederstandstandsrecht
Art. 20 (4) GG
Ziele
- Abwehr von Gefahren für die Verfassungsmäßige Ordnung
-Schutz von Staat und Verfassung, insbesondere Erhalt der FDGO
Wiederstandstandsrecht
Art. 20 (4) GG
Voraussetzungen der Inanspruchnahme
-Handlungsunfähigkeit des Rechtstaates. Wiederstand als letzte verbleibende Mittel
-Handlungsunfähigkeit der Staatsorgane
-Abwehr von Aufstand /Putsch Veruch
Ewigkeitklausel
Art. 79 (3) GG
Wichtigste Bestimmungen des GG dürfen niemals verändert oder abgeschafft werden
-Art 1 GG und Art 20 (1) (2) (3) GG
-Gliederung des Bundes in Länder
-Mitwirkung der Länder an der Gesetzesgebung
-Art 79 (3) GG schützt sich selbst
Innerer Notstand
Schutz vor innerer Unruhe
Zur Abwehr drohender Gefahr für den Bestand oder FDGO des Bundes oder Landes
kann ein Bundesland anfordern
-Polizeikräfte anderer Länder
-Kräfte Einrichtungen anderer Verwaltungen
-Kräfte Einrichtungen der Bpol
Innerer Notstand
Schutz vor Katastrophenfällen
Hilfe bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfall
kann ein Bundesland anfordern
-Polizeikräfte anderer Länder
-Kräfte Einrichtungen anderer Verwaltungen
-Kräfte Einrichtungen der BPol
-Kräfte Einrichtungen der Streitkräfte
Äußerer Notstand
Spannungsfall
Schwere Krisenlagen die eine erhöhte Verteidigungsbereitschaft vorraussetzen ohne das der Verteidigungsfall bereits eingetreten ist
Äußerer Notstand
Verteidigungsfall
Liegt vor wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff droht
Äußerer Notstand
Bündnissfall
Angriff auf das Gebiet eines NATO Mitglieds
Merkmale Populismus
-Abgrenzung von einem Wir gegen die Anderen/ wir gegen die da oben
-Vortäuschen von Volksnähe
-propagieren einfacher Lösungen für Komplexe Probleme
-Einsatz bewusster Provokationen und Schaffung von Feindbildern
Populismus
Fachbegriff: Anti Establishment Bewegung
Populismus richter sich gegen die herrschende Machtelite, wie z.B die EU, einzelne Politiker und deren Parteien, die Medien