Grundrechte infos Flashcards

1
Q

Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Art.13 (1) GG

Was sind Wohnungen und was nicht

A

Wohnungen: Zimmer in WG, Studentenheimen, Altersheimen

Wohnungen Aufenthalt nicht auf Dauer ausgelegt: Hotelzimmer, Wohnwagen, Hausboote, LKW Schlafkoje

Einzelfall: Keller, Garagen usw.

Keine Wohnung: Buden von Soldaten, Haft und Gewahrsamsräume, leerstehende Wohnungen, KFZ die als Transportmittel dienen

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2
Q

Recht auf Asyl Art. 16a GG

Grundrechtsberechtigt

A

Personen die,

-nicht die D Staatsbürgerschaft besitzen
-politisch verfolgt werden
-nicht aus sicheren Drittstaaten inkl. EU Staaten einreisen
- und nicht aus sicheren Herkunftsländern stammen

Ausnahme Beweis für politische Verfolgung

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3
Q

Recht auf Asyl Art. 16a GG
Sichere Drittstaaten

A

-Mitgliedstaaten der EU
-Norwegen,
-Schweiz

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4
Q

Recht auf Asyl Art. 16a GG
Sichere Herkunftsländer

A

-Mitgliedstaaten der EU
-Albanien, Ghana, Kosowo, Montenegro, Senegal, Serbien

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5
Q

Verfassungsimmanente Schranke

A

Im GG sind keine konkreten Angaben zur Einschränkung zu finden.

Art und Inhalt der Beschränkung sind ungeschrieben und ergeben sich aus dem Wesensgehalt des Grundrechts selbst und der Werteordnung des Grundgesetzes

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6
Q

Beispiel Verfassungsimmanente Schranke

A

Beispiel BPOL

Grundsätzlich gilt bei der BPol Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau i.s.d Art. 3 (2) S.1 GG.
Da es aber aktuell mehr Männer als Frauen bei der BPol gibt wird nach dem Prinzip der Gleichstellung gem. Art 3 (2) S.2 GG versucht die zahlenmäßige Unterlegenheit auszugleichen indem Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt werden.

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