Verfassungsprinzipien Flashcards
7 Verfassungsprinzipien
-Republik
-Demokratie
-Rechtstaat
-Sozialstaat
-Bundesstaat
-Gewaltenteilung
-Volkssouveränität
Verfassung im Kleinen
(Art 20 Abs1-3)
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundes-staat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die Verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Republik
Eine Republik ist eine Staatsform in der das Staatsvolk die oberste Gewalt hat.
Vom Staatsvolk geht alle Entscheidungsgewalt aus, seine gewählten Vertreter bilden eine Regierung und machen die Gesetze.
Sozialstaatlichkeit
Ein Sozialstaat ist ein Staat der versucht, die Bürger durch ein System von Sozialleistungen in finanziellen Notlagen (Arbeitslosigkeit) vor den Abgleiten in die Armut zu schützen.
Ziele:
-menschenwürdige Lebensverhältnisse sicherzustellen
-Armut zu bekämpfen
-Chancengleichheit zu schaffen
-Risiko Arbeitslosigkeit zu minimieren
Bundestaatlichkeit
Fachbegriff = Föderalismus
Gliederung eines Staates in mehrere gleichberechtigte, in bestimmten Bereichen selbständige Bundesländer (teilsouverän), die an der Willensbildung des Bundes mitwirken.
Beispiele Bereiche:
Polizei, Schule und Bildung, Kultur
Volkssouveränität
Art 20 (2) GG
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Wahlen: Es werden Personen gewählt (Volksvertreter)
Abstimmungen: Es geht um eine Sache die gewählt wird zB Volksbegehren
Gewaltenteilung
Art. 20 (2) GG
Ist die Aufteilung der gesamten Staatgewalt in drei Teilgewalten Exekutive, Legislative, Judikative die voneinander getrennt sind.
Somit wird übermäßige Machtfülle und Machtmissbrauch verhindert und gegenseitige Kontrolle gewährleistet.
Judikative= Rechtsprechende Gewalt
Bundesverfassungsgericht, Gerichte der Länder
Legislative= gesetzgebende Gewalt
Bundestag, Bundesrat, Parlamente der Länder
Exekutive= vollziehende Gewalt
Polizei, Bundesregierung, Bundeskanzler
Gewaltenteilung
Horizontal: Exekutive,Legislative, Judikative
Vertikal: Bund, Länder, Kommunen
Zeitlich: Staatdgewalt wird immer nur zeitlich begrenzt übertragen
Personell: Staatsgewalt soll von einer Person immer nur in einer Teilgewalt ausgeübt werden
Gewaltenverschränkung
Von einer Gewaltenverschränkung wird gesprochen wenn in einem Staat die 3 Teilgewalten zwar durch getrennte Organe ausgeübt werden, es aber gegenseitige Einflussnahme und Überschneidungen zwischen den Gewalten gibt.
Rechtsstaatlichkeit
(Formell)
-Formeller Rechsstaat
Staatsgewalt ist ausschließlich an das Gesetz gebunden
Gesetze müssen keiner höherrangigen Werteordnung zb Menschenrechte entsprechen bedeutet
Kein Schutz vor staatlicher Willkür
Beispiel: Dritte Reich, DDR
Materieller Rechtsstaat
Staatsgewalt ist an eine höherrangige Werteordnung (Menschenrechte) gebunden
Gesetzte müssen dieser Werteordnung entsprechen
Bietet Schutz vor staatlicher Willkür
Bsp: BRD Würde des Menschen oberstes Grundwert
Demokratie