VL4 Inklusion Flashcards

1
Q

Artikel 24 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A

13.12.2006

Menschen mit Behinderung haben
- ein Recht auf Bildung
- ohne Diskriminierung
- auf Grundlage der Chancengleichheit

Vetragsstaaten gewährleisten ein integratives bzw. inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen

  • menschliche Möglichkeiten und Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl entfalten
  • Achtung vor Menschenrechten, Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt stärken
  • Persönlichkeit, Begabungen, Kreativität, geistigen und körperlichen Fähigkeiten entfalten
  • Befähigung zur wirklichen Teilhabe an einer freuen Gesellschaft
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2
Q

Was sind die Förderbereiche im Rahmen der Inklusion von Menschen mit Behinderung (7)?

A

Lernen (38,8%)
Sprache (11,1%)
Geistige Entwicklung (16%)
Emotionale und soziale Entwicklung (15,2%)
Körperliche und motorische Entwicklung (6,9%)
Hören (2,2%)
Sehen (1,5%)

(Anderes: 8,2%)

Anteil für sonderpädagogischen Förderbedarf insgesamt: 6,7%

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3
Q

Integration vs. Inklusion

A

Integration = Eingliedern
–> eine Gruppe/Minderheit wird als Gruppe in die Mehrheit eingegliedert, bleibt aber als separate Gruppe bestehen

Inklusion = Einschließen
–> einzelne Mitglieder einer Gruppe/Minderheit werden als Einzelpersonen in die Mehrheit eingegliedert

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4
Q

Was bedeutet das AO-SF Verfahren?

A

Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung:

Im AO-SF-Verfahren (Ausbildungsordnung Sonderpädagogischer Förderung) wird überprüft und festgestellt, ob das Kind eine besondere Förderung und Unterstützung erhalten kann, wenn es beispielsweise beim Lernen, im sozialen Miteinander Schwierigkeiten hat, oder in anderen Bereichen der Entwicklung (körperlich-motorisch, geistige Entwicklung, Hören, Sprache oder Sehen) eingeschränkt ist.

–> Entwicklungsstand und Förderbedarf wird festgestellt.
–> Gutachten

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5
Q

Was beschreibt das “wait to fail” Prinzip?

A

Eskalierende Lernverläufe durch verspätete Intervention durch AO-SF (Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung) Verfahren
–> Lernzeitverlust
–> Exklusion

Wünschenswert wäre eine frühere Diagnostik und Intervention

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6
Q

Was ist Inklusion? - Studie von Grosche, Piezunka und Schaffus (2017)

A

Versuch einer Definition durch Experteninterviews (qualitativ)

Ziele:
- Beschreibung von Unterschieden von Definitionen schulischer Inklusion
- Wie verhalten sich die Definition zueinander?
- Gibt es einen gemeinsamen Kern der Definitionen?

Methode:
- 11 Interviews mit Inklusionsforschenden (Disability Studies, Erziehungswissenschaften, Grundschulpädagogik, Psychologie, Rechtswissenschaften, Sonderpädagogik, Soziologie; verschiedene theoretische Perspektiven und Forschungsansätze)
- Qualitative Inhaltsanalyse; phänomenographischer Ansatz

Interviews (nicht-standardisiert, leitfadengestützt):
Ziele von Inklusion, Formen der Legitimation von Inklusion, Zielgruppe von Inklusion, Realisierbarkeit, Inklusion in der Praxis, Zusammenfassung in einem Satz

Ergebnis:
4 Verständnisse von Inklusion:

  1. UN-Behindertenrechtskonvention
  2. Pragmatisches Verständnis im Sinne von Leistungsentwicklung
  3. Teilhabe/ Anerkennung/ Wohlfühlen
  4. Inklusion als Utopie

Gemeinsamer Kern: Überwindung von Diskriminierung aufgrund von sozial konstruierter Gruppenzugehörigkeit, um Teilhabe in Schule und Gesellschaft zu ermöglichen

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7
Q

Studie - Ergebnis 1: UN-Behindertenrechtskonvention

A
  • Verweis auf das Rechtsdokument; Inklusion als Rechtsanspruch
  • Nicht-Diskriminierung, Platzierung von Menschen mit Behinderungen im Regelschulsystem (keine konkreten praktischen Implikationen)
  • Zielgruppe: Menschen mit formal festgestellten Behinderungen
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8
Q

Studie - Ergebnis 2: Pragmatisches Verständnis im Sinne von Leistungsentwicklung

A
  • Fokus auf individuelle Leistungssteigerung
  • Inklusion zielt auf Verbesserung von Unterricht und Förderung hinsichtlich eines akademischen Lern- und Kompetenzerwerbs
  • Identifikation, Platzierung & Förderung von Schüler:innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen / niedrigen akademischen Lernstanden
  • Qualifikationsfunktion von Schule legitimiert die Inklusion
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9
Q

Studie - Ergebnis 3: Teilhabe/ Anerkennung/ Wohlfühlen

A
  • Fokus: Soziale Teilhabe und unbedingte Anerkennung der Persönlichkeit –> Abbau von Diskriminierung
  • Ergänzung der Qualifikationsfunktion von Schule durch das Wohlfühlen aller Schüler:innen, die Erfahrung von Anerkennung und Möglichkeit zur Teilhabe an sämtlichen schulischen Handlungen
  • Alle Lernenden
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10
Q

Studie - Ergebnis 4: Inklusion als Utopie

A
  • Inklusion als das Denken und Sprechen ohne Kategorisierungen und Differenzlinien
  • Gemeinsames Handeln mit allen anwesenden Personen
  • Wunsch für die Zukunft ohne direkten Eingang in Praxis
  • keine Reproduktion von Machthierarchien und diskriminierenden Zuschreibungen aufgrund sozial konstruierter Differenzlinien mehr
  • Inklusion als Vision eines Denkens und Handelns ohne Kategorien
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11
Q

Überblick und Ausdifferenzierung der 4 Definitionen von Inklusion in Bezug auf Ziel, Zielgruppe, Realisierbarkeit, Überwindung von Diskriminierung als konsensueller Kern

A

4 - Inklusion als Utopie:
Ziel: Ohne Kategorien denken
Zielgruppe: Alle Menschen
Realisierbarkeit: Wunschgedanke
Überwindung von Diskriminierung als konsensueller Kern: Dekonstruktion von sozial konstruierten Differenzlinien

3 - Teilhabe/ Anerkennung/ Wohlfühlen:
Ziel: Soziale Teilhabe, Freundschaft, unbedingte Anerkennung sowie individuelle Kompetenzentwicklung
Zielgruppe: Alle, aber bestimmte Differenzlinien im Fokus
Realisierbarkeit: Teilweise bereits realisiert
Überwindung von Diskriminierung als konsensueller Kern: Individuelle Teilhabe an allen Prozessen

2 - Pragmatisch/ Leistungsentwicklung:
Ziel: bestmögliche Leistungsentwicklung von diversen Gruppen
Zielgruppe: Differenzlinien mit Relevanz für den Kompetenzerwerb
Realisierbarkeit: Effektive Förderung von Schülergruppen wird als möglich angesehen
Überwindung von Diskriminierung als konsensueller Kern: Förderung zur Ermöglichung von Chancengleichheit

1- UN-Behindertenrechtskonvention:
Ziel: Nicht-Diskriminierung bestimmter Gruppen
Zielgruppe: Menschen mit diagnostizierten Behinderungen
Realisierbarkeit: Farge irrelevant, da Gesetzanspruch
Überwindung von Diskriminierung als konsensueller Kern: Nicht-Diskriminierung aufgrund Behinderungen

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