Verwendungsansprüche Flashcards
Verwendungsanspruch
§ 1041: regelt den Bereicherungsanspruch bei zuweisungswidriger Nutzung einer fremden Sache
Sachen
sind alle vermögenswerten Rechte oder Rechtsgüter, soweit sie einem anderen ausschließlich zugewiesen sind
Verwendung
ist jede dem Recht des Eigentümers widersprechende Nutzung
ungerechtfertigte Vermögensverschiebung
darf weder durch Vertrag zwischen Verkürztem und Bereichertem noch durch Gesetz gerechtfertigt sein, widrigenfalls der Verwendungsanspruch entfällt
Anspruchsberechtigter
ist, wem das zuweisungswidrige benützte Rechtsgut im Zeitpunkt der Verwendung ausschließlich zugeordnet war
Anspruchsverpflichteter
ist, wer aus der Verwendung - weil es auch ohne eigene Handlung - ungerechtfertigt Nutzen gezogen hat oder in das fremde Recht oder Rechtsgut eingegriffen hat