Inhalt u. Abwicklung des Schuldverhältnisses Flashcards
Leistung
ist jenes Verhalten des Schuldners, zu dem er aufgrund des vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses gegenüber dem Gläubiger verpflichtet ist und das zur Befriedigung des Interesses des Gläubigers dient
Was versteht man unter Leistung im Bereicherungsrecht?
Leistung die zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens durch bewusste Zuwendung
Erfolgsverbindlichkeit
dabei ist der Schuldner verpflichtet, den vereinbarten Erfolg tatsächlich herbeizuführen; er hat seine Leistungspflicht erst dann erfüllt, wenn der vereinbarte Erfolg beim Gläubiger eintritt
Sorgfaltsverbindlichkeit
der Schuldner ist nur verpflichtet, sich sorgfältig um die Herbeiführung des Erfolges zu bemühen; er hat seine Leistungspflicht schon durch das sorgfältige Bemühen unabhängig davon erfüllt, ob der vom Gläubiger gewünschte Erfolg auch tatsächlich eintritt
Wonach bestimmt sich die Teilbarkeit einer Leistung?
primär nach dem tatsächlichen oder hypothetischen Parteiwillen und sekundär nach dem objektiven Kriterien
Stückschuld
liegt vor, wenn der Leistungsgegenstand durch individualisierende Merkmale mittels Parteiwille festgelegt ist (§ 370 ABGB)
Gattungsschuld
ist gegeben, wenn eine Leistung von Parteien nach generellen Merkmalen umschrieben wird. Für die Beurteilung, ob Gattungs- oder Stückschuld vorliegt, ist der Parteiwille maßgebend.
Wahlschuld
liegt vor, wenn eine Partei das Recht hat, bei der Erfüllung zwischen mehreren vertraglich vereinbarten und bestimmten Leistungen zu wählen.
Geld
ist das von der Rechtsordnung staatlich anerkannte Zahlungsmittel, für das Annahmezwang seitens des Gläubigers einer Geldforderung besteht
Zinsen
sind Entgelt für die Nutzung von Kapital, werden in Prozentpunkten des Kapitals pro Zeiteinheit berechnet und sind idR periodisch abzustatten
Zinseszinsen
sind Zinsen für aufgelaufene Zinsen
Erfüllungsort
ist der Ort, an dem der Schuldner zu erbringen und der Gläubiger sie anzunehmen hat
Bringschuld
dabei liegen Vollzugs- und Erfolgsort beim Gläubiger, der Schuldner muss seine Leistung am Wohnsitz des Gläubigers erbringen. Dieser Zeitpunkt ist maßgebend für Verzugs- und Gefahrtragungsfolgen
Geldschuld
sind Gattungsschulden, sowie sog Nennwert- bzw Nominalschulden und damit grundsätzlich nicht gegen inflationäre Entwertung gesichert
Gläubigerverzug
liegt vor, wenn der Gläubiger die vom Schuldner zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort und auf die bedungene Weise angebotene Sache nicht annimmt. Er ist eine Obliegenheitsverletzung bei deren Verletzung die widrigen Folgen auf den Gläubiger fallen