Vertretung ohne Vollmacht Flashcards
falsus procurator
Stellvertreter, der zwar im fremden Namen auftritt und der zumindest beschränkt geschäftsfähig ist, dem jedoch keine oder keine zureichende Vollmacht erteilt worden ist
Was gilt prinzipiell vollmachtlosem handeln des Stellvertreters?
Vollmachtloses Handeln des Stellvertreters im Namen des Geschäftsherrn gegenüber dem Dritten kann den Geschäftsherrn gegenüber dem Dritten weder unmittelbar berechtigen noch verpflichten (vorgenommene Rechtshandlungen sind schwebend unwirksam)
Wie kann der Geschäftsherr ein schwebend unwirksames Geschäft rückwirkend genehmigen?
- Willenserklärung gem § 863 ABGB
- Vorteilszuwendung gem § 1016 ABGB
Wann kommt Vorteilszuwendung gem § 1016 ABGB in Betracht?
wenn der Geschäftsherr…
- vom vollmachtlosen Geschäft wusste
- Inhalt des Rechtsgeschäftes kannte
- wusste, dass der Vorteil, den er sich jetzt durch Zuwendungshandlung zuwendet, von diesem Rechtsgeschäft stammt (Genehmigungswille)
Haftung des falsus procurator gegenüber Dritten
Vertrauensschaden gem § 1019 ABGB
Was sind Vertrauensschäden?
All jene Schäden, die der Dritte nicht erlitten hätte, wenn der Scheinvertreter über den Vollmachtmangel pflichtgemäß aufgeklärt hätte, sodass sich der Dritte nicht auf die Gültigkeit der Vollmacht und damit des Geschäftes verlassen hätte.
Haftung des falsus procurator gegenüber dem Geschäftsherrn
nach Bestimmungen der §§ 1009, 1012 und 1014 ABGB
Prüfungsschritte Vertretung ohne Vollmacht
- Offenlegungsgrundsatz
- (zumindest beschränkte) Geschäftsfähigkeit des Stellvertreters
- keine (zureichende) Vertretungsmacht (Vollmacht) des Stellvertreters
- Vertretung ohne Vollmacht
4a. Keine Genehmigung
4b. Genehmigung