Irrtum Flashcards
Was ist ein Irrtum?
Die falsche oder fehlende Vorstellung von der Wirklichkeit (Fakten, Umständen Vorgängen, Zusammenhängen).
Welche Arten von Irrtum sind bei entgeltlichen Geschäften prinzipiell nur beachtlich?
Erklärungsirrtum und Geschäftsirrtum
Arten des Irrtums
Erklärungs-, Geschäfts- und Motivirrtum
Was ist ein Erklärungsirrtum?
liegt vor, wenn die objektive Bedeutung der - vom anderen Teil auch so verstandenen - Erklärung vom inneren Willen des Erklärenden abweicht, also eine Divergenz zwischen objektiver Erklärungsbedeutung und subjektivem Willem des Erklärenden besteht.
Prüfungsschritte zur Ermittlung von Erklärungsirrtum
- “äußerer” objektiver Erklärungswert iSd Vertrauenstheorie
- “innerer” subjektiver Wille des Erklärenden
- Abweichung von innerem subjektiven Willen vom äußeren objektiven Erklärungswert
Was ist ein Geschäftsirrtum?
liegt vor, wenn der Erklärende sich über einen tatsächlichen oder rechtlichen Umstand irrt, der Inhalt des Vertrages geworden ist.
Prüfungsschritte zur Ermittlung von Geschäftsirrtum
- Über welchen Umstand hat sich der Irrende geirrt?
- Welche Umstände sind von den Parteien zum Vertragsinhalt erhoben worden?
- Ist der Umstand, über den sich der Irrende geirrt hat, Vertragsinhalt geworden?
Arten von Geschäftsirrtum
- über die Natur des Geschäftes
- über den Vertragsgegenstand
- über geschäftsrelevante Eigenschaften des Vertragsgegenstandes
- über die Person oder geschäftswesentliche Eigenschaften oder Identität der Person des Vertragspartners gem § 873 ABGB
Was ist ein Motivirrtum?
bezieht sich auf einen Umstand außerhalb des Vertragsinhaltes
Prüfungsschritte zur Feststellung eines Motivirrtums?
- Welche Punkte wurden zum Vertragsinhalt?
- Über welche Punkte hat sich der Irrende geirrt?
- Bezieht sich der Irrtum auf einen Punkt, außerhalb des Vertragsinhaltes?
Wann ist ein Motivirrtum beachtlich?
- List gem § 870 ABGB
- letztwilligen Geschäften gem §§ 572, 775 (2) ABGB
- unentgeltlichen Geschäfte unter Lebenden (vorallem Schenkungen)
- wenn das Motiv einvernehmlich zum einfachen Vertragsinhalt oder darüber hinaus zur aufschiebenden oder auflösenden Bedingung erhoben worden ist
Kausalität des Irrtums
Ein Irrtum war kausal iSd Äquivalenztheorie, wenn bei Kenntnis der wahren Sachlage im Vertragsschlusszeitpunkt der Irrende den Vertrag nicht in der konkreten Gestalt geschlossen hätte
Wann ist Schutzwürdigkeit des Irrenden gem § 871 (1) ABGB gegeben?
- Vertragspartner hat den Irrtum des Irrenden veranlasst
- Irrtum des Irrenden hätte dem Vertragspartner offenbar auffallen müssen
- Irrtum gegenüber dem Vertragspartner ist rechtzeitig aufgeklärt worden
Wann hat der Vertragspartner des Irrenden den Irrtum veranlasst?
Wenn er für den Irrtum adäquat (angemessen) ursächlich war. Adäquat kausal war ein Verhalten, wenn es nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet ist, einen Irrtum hervorzurufen.
Was ist für Veranlassen durch aktives Tun erforderlich?
Für ein Veranlassen durch aktives Tun ist nicht Sorgfaltswidrigkeit bzw Pflichtverletzung, sondern nur gesteigerte (angemessene) Ursächlichkeit erforderlich.