List Flashcards
Was ist List?
Rechtswidrige und vorsätzliche Irreführung
objektiv sorgfaltswidriges Verhalten
(und damit rechtswidriges Verhalten) liegt vor, wenn vom Irreführenden die (objektiv) gebotene Sorgfalt nicht eingehalten wird. (prinzipiell immer rechtswidrig)
Irrtumserregung durch aktives Tun
stellt nur dann eine rechtswidrige Irreführung dar, wenn der Handelnde sich objektiv sorgfaltswidrig, sich also nicht so verhalten hat, wie sich ein ordnungsgemäßer, maßstabsgerechter, rechtstreuer Mensch an seiner Stelle verhalten hätte.
Irrtumserregung durch Unterlassen
stellt nur dann arglistige, rechtswidrige Irreführung dar, wenn der Listige Aufklärungspflichten verletzt hat
Vorauf kommt es beim Vorsatz des Täuschenden an?
ob der Täuschende den Irrtum vorsätzlich bewirkt oder ausgenützt hat (innerer Wille des Irreführenden).
Wann liegt dolus eventualis vor?
wenn jemand den Eintritt des Irrtums beim anderen für möglich hält und sich damit abfindet.
Wann liegt dolus specialis vor?
der Irreführende handelt in der Absicht, den Irrtum herbeizuführen, weiß aber nicht sicher, ob der andere sich täuschen lässt
Wann liegt dolus principalis vor?
Der Irr3ende wird mit dem sicheren Wissen getäuscht, dass dieser die Täuschung nicht durchschauen wird.
Gestaltungsrechte bei Täuschung durch den Vertragspartner selbst oder diesem zurechenbare Person
Anfechtung oder Anpassung des Vertrages
Gestaltungsrechte bei Täuschung durch einen echten Dritten
Voraussetzungen des § 875 ABGB (gleich Irrtum) - dann Anpassung oder Anfechtung
Verzicht bei List
Auf das Recht der Anfechtung/Anpassung eines Vertrages wegen List kann im Vorhinein nicht verzichtet werden
Prüfungsschritte bei List
- Vorliegen eines Irrtums beim Getäuschten
- Kausalität der listigen Irreführung iSd Äquivalenztheorie
- rechtswidrige Irreführung
3a. durch Tun
3b. durch Unterlassen
3c. Ausnützen eines bereits vorhandenen Irrtums - Vorsatz des Täuschenden
4a. grobe Fahrlässigkeit reicht nicht
4b. dolus eventualis
4c. dolus specialis
4d. dolus principalis - Täuschung durch den Vertragspartner oder einen echten Dritten
- Anfechtung/Anpassung
- Verzicht, Verjährung, Geltendmachung, Schadenersatz