List Flashcards

1
Q

Was ist List?

A

Rechtswidrige und vorsätzliche Irreführung

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2
Q

objektiv sorgfaltswidriges Verhalten

A

(und damit rechtswidriges Verhalten) liegt vor, wenn vom Irreführenden die (objektiv) gebotene Sorgfalt nicht eingehalten wird. (prinzipiell immer rechtswidrig)

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3
Q

Irrtumserregung durch aktives Tun

A

stellt nur dann eine rechtswidrige Irreführung dar, wenn der Handelnde sich objektiv sorgfaltswidrig, sich also nicht so verhalten hat, wie sich ein ordnungsgemäßer, maßstabsgerechter, rechtstreuer Mensch an seiner Stelle verhalten hätte.

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4
Q

Irrtumserregung durch Unterlassen

A

stellt nur dann arglistige, rechtswidrige Irreführung dar, wenn der Listige Aufklärungspflichten verletzt hat

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5
Q

Vorauf kommt es beim Vorsatz des Täuschenden an?

A

ob der Täuschende den Irrtum vorsätzlich bewirkt oder ausgenützt hat (innerer Wille des Irreführenden).

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6
Q

Wann liegt dolus eventualis vor?

A

wenn jemand den Eintritt des Irrtums beim anderen für möglich hält und sich damit abfindet.

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7
Q

Wann liegt dolus specialis vor?

A

der Irreführende handelt in der Absicht, den Irrtum herbeizuführen, weiß aber nicht sicher, ob der andere sich täuschen lässt

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8
Q

Wann liegt dolus principalis vor?

A

Der Irr3ende wird mit dem sicheren Wissen getäuscht, dass dieser die Täuschung nicht durchschauen wird.

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9
Q

Gestaltungsrechte bei Täuschung durch den Vertragspartner selbst oder diesem zurechenbare Person

A

Anfechtung oder Anpassung des Vertrages

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10
Q

Gestaltungsrechte bei Täuschung durch einen echten Dritten

A

Voraussetzungen des § 875 ABGB (gleich Irrtum) - dann Anpassung oder Anfechtung

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11
Q

Verzicht bei List

A

Auf das Recht der Anfechtung/Anpassung eines Vertrages wegen List kann im Vorhinein nicht verzichtet werden

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12
Q

Prüfungsschritte bei List

A
  1. Vorliegen eines Irrtums beim Getäuschten
  2. Kausalität der listigen Irreführung iSd Äquivalenztheorie
  3. rechtswidrige Irreführung
    3a. durch Tun
    3b. durch Unterlassen
    3c. Ausnützen eines bereits vorhandenen Irrtums
  4. Vorsatz des Täuschenden
    4a. grobe Fahrlässigkeit reicht nicht
    4b. dolus eventualis
    4c. dolus specialis
    4d. dolus principalis
  5. Täuschung durch den Vertragspartner oder einen echten Dritten
  6. Anfechtung/Anpassung
  7. Verzicht, Verjährung, Geltendmachung, Schadenersatz
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