Gewährleistung Flashcards
Was ist Gewährleistung?
ist das bei entgeltlichen (§ 917 ABGB) Verträgen gesetzlich angeordnete Einstehenmüssen des Schuldners für Mängel, welche seine Leistung im Zeitpunkt der Erbringung aufweist.
Wann ist eine Sache mangelhaft?
Wenn sie entweder qualitativ oder quantitativ von der vertraglich geschuldeten Sache abweicht (Sachmangel) oder dem Erwerber nicht die vertraglich geschuldete Rechtsposition verschafft wird (Rechtsmangel).
Rechtslage zur Abgrenzung zwischen Nichterfüllung und Gewährleistung (nach Rsp und überwiegender L)?
bis zu vorbehaltlosen Übernahme der Sache durch den Gläubiger gelten Verzugs- und Unmöglichkeitsregeln, ab der vorbehaltslosen Übernahme der Sache durch den Gläubiger aber die Gewährleistungsregeln
subjektiver Mangelbegriff
Sache ist nicht vertraglich bedungenjek
objektiver Mangelbegriff
Sache weißt nicht die im Verkehr gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften auf
Sachmangel
liegt vor, wenn die Sache hinsichtlich Quantität oder Qualität vom Geschuldeten abweicht; er haftet der Sache körperlich an
Rechstmangel
liegt vor, wenn dem Gläubiger nicht die geschuldete Rechtsposition verschafft wird
Qualitätsmangel
wenn es der gelieferten Sache an einer bestimmten Eigenschaft fehlt
Quanitätsmangel
wenn weniger als die vereinbarte Menge geliefert wird
echter Quantitätsmangel
der Verkäufer leistet weniger als das vereinbarte bestimmte Quantum (Menge)
unechter Quantitätsmangel
liegt vor, wenn die verkaufte Sache schon beim Vertragsabschluss (qualitativ) nicht der Vereinbarung entsprach, ist in Wahrheit ein Qualitätsmangel
Aliud-Lieferung
Schuldner hat nicht nur mangelhaft geliefert, sondern überhaupt eine andere Sache (=aliud) als die geschuldete Sache dem Gläubiger übergeben hat
Gewährleistungsbehelfe gem § 932 ABGB
- Verbesserung/Nachtrag des Fehlenden
- Austausch
- Preisminderung
- Vertragsauflösung
Nachtrag des Fehlenden
die fehlenden Stücke werden (kostenfrei) nachgeliefert
Verbesserung
ist die (kostenfreie) Beseitigung des Mangels an der Sache selbst, Sachmängel werden repariert, Rechtsmängel durch Beseitigung der rechtlichen Hindernisse oder Belastungen behoben