Verwaltungsrecht AT Flashcards

1
Q

Definition Regelung

A

rechtsverbindliche Anordnung, die auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtet ist

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2
Q

Definition Einzelfall

A

Ganz bestimmter (konkreter) Sachverhalt wird für eine ganz bestimmte (individuelle) Person geregelt.

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3
Q

Definition Außenwirkung

A

Maßnahme ist final darauf gerichtet, Rechtswirkungen bei einer Person zu erzeugen die außerhalb des handelnden Verwaltungsträgers steht.

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4
Q

(P): Handelt es sich bei der Gewährung einer Geldleistung durch die Verwaltung um einen Verwaltungsakt?

A

h.M.: entscheidend ist, ob der Schwerpunkt des behördlichen Handelns auf der tatsächlichen Auszahlung des Geldes liegt, oder ob er bei der vorgelagerten Entscheidung liegt, die Geldzahlung überhaupt zu gewähren (dann VA)
m.M.: grds kein VA, weil Rechtswirkung fehlt

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5
Q

Was ist ein Sonderstatusverhältnis?

A

Der Einzelne und der Staat befinden sich in einer besonderen Nähebeziehung (zB Beamte, Richter). Sie sind gleichsam Teil des Staates, weil sie für ihn Hoheitsbefugnisse ausüben.

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6
Q

Definition mehrstufiger VA

A

Wenn eine Behörde erst dann nach außen gegenüber dem Bürger handeln darf (Erlassbehörde), nachdem zuvor intern eine andere Behörde mitgewirkt/ zugestimmt hat (Mitwirkungsbehörde).

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7
Q

Welche Arten von Allgemeinverfügung gibt es?

A
  • personenbezogene/ adressatenbezogene (zB Handzeichen eines Verkehrspolizisten)
  • sachbezogene Allgemeinverfügung/ dinglicher VA (zB Widmung eines Schwimmbades)
  • benutzungsregelnde Allgemeinverfügung (zB Verkehrszeichen)
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8
Q

Wovon ist die Allgemeinverfügung insbesondere abzugrenzen?

A

vom Gesetz:
Allgemeinverfüung ist konkret-generell, das Gesetz abstrakt-generell.

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9
Q

Definition Bekanntgabe

A

die Eröffnung eines VA mit Wissen und Wollen der Behörde nach den dafür jeweils maßgeblichen Rechtsvorschriften

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10
Q

Welche Rolle spielt die Bekanntgabe für einen VA?

A

Durch die Bekanntgabe wird der VA erst wirksam. Die Widerspruchsfrist sowie Klagefrist beginnen erst mit der Bekanntgabe zu laufen.

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11
Q

Was ist die Zustellung?

A

Die Zustellung ist eine besondere formalisierte Form der Bekanntgabe.

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12
Q

Wann wird zugestellt?

A

Zustellung erfolgt, wenn dies im Gesetz angeordnet ist oder wenn die Behörde im Rahmen ihres Ermessens dafür entscheidet.

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13
Q

Wie wird zugestellt?

A

Zustellungen erfolgen mittels Postzustellungsurkunde, per Einschreiben oder gegen Empfangsbekenntnis.

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14
Q

Wie können Zustellungsfehler geheilt werden?

A

Das Schriftstück muss den Empfangsberechtigten tatsächlich erreichen. § 8 VwZG

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15
Q

Wie werden Verkehrszeichen bekanntgegeben?

A

durch das Aufstellen

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16
Q

Was ist die regelmäßige Rechtsfolge bei Fehlern eines Rechtsaktes im öff. Recht?

A

Sie sind in der Regel unwirksam, also nichtig.

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17
Q

Welche Rechtsfolge entsteht bei Fehlern eines VA?

A

Sie sind grds wirksam, nur ausnahmsweise unwirksam. Der VA existiert weiterhin, aber ist anfechtbar.

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18
Q

Wie trennt man den Tatbestand von der Rechtsfolge?

A

EGL sind als Konditionalsätze strukturiert, das heißt es handelt sich um “wenn-dann” Sätze. “Wenn” ist der Tatbestand und “dann” die Rechtsfolge.

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19
Q

Wodurch zeichnet sich eine Ermächtigungsgrundlage aus?

A

Sie ermächtigen eine Behörde zum Handeln.
Keine EGL sind bloße Verbote und Gebote.

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20
Q

Welche Arten des Verwaltungshandelns werden grds unterschieden?

A

a) Eingriffsverwaltung (auf Eingriffe in Rechte des Bürgers gerichtet)
b) Leistungsverwaltung (Bürger erhält Leistung vom Staat)

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21
Q

(P): Ist eine EGL notwendig im Rahmen einer Leistungsverwaltung?

A

h.M.: Nein, weil Bürger keinen pauschalen Anspruch auf Leistung haben, also kein Eingriff.
m.M.: Ja, weil Vorenthaltung einer Leistung trifft Bürger genau so hart wie ein Eingriff

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22
Q

Wann ist eine Anhörung zwingend notwendig?

A

wenn ein belastender VA erlassen werden soll

Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, den Betroffenen vor Überraschungsentscheidungen zu schützen sowie eine Umfassende Ermittlung des Sachverhaltes zu gewährleisten

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23
Q

Was versteht man unter unbestimmten Rechtsbegriffen?

A

Tatbestandsmerkmale einer Norm, die der Auslegung bedürfen

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24
Q

Wie kann man an einer Norm erkennen, dass als Rechtsfolge eine gebundene Entscheidung vorliegt?

A

Wenn Signalwörter wie “ist”, “hat”, “muss” enthalten sind.
Bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen hat die Behörde keinen Spielraum bei ihrer Entscheidung.

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25
Q

Wie kann man an einer Norm erkennen, dass als Rechtsfolge eine Regelentscheidung vorliegt?

A

Wenn Signalwörter wie “in der Regel”, “regelmäßig”, “soll” enthalten sind.
Eine Regelentscheidung lehnt sich grds an eine gebundene Entscheidung an, gewährt der Behörde in atypischen Ausnahmefällen jedoch Ermessen.

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26
Q

Wie kann man an einer Norm erkennen, dass als Rechtsfolge eine Ermessensnorm vorliegt?

A

Wenn Signalwörter wie “kann”, “darf” enthalten sind.
Die Behörde hat grds einen Entscheidungsspielraum, sofern das Ermessen im konkreten Einzelfall nicht “auf Null” reduziert ist. Diesen Spielraum haben die Gerichte zu respektieren, indem sie auf die Prüfung von Ermessensfehlern beschränkt sind.

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27
Q

Was versteht man unter Ermessensnichtgebrauch?

A

Behörde hat ein eingeräumtes Ermessen überhaupt nicht ausgeübt.

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28
Q

Was versteht man unter Ermessensfehlgebrauch?

A

Ermessen wurde nicht in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise ausgeübt.

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29
Q

Was versteht man unter Ermessensüberschreitung?

A

Gesetzliche Grenzen des Ermessens wurden überschritten.
(insb. Verstoß gegen höherrangiges Recht wie Verhältnismäßigkeitsprinzip)

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30
Q

Was bedeutet “Ermessensreduzierung auf Null”?

A

das Ermessen hat sich so “verdichtet” , dass nur noch eine behördliche Entscheidung rechtmäßig ist, also eine gebundene Entscheidung vorliegt

(Hauptgründe für eine solche Ermessensreduzierung sind Verwaltungsvorschriften und eine Selbstbindung der Verwaltung)

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31
Q

Was sind Verwaltungsvorschriften?

A

Abstrakt-generelle verbindliche Vorgaben für die Gesetzesanwendung innerhalb der Verwaltung.
- Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe
- Vorgaben über die Ausübung des Ermessens

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32
Q

Was für Verwaltungsvorschriften gibt es für die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe?

A

- norminterpretierende VV: keine Außenwirkung und somit keine Bindung der Gerichte bei der Auslegung
- normkonkretisierende VV: haben Außenwirkung und binden grds. Gerichte

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33
Q

Was für Verwaltungsvorschriften gibt es bzgl der Ausübung des Ermessens?

A

ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften (Ermessensrichtlinien): sorgen dafür, dass das Ermessen von jeden staatlichen Bediensteten stets gleich ausgeübt wird und führen damit zu einer Selbstbindung der Verwaltung und einer mittelbaren Außenwirkung der VV, da der Einzelne verlangen kann, dass das Ermessen ihm gegenüber genauso ausgeübt wird wie gegenüber allen anderen.

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34
Q

Was ist eine antizipierte Verwaltungspraxis?

A

Verwaltungspraxis kann schon im Zeitpunkt der ersten Entscheidung entstanden sein und ein Verstoß gegen sie bereits ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sein.

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35
Q

Was besagt der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung?
(Art. 3 GG i.V.m. der Verwaltungspraxis)

A

Wenn die Verwaltung in vergleichbaren Fällen immer die selbe Entscheidung trifft, muss sie das nach dem Gleichheitsgrundsatz auch bei weiteren, vergleichbaren Fällen tun.

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36
Q

Welche Ansprüche können für den Bürger aus der Aufhebung eines VA folgen?

A

Entschädigungsansprüche

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37
Q

Welche Ansprüche können für die Behörde aus der Aufhebung eines VA folgen?

A

Rückerstattungsanspruch

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38
Q

Definition Annexkompetenz

A

Diejenige Behörde ist für die Aufhebung des VA zuständig, die den Ausgangs-VA hätte erlassen müssen.
Hat eine unzuständige Behörde den Ausgangs-VA erlassen, darf er ausschließlich von de zuständigen Behörde aufgehoben werden.

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39
Q

Was ist bei der Form eines Aufhebungs-VAs zu beachten?

A

Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der VA die gleiche Form wie der Ausgangs-VA haben.

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40
Q

(P): Können auch rechtswidrige VA widerrufen werden?

A
  • e.A.: (-), Wortlaut
  • h.M.: (+), wenn schon rechtmäßige VA, die schwerer aufzuheben sind als rechtswidrige, unter den Vorraussetzungen des § 49 widerrufen werden können, dann muss das erst recht auch für rechtswidrige gelten.
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41
Q

Wie grenzt man einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vom zivilrechtlichen Vertrag ab?

A
  • öffentlich-rechtlich: wenn die zugrunde liegende Norm eine öffentlich-rechtliche ist
  • zivilrechtlich: wenn sich die Vertragsparteien über Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften geeinigt haben
  • wenn Vorschrift fehlt: öffentlich-rechtlich, wenn sie nur von einem Hoheitsträger erfüllt werden kann
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42
Q

Was sind Mischverträge?

A

Verträge, die sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Pflichten beinhalten.

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43
Q

(P): Wie werden Mischverträge eingeordnet?

A

Trennungstheorie: Einordnung richtet sich nach jeweiliger Vertragspflicht
Schwerpunkttheorie: Schwerpunktbildung; Abstellen auf den Gesamtcharakter des Vertrags

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44
Q

Definition Inhaltsbestimmungen

A

Inhaltsbestimmungen legen den Inhalt des VA fest, sind also integraler Teil des VA.

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45
Q

Definition Nebenbestimmungen

A

Nebenbestimmungen beziehen sich zwar auf einen VA, treffen aber eine zusätzliche Regelung.

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46
Q

Welche Arten von Nebenbestimmungen gibt es?

A

Befristung, Bedingung, Widerrufsvorbehalt, Auflage, Auflagenvorbehalt

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47
Q

Abgrenzung Bedingung zu Auflage

A

Entscheidend ist der objektive Erklärungswert, d.h. wie wichtig die Einhaltung der Bestimmung für die Behörde ist.
Ist sie so wichtig, dass die Behörde die Wirksamkeit des VA von der Einhaltung abhängig machen will, so ist von einer Bedingung auszugehen.
Im Zweifel Auflage, weil weniger belastend.

48
Q

Können Inhaltsbestimmungen separat angefochten werden?

A

anfängliche: (-), sie sind untrennbarer Teil des VA, weil sie dessen Inhalt näher festlegen.
nachträgliche: (+), sie sind nichts anderes als die Teilaufhebung eines VA

49
Q

Können Nebenbestimmungen separat angefochten werden?

A

anfängliche: str. aber nach h.M. sind alle Nebenbestimmungen separat anfechtbar
nachträgliche: (+), werden prozessual behandelt wie Inhaltsbestimmungen

50
Q

Definition Zusicherung

A

Zusicherung ist die Zusage, einen bestimmten VA später zu erlassen oder zu unterlassen.
Abzugrenzen ist die Zusicherung von der Auskunft (ohne Rechtsbindungswillen) und der Zusage

51
Q

Was ist bei der fehlenden Mitwirkung einer anderen Behörde im Rahmen der Zusicherung zu beachten?

A

führt nach § 38 I 2 VwVfG zur Rechtswidrigkeit

52
Q

Definition Unzuverlässigkeit (Gewerbe)

A

Fehlende hinreichende Gewähr, dass das Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß betrieben wird. (negative Zukunftsprognose)

53
Q

Definition Gewerbe

A

Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.

54
Q

Abgrenzung § 80 von § 123 I VwGO

A

§ 80 VwGO: bietet generell einen vorläufigen Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte (nur bei Anfechtungsklage)

§ 123 Absatz I VwGO: bietet vorläufigen Rechtsschutz bei allen Klagearten außer der Anfechtungsklage

Beide Regelungen können aber unter bestimmten Umständen parallel oder nacheinander angewendet werden, je nachdem, welche spezifischen Rechtsfolgen in einem Fall gewünscht werden.

55
Q

Begründetheit § 80 VwGO

A

Der Antrag ist begründet, wenn die Anordnung der sofortigen Vollziehung formell rechtswidrig ist und/oder das Aussetzungsinteresse des Antragstellers das öffentliche Interesse an
der sofortigen Vollziehung überwiegt.

56
Q

Welche zwei Formen der einstweiligen Anordnung kommen bei § 123 VwGO in betracht?

A

Sicherungsanordnung und Regelungsanordnung

57
Q

Was besagt das sog. Kopplungsverbot nach §§ 59 II Nr. 4, 56 VwVfG?

A

Eine hoheitliche Leistung kann nicht an eine unangemessene Gegenleistung gekoppelt sein.

58
Q

Was ist der Sinn und Zweck von Schriftformerfordernissen?

A

Die Schriftform soll zum einen vor übereilten Erklärungen schützen (Warnfunktion) und zum anderen den Wortlaut und damit den Inhalt der Erklärung fixieren (Beweisfunktion).

59
Q

Abgrenzung Leistungsklage zu Verpflichtungsklage

A

ist VA bereits erlassen: Leistungsklage;
begehrt Kläger erlass eines VA: Verpflichtungsklage

60
Q

Definition hoheitliche Maßnahme

A

jedes einseitig öffentlich-rechtliche Handeln im Über-/Unterordnungsverhältnis

61
Q

Wann beginnt nach h.M. die Jahresfrist für die Rücknahme nach § 48 VwVfG?

A

wenn nach der zuständige Sachbearbeiter die Rechtswidrigkeit des VA tatsächlich erkennt und zusätzlich die für die Ausübung des Rücknahmeermessens relevanten Tatsachen kennt

62
Q

Welche Theorien gibt es für die Einordnung “öffentlich-rechtliche Streitigkeit”?

A

Interessentheorie
Subordinationstheorie
Sonderrechtstheorie/ modifizierte Subordinationstheorie

63
Q

Wann liegt nach der Interessentheorie eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor?

A

wenn die streitentscheidenende Norm überwiegend dem öffentlichen Interesse dienen

64
Q

Wann liegt nach der Subordinationstheorie eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor?

A

wenn ein Über-/Unterordnungsverhältnis besteht

65
Q

Wann liegt nach der Sonderrechtstheorie/ modifizierten Subordinationstheorie eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor?

A

wenn die streitentscheidende Norm öffentlich-rechtlich ist und sie Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet

66
Q

Definition öffentlich-rechtliche Streitigkeit

A

wenn das Rechtsverhältnis aus dem der Klageanspruch abgeleitet wird, öffentlich-rechtlich ist

67
Q

Definition nichtverfassungsrechtlicher Art

A

Es dürfen keine am Verfassungsleben Beteiligten über Verfassungrecht im formellen streiten.

68
Q

Definition abdrängende Sonderzuweisung

A

Norm, die eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit an ein anderes Gericht außerhalb der Verwaltungsgerichtbarkeit verweist.
z.B.: § 23 EGGVG; § 40 II 1 VwGO; §§ 62 I 1, 68 OWiG; § 49 VI 3 VwVfG

69
Q

Bei welchen Klagearten ist die Durchführung eines erfolglosen Vorverfahrens grds erforderlich?

A

Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage

70
Q

Wie kann nach h.M. ein Verstoß gegen die Widerspruchsfrist geheilt werden?

A

In dem die Widerspruchsbehörde sich als “Herrin des Vorverfahrens” nicht auf den Fristverstoß beruft, sondern inhaltlich über den Widerspruch entscheidet.

71
Q

Defintion juristische Person

A

die von der Rechtsordnung als selbstständige Rechtsträger anerkannten Personenvereinigungen oder Vermögensmassen

72
Q

Welche Inhalte einer Rechtsbehelfsbelehrung werden unterschieden?

A

a) obligatorischer Inhalt: dieser bezeichnet die Mindestvoraussetzungen einer Rechtsbehelfsbelehrung
b) fakultativer Inhalt: all diejenigen Aspekte, die über die Mindestvoraussetzungen hinaus noch in die Rechtsbehelfsbelehrung aufgenommen wurden.

73
Q

Was stellt den Normalfall des Klagegenstandes einer Anfechtungsklage dar?

A

Normalerweise richtet sich die Anfechtungsklage gegen den Ausgangs-VA in der Gestalt des Widerspruchsbescheids.

74
Q

Was ist eine Reformartio in peius?

A

“Verböserung”
Sie liegt vor, wenn der Adressat des belastenden VA einen Widerspruch einlegt und es dann im Widerspruchbescheid für ihn zu einer weiteren Verschlechterung kommt.

75
Q

Welcher Zeitpunkt ist für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der Begründetheit einer Anfechtungsklage maßgeblich?

A

Falls es keine ausdrückliche Regelung im Gesetz gibt:
h.M.: Zeitpunkt letzter Behördenentscheidung, das heißt in der Regel Zeitpunkt des Widerspruchbescheids.

76
Q

Obersatz Begründetheit Verpflichtungsklage

A

Die Verpflichtungsklage ist begründet, soweit die Ablehnung/ Unterlassung des VA rechtswidrig, der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt und die Sache spruchreif ist. Das ist der Fall, wenn der Anspruch tatsächlich besteht.

77
Q

Definition Spruchreife

A

wenn das Gericht abschließend über die Verpflichtung der Verwaltung zum Erlass des VA entscheiden kann

(daran fehlt es, wenn der Behörde noch ein Entscheidungsspielraum bzgl. des Erlasses des VA zusteht)

78
Q

Welcher Zeitpunkt ist für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der Begründetheit einer Verpflichtungsklage maßgeblich?

A

grds. der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung

79
Q

Wann ist die Ausnahmekonstellation des vorbeugenden Rechtsschutzes einschlägig?

A

wenn der Kläger sich gegen ein zukünftiges Verwaltungshandeln oder ein zukünftiges Rechtsverhältnis wenden will

80
Q

Welche Klageart kann statthaft sein im Rahmen des vorbeugenden Rechtsschutzes?

A

vorbeugende Unterlassungsklage und vorbeugende Feststellungsklage

81
Q

Definition Wiederholungsgefahr (FFK)

A

Es besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass in absehbarer Zeit unter im Wesentlichen gleichartigen, tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger VA ergehen wird.

82
Q

Definition Rehabilitationsinteresse (FFK)

A

Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen, Wiederherstellung des guten Rufs

83
Q

Welcher Zeitpunkt ist für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage maßgeblich?

A

h.M.: Zeitpunkt der Erledigung

84
Q

Begründetheit Feststellungsklage

A

(+) sofern das Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht
Prüfung der Rechtmäßigkeit der umstrittenen Maßnahme

85
Q

Definition berechtigtes Interesse

A

jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art.

86
Q

Was beinhaltet der Subsidiaritätsgrundsatz der Feststellungsklage?

A

Die Feststellungsklage ist grds. unzulässig, soweit der Kläger seine Rechte auch durch Gestaltungsklage oder Leistungsklage geltend machen kann.

87
Q

Wann liegt eine objektive Klagehäufung vor?

A

Wenn ein Kläger mehrere Begehren in einer Klage verfolgt.
Wird zwischen Zulässigkeit und Begründetheit geprüft.

88
Q

Wann liegt eine subjektive Klagehäufung vor?

A

Bei mehreren Klägern und/ oder Beklagten.
Wird zwischen Zulässigkeit und Begründetheit geprüft.

89
Q

Wann liegt eine Beiladung vor?

A

Wenn das Gericht einen Dritten am Verfahren beteiligt, weil seine rechtlichen Interessen durch das Urteil betroffen werden können.

90
Q

Definition Rechtsbehelf

A

Jede Möglichkeit sich gegen einen Hoheitsakt zu Wehr zu setzen

91
Q

Definition Rechtsmittel

A

Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen
(Berufung, Revision, Beschwerde)

92
Q

Instanzenzug

A

Erste: grds Verwaltungsgericht
Berufung: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Revision: Bundesverwaltungsgericht

93
Q

Wann kommt vorläufiger Rechtsschutz in Betracht?

A

Wenn eine Sache für den Antragsteller besondere Einbedürftigkeit aufweist.

94
Q

Wie wird im vorläufigen Rechtsschutz die statthafte Antragsart ermittelt?

A

richtet sich nach dem Begehren des Antragstellers
(Abgegrenzt werden die Verfahrensarten nach § 123 V VwGO)

95
Q

Definition aufschiebende Wirkung

A

wenn der Betroffene den Eintritt der belastenden Wirkung des VA bereits mit Einlegung des entsprechenden Rechtsbehelfs verhindern kann

96
Q

Wann § 80 V 1 1. Fall VwGO statthaft?

A

Aufschiebende Wirkung bestand von Anfang an nicht; ist der Antrag erfolgreich, ordnet das Gericht die aufschiebende Wirkung erstmals an

97
Q

Wann ist § 80 V 1 2. Fall VwGO statthaft?

A

Aufschiebende Wirkung besteht grundsätzlich, wird aber durch behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgehoben; Gericht kann aufschiebende Wirkung wiederherstellen

98
Q

Was ist der faktische Vollzug?

A

der Vollzug eines VA, obwohl dieser VA noch gar nicht vollstreckt werden darf, weil ein erhobener Widerspruch/ erhobene Klage aufschiebende Wirkung hat

99
Q

Wann ist § 80a VwGO die statthafte Antragsart?

A

Wenn im Hauptsacheverfahren eine Anfechtungsklage statthaft ist und ein Mehrpersonenverhältnis vorliegt.

100
Q

Begründetheit § 123 I VwGO

A

Bei Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches sowie eines Anordnungsgrundes

101
Q

Wann ist das Verfahren nach § 123 I VwGO statthaft?

A

Auffangtatbestand, der alle Situationen erfasst, bei denen im Hauptsacheverfahren nicht die Anfechtungsklage statthaft ist.

102
Q

Was besagt die 2-Stufen-Theorie?

A
  1. Stufe: ob ein Anspruch auf Zugang zur öffentlichen Einrichtung besteht: öffentlich-rechtlich
  2. Stufe: wie die Benutzung sich ausgestaltet, kann sich nach BGB richten
103
Q

Was ist eine aufdrängende Sonderzuweisung?

A

Sonderzuweisungen für Dienstverhältnisse, für die es spezielle Gesetze gibt
z.B. § 54 I BeamtStG (Beamte); § 46 DRiG (Richter); § 126 I BBG

104
Q

Wann ist eine Äußerung von Hoheitsträgern öffentlich-rechtlich?

A

Wenn sie im Zusammenhang der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erfolgen (Akzessoritätstheorie)

105
Q

Was ist die statthafte Klageart für den Rechtsschutz gegen VA die sich vor Klageerhebung erledigt haben?

A

Fortsetzungsfeststellungsklage:
analoge Anwendung § 113 I 4 VwGO

106
Q

Was ist die statthafte Klageart wenn sich ein Verpflichtungsbegehren vor Klageerhebung erledigt hat?

A

Fortsetzungsfeststellungsklage: “doppelt” analoge Anwendung § 113 I 4 VwGO

107
Q

Wann ist die allg. Leistungsklage statthaft?

A

Wenn der Kläger eine Vornahme, Duldung oder Unterlassung schlicht hoheitlichen Verwaltungshandelns begehrt.

108
Q

Wann ist der Kläger einer Anfechtungsklage klagebefugt?

A

wenn er geltend machen kann, durch den VA in seinen Rechten verletzt zu sein

109
Q

Was besagt die Adressatentheorie? (Klagebefugnis Anfechtungsklage)

A

Die Verletzung von Art. 2 I GG kann beim Adressaten eines belastenden VA nie ausgeschlossen werden.

110
Q

Was besagt die Möglichkeitstheorie? (Klagebefugnis)

A

Der Kläger muss durch den angegriffenen VA möglicherweise in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt sein.

111
Q

Wann ist eine Norm drittschützend? (Schutznormtheorie)

A

wenn sie nicht nur Interessen der Allgemeinheit schützen soll, sondern zumindest auch den Interessen des Klägers zu dienen bestimmt ist

112
Q

Wann besteht Feststellungsinteresse? (FFK)

A
  • Wiederholungsgefahr
  • wenn sich der zuvor wirksame VA typischerweise schnell erledigt (zB Identitätskontrolle)
  • Rehabilitationsinteresse
  • Präjudizinteresse
113
Q

Was ist Präjudizinteresse? (FFK)

A

Wenn Kläger durch einen inzwischen erledigten VA wirtschaftliche Nachteile erlitten hat und dafür SE einklagen möchte, kann er die Rechtswidrigkeit des VA feststellen lassen, da die Zivilgerichte daran gebunden sind

114
Q

Wann ist der Kläger rechtsschutzbedürftig? (allg. Leistungsklage)

A

wenn der Kläger keine andere Möglichkeit hat, seine Rechte zu verwirklichen
str., ob vorheriger Antrag nötig, aber h.M. (+)

115
Q

Welche ist die statthafte Klageart, wenn der Kläger den Erlass von untergesetzlichen Rechtsnormen begehrt?

A

h.M. Feststellungsklage

116
Q

Wann ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung materiell rechtmäßig?

A

wenn das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Klägers überwiegt

117
Q

Wann ist die Feststellungsklage statthaft?

A

wenn festgestellt werden soll, ob ein Rechtsverhältnis besteht (pos. Feststellungsklage) oder nicht (neg. Feststellungsklage) oder wenn die Nichtigkeit eines VA festgestellt werden soll (Nichtigkeitsfeststellungsklage)