Definitionen Flashcards
Ortsteil (§ 35 BauGB)
Bebauungskomplex, der nach der Anzahl seiner Gebäude Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist
im Zusammenhang bebaut (Ortsteil)
tatsächlich aufeinander folgende Bebauung, die trotz eventueller Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt
bauliche Anlage (iSd § 29 BauGB)
wenn das Vorhaben in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden ist und bodenrechtliche Relevant hat
Änderung (§ 59 BauGB)
Veränderung der baulichen Substanz einer baulichen Anlage
Nutzungsänderung (§ 59 BauGB)
wenn für neue Nutzung andere baurechtliche Anforderungen gelten als für die alte
Bestandsschutz iSd Art. 14 GG
Schutz der Existenz eines früher legalen Bauwerkes, welches aufgrund äußerer Umstände nunmehr illegal ist
drittschützende Norm/ Schutznormtheorie
wenn sie zumindest auch Individualinteressen schützt und der Antragsteller zum geschützten Kreis gehört
Regelung
rechtsverbindliche Anordnung, die auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtet ist
Einzelfall
konkreter Sachverhalt für bestimmte Person
Außenwirkung
Maßnahme ist final darauf gerichtet, Rechtswirkungen bei einer Person zu erzeugen die außerhalb des handelnden Verwaltungsträgers steht
Bekanntgabe (VA)
Eröffnung des VA mit Wissen und Wollen der Behörde
Inhaltsbestimmung (VA)
legen den Inhalt des VA fest und sind integraler Bestandteil
Nebenbestimmung (VA)
beziehen sich auf VA, aber regeln eigenständigen Sachverhalt
Unzuverlässig
fehlende hinreichende Gewähr, dass das Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß betrieben wird
Gewerbe
auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht
öffentlich-rechtliche Streitigkeit (mod. Subjektstheorie)
streitentscheidende Norm ist eine des öffentlichen Rechts, also einen Hoheitsträger verpflichtet/ermächtigt
nichtverfassungsrechtlicher Art
es streiten keine am Verfassungsleben Beteiligten über Verfassungsrecht im formellen Sinne
Möglichkeitstheorie
Kläger behauptet in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt zu sein
juristische Person
von der Rechtsordnung als selbstständige Rechtsträger anerkannten Personenvereinigungen und Vermögensmassen
Rechtsbehelf
jede Möglichkeit sich gegen einen Hoheitsakt zur Wehr zu setzen
Rechtsmittel
Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen
öffentliche Ordnung
Gesamtheit aller ungeschriebenen Verhaltensregeln, deren Beachtung Voraussetzung für ein geordnetes Zusammenleben ist
öffentliche Sicherheit
Schutz der gesamten Rechtsordnung, aller Individualrechtsgüter sowie des Bestandes und der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen
Anscheinsgefahr
hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass es in absehbarer Zeit zu einem Schaden für die öffentliche Sicherheit/ Ordnung kommt, aber im Nachhinein doch nicht
Theorie der unmittelbaren Verursachung
kausal für eine Gefahr ist derjenige, dessen Verhalten/ Sache unmittelbar die Gefahr setzt
konkrete Gefahr
hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass es in absehbarer Zeit zu einem Schaden für die öffentliche Sicherheit/ Ordnung kommt
Scheingefahr
Gefahr besteht nur in der irrigen Vorstellung des handelnden
Gefahrenverdacht
objektive Anhaltspunkte für eine Gefahr
Störung
Gefahr hat sich bereits realisiert und dauert noch an
Zweckveranlasser
wer das Verhalten des unmittelbaren Verantwortlichen hervorruft
latenter Störer
wer für eine Sache verantwortlich ist, die erst bei Hinzutreten weiterer Umstände eine Gefahr verursacht
Vollstreckung
zwangsweise Durchsetzung einer Pflicht, die der Adressat nicht erfüllt
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortlichkeit
unausforschbarer Initiativ-, Beratung und Handlungsbereich der Bundesregierung
Rechtsstaatsprinzip
Bindung an Recht und Gesetz
Demokratieprinzip
alle Staatsgewalt geht vom Volk aus
Bundesstaatsprinzip
Staatsgewalt ist aufgeteilt in Bund und die Länder die jeweils Staatsqualität haben