Definitionen Flashcards

1
Q

Ortsteil (§ 35 BauGB)

A

Bebauungskomplex, der nach der Anzahl seiner Gebäude Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist

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2
Q

im Zusammenhang bebaut (Ortsteil)

A

tatsächlich aufeinander folgende Bebauung, die trotz eventueller Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt

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3
Q

bauliche Anlage (iSd § 29 BauGB)

A

wenn das Vorhaben in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden ist und bodenrechtliche Relevant hat

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4
Q

Änderung (§ 59 BauGB)

A

Veränderung der baulichen Substanz einer baulichen Anlage

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5
Q

Nutzungsänderung (§ 59 BauGB)

A

wenn für neue Nutzung andere baurechtliche Anforderungen gelten als für die alte

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6
Q

Bestandsschutz iSd Art. 14 GG

A

Schutz der Existenz eines früher legalen Bauwerkes, welches aufgrund äußerer Umstände nunmehr illegal ist

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7
Q

drittschützende Norm/ Schutznormtheorie

A

wenn sie zumindest auch Individualinteressen schützt und der Antragsteller zum geschützten Kreis gehört

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8
Q

Regelung

A

rechtsverbindliche Anordnung, die auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtet ist

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9
Q

Einzelfall

A

konkreter Sachverhalt für bestimmte Person

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10
Q

Außenwirkung

A

Maßnahme ist final darauf gerichtet, Rechtswirkungen bei einer Person zu erzeugen die außerhalb des handelnden Verwaltungsträgers steht

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11
Q

Bekanntgabe (VA)

A

Eröffnung des VA mit Wissen und Wollen der Behörde

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12
Q

Inhaltsbestimmung (VA)

A

legen den Inhalt des VA fest und sind integraler Bestandteil

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13
Q

Nebenbestimmung (VA)

A

beziehen sich auf VA, aber regeln eigenständigen Sachverhalt

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14
Q

Unzuverlässig

A

fehlende hinreichende Gewähr, dass das Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß betrieben wird

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15
Q

Gewerbe

A

auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht

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16
Q

öffentlich-rechtliche Streitigkeit (mod. Subjektstheorie)

A

streitentscheidende Norm ist eine des öffentlichen Rechts, also einen Hoheitsträger verpflichtet/ermächtigt

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17
Q

nichtverfassungsrechtlicher Art

A

es streiten keine am Verfassungsleben Beteiligten über Verfassungsrecht im formellen Sinne

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18
Q

Möglichkeitstheorie

A

Kläger behauptet in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt zu sein

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19
Q

juristische Person

A

von der Rechtsordnung als selbstständige Rechtsträger anerkannten Personenvereinigungen und Vermögensmassen

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20
Q

Rechtsbehelf

A

jede Möglichkeit sich gegen einen Hoheitsakt zur Wehr zu setzen

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21
Q

Rechtsmittel

A

Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen

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22
Q

öffentliche Ordnung

A

Gesamtheit aller ungeschriebenen Verhaltensregeln, deren Beachtung Voraussetzung für ein geordnetes Zusammenleben ist

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23
Q

öffentliche Sicherheit

A

Schutz der gesamten Rechtsordnung, aller Individualrechtsgüter sowie des Bestandes und der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen

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24
Q

Anscheinsgefahr

A

hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass es in absehbarer Zeit zu einem Schaden für die öffentliche Sicherheit/ Ordnung kommt, aber im Nachhinein doch nicht

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24
Q

Theorie der unmittelbaren Verursachung

A

kausal für eine Gefahr ist derjenige, dessen Verhalten/ Sache unmittelbar die Gefahr setzt

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25
Q

konkrete Gefahr

A

hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass es in absehbarer Zeit zu einem Schaden für die öffentliche Sicherheit/ Ordnung kommt

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26
Q

Scheingefahr

A

Gefahr besteht nur in der irrigen Vorstellung des handelnden

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27
Q

Gefahrenverdacht

A

objektive Anhaltspunkte für eine Gefahr

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28
Q

Störung

A

Gefahr hat sich bereits realisiert und dauert noch an

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29
Q

Zweckveranlasser

A

wer das Verhalten des unmittelbaren Verantwortlichen hervorruft

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30
Q

latenter Störer

A

wer für eine Sache verantwortlich ist, die erst bei Hinzutreten weiterer Umstände eine Gefahr verursacht

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31
Q

Vollstreckung

A

zwangsweise Durchsetzung einer Pflicht, die der Adressat nicht erfüllt

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32
Q

Kernbereich exekutiver Eigenverantwortlichkeit

A

unausforschbarer Initiativ-, Beratung und Handlungsbereich der Bundesregierung

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33
Q

Rechtsstaatsprinzip

A

Bindung an Recht und Gesetz

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34
Q

Demokratieprinzip

A

alle Staatsgewalt geht vom Volk aus

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35
Q

Bundesstaatsprinzip

A

Staatsgewalt ist aufgeteilt in Bund und die Länder die jeweils Staatsqualität haben

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36
Q

Rückwirkung eines Gesetzes

A

gilt für Zeitraum vor seiner Verkündung

37
Q

Legislative

A

gesetzgebende Gewalt

38
Q

Judikative

A

rechtsprechende Gewalt

39
Q

Exekutive

A

ausführende Gewalt

40
Q

System kollektiver Sicherheit

A

Bündnis, das den Mitgliedern wechselseitige Hilfe bei Angriffen zusichert

41
Q

Einsatz (Bundeswehr)

A

Nutzung des spezifischen Droh- und Einschüchterungspotenziales der Streitkräfte sowie Eingriffe in Rechte Dritter

42
Q

Gericht

A

alle sachlich unabhängigen Spruchstellen, die in einem Gesetz mit Aufgaben eines Gerichts vertraut sind und als Gericht bezeichnet sind

43
Q

Akt der öff. Gewalt

A

jedes Verhalten der Legislative, Exekutive und Judikative

44
Q

klassischer Eingriff

A

jeder staatliche Rechtsakt der unmittelbar und final die Rechtssphäre des Bürgers verkürzt und mit Befehl und Zwang durchsetzbar ist

45
Q

moderner Eingriff

A

jedes staatliche Handeln das dem Einzelnen ein Verhalten das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt ganz oder teilweise unmöglich macht

46
Q

Geeignetheit

A

wenn die Maßnahme zur Erreichung des verfolgten Zwecks dienlich bzw. förderlich sein kann

47
Q

Erforderlichkeit

A

wenn es keine milderen, den Bürger weniger belastende Mittel gibt, die zur Erreichung des verfolgten Zwecks gleich geeignet sind

48
Q

Angemessenheit

A

wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt

49
Q

Intimsphäre

A

Kernbereich der privaten Lebensgestaltung

50
Q

Privatsphäre

A

privater Lebensbereich außerhalb der Intimsphäre

51
Q

Sozialsphäre

A

Verhalten in der Öffentlichkeit

52
Q

Glaube

A

die Auffassung über die Stellung des Menschen in der Welt und seine Beziehung zu höheren Mächten und tieferen Seinsschichten

53
Q

Gewissen

A

jede ernste und sittliche, an den Kategorien „Gut“ und „Böse“ orientiere Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, sodass er gegen diese nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte

54
Q

Forum inernum

A

Recht, Glaube/Gewissen zu bilden und zu haben

55
Q

forum externum

A

Recht, das Verhalten an dem Glauben/Gewissen auszurichten

56
Q

Meinung

A

jedes Werturteil, das durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder des Meinens geprägt ist

57
Q

Schmähkritik

A

nicht sachliche Auseinandersetzungen, sondern Diffamierung und Herabsetzung der Person steht im Vordergrund

58
Q

Tatsachen

A

dem Beweis zugängliche Zustände oder Ereignisse

Wahrheitsgehalt der Äußerung steht bei der Tatsachenbehauptung im Vordergrund

59
Q

Beleidigung

A

Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung

60
Q

Presse

A

alle Druckerzeugnisse, die unabhängig von der Anzahl ihrer Vervielfältigung zur allgemeinen Verbreitung geeignet und bestimmt sind

61
Q

Rundfunk

A

jede an eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtete, drahtlose oder drahtgebundene Übermittlung von Gedankeninhalten im Wege elektrischer Schwingungen

62
Q

formeller Kunstbegriff

A

klassische Kunstrichtungen

63
Q

materieller Kunstbegriff

A

Künstler bringt mit dem Kunstwerk Erfahrungen, Eindrücke oder Erlebnisse mittels einer Formsprache zur Anschauung

64
Q

offener Kunstbegriff

A

Kunstwerk zeichnet sich dadurch aus, dass es der fortdauernden Interpretation zugänglich ist

65
Q

Verfassungsimmanente Schranken

A

kollidierende Grundrechte Dritter sowie andere Rechtsgüter von Verfassungsrang

66
Q

Versammlung

A

Zusammenkommen mehrerer Personen, zwischen denen eine gewisse innere Verbindung besteht, d.h. sie benötigen einander um das verfolgte Ziel zu erreichen

67
Q

enger Versammlungsbegriff (h.M.)

A

Zweck: gemeinschaftliche Erörterung und Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung

68
Q

erweiterter Versammlungsbegriff

A

Zweck: gemeinschaftliche Meinungsbildung und Meinungsäußerung

(muss nicht auf öffentliche Angelegenheiten gerichtet sein)

69
Q

weiter Versammlungsbegriff

A

jeder gemeinsame Zweck begründeteine innere Verbindung

(jede Art von Verbundenheit der Teilnehmer reicht aus)

70
Q

friedliche Versammlung

A

wenn sie keinen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt

71
Q

Versammlung unter freiem Himmel

A

keine festen seitlichen Begrenzungen

72
Q

Versammlung in geschlossenen Räumen

A

Seiten derart umschlossen, dass sie nur durch besondere Eingänge betreten werden kann

73
Q

Verhinderungsblockade

A

Hauptzweck der Blockade ist die selbsthilfeähnliche Durchsetzung eigener Forderungen

74
Q

demokratische Blockade

A

symbolische Wirkung der Blockade als Mittel zur Kommunikation

75
Q

Vereinigung

A

jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat

76
Q

Freizügigkeit

A

Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen

77
Q

Wohnsitz

A

ständige Niederlassung an einem Ort

78
Q

Aufenthalt

A

vorübergehendes Verweilen

79
Q

Beruf

A

jede auf Erwerb gerichtete Tätigigkeit, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient

80
Q

Wohnung

A

jeder Raum, den der Einzelne der allgemeinen Zugänglichkeit entzieht und zum Mittelpunkt seines Lebens und Wirkens bestimmt

81
Q

Durchsuchung

A

zweck- und zielgerichtetes Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen

82
Q

Eigentum

A

alle vermögenswerten Rechte, die die Rechtsordnung dem Einzelnen dergestalt zuweist, dass dieser ausschließlich über das Recht verfügen kann

83
Q

Enteignung

A

vollständige/teilweise Entziehung Eigentums zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben

(Enteignung beschränkt sich auf Vorgänge, bei denen Güter hoheitlich beschafft werden)

84
Q

Ungleichbehandlung

A

wesentlich Gleiches wird ungleich oder wesentlich Ungleiches wird gleichbehandelt

85
Q

mittelbare Diskriminierung

A

formal betrachtet werden alle gleichbehandelt, in den tatsächlichen Auswirkungen kommt es jedoch zu einer Ungleichbehandlung

86
Q

Ware (AEUV)

A

jeder Gegenstand, der einen Handelswert hat und damit taugliches Objekt eines Handelsgeschäfts sein kann

87
Q

Arbeitnehmer (AEUV)

A

wer weisungsgebunden Leistungen von einem gewissen wirtschaftlichen Wert für einen anderen erbringt und als Gegenleistung eine Vergütung erhält

88
Q

Niederlassung (AEUV)

A

Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten, entgeltlich

89
Q

Dienstleistung (AEUV)

A

selbstständig, regelmäßig entgeltlich, vorübergehend

90
Q

Dassonville-Formel

A

Eingriff ist auch jede mitgliedstaatliche Maßnahme, die sich unmittelbar oder mittelbar, faktisch oder potentiell behindernd auf die Ausübung der Grundfreiheit ausübt

91
Q

Keck-Formel

A

unterschiedslos wirkende Maßnahmen stellen keinen Eingriff dar, wenn sie nicht den Marktzugang als solchen behindern, sondern die Art und Weise der Ausübung der Grundfreiheit