Polizeirecht Flashcards

1
Q

Wann ist die Polizei ausschließlich zuständig?

A

wenn sie in einer Vorschrift zu einem Handeln ermächtigt wird

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2
Q

Definition öffentliche Sicherheit

A

Schutz der gesamten Rechtsordnung, aller Individualrechtsgüter sowie des Bestandes und der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen.

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3
Q

Definition öffentliche Ordnung

A

Gesamtheit aller ungeschriebenen Verhaltensregeln, deren Beachtung nach herrschender Anschauung Voraussetzung für ein geordnetes Zusammenleben ist.

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4
Q

Definition konkrete Gefahr

A

wenn Tatsachen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eintreten wird

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5
Q

Definition Verantwortlichkeit

A

Kausal für eine Gefahr ist derjenige, dessen Verhalten bzw. dessen Sache unmittelbar die Gefahr setzt und damit die Gefahrenschwelle überschreitet.

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6
Q

(P): Störereigenschaft Hoheitsträger: Ist die Polizei- oder Ordnungsbehörde für ein Einschreiten zuständig?

A

Grds nein, weil der Hoheitsträger selbst dafür zuständig ist, die Gefahr zu beseitigen.

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7
Q

Wie ist das Verhältnis der öffentlichen Sicherheit zur öffentlichen Ordnung?

A

Da die öffentliche Ordnung nur ungeschriebene Verhaltensregeln erfasst, ist sie gegenüber der öffentlichen Sicherheit subsidiär.

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8
Q

Definition Anscheinsgefahr

A

wenn Tatsachen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eintreten wird
(im Nachhinein stellt sich jedoch heraus, dass eine Gefahr nicht vorlag)

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9
Q

Definition Scheingefahr

A

Eine Gefahr besteht nur in der irrigen Vorstellung des handelnden Amtwalters.

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10
Q

Definition Gefahrenverdacht

A

wenn es möglich erscheint, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eintreten wird

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11
Q

Definition Störung

A

Gefahr hat sich bereits realisiert und dauert noch an

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12
Q

Je-Desto-Formel

A

Je hochwertiger ein bedrohtes Rechtsgut ist, desto geringere Anforderungen sind an die Gefahrenprognose zu stellen.

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13
Q

Welche Theorie wird verwendet, um den Verantwortlichen zu ermitteln?

A

“Theorie der unmittelbaren Verursachung”: Kausal ist danach die Handlung/ Unterlassung derjenigen Person oder Sache, die unmittelbar die Gefahr setzt und damit die Gefahrenschwelle überschreitet.

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14
Q

Welche Störerbegriffe werden unterschieden?

A

Verhaltensstörer (§ 13 ASOG)
- Zweckveranlasser
Zustandsstörer (§ 14 ASOG)
Nichtstörer (§ 16 ASOG)

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15
Q

Was bedeutet Rechtsnachfolge?

A

Im Rahmen der Rechtsnachfolge wird geprüft, ob eine Ordnungspflicht auf eine andere Person übergegangen ist.

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16
Q

Unter welchen Voraussetzungen kann die Polizei- und Ordnungsbehörde gegen einen Nichtverantwortlichen iSd § 16 ASOG einschreiten?

A

Wenn alle Voraussetzungen des § 16 ASOG vorliegen.

a) Betroffener ist nicht Verantwortlicher
b) gegenwärtige und erhebliche Gefahr
c) Unmöglichkeit der Inanspruchnahme des Verantwortlichen
d) Vorrangigkeit behördlicher Gefahrenabwehr
e) Opfergrenze beim Nichtverantwortlichen
f) Ermessen (Verhältnismäßigkeit)

17
Q

Auswahlermessen: wovon hängt die Auswahl zwischen mehreren Verantwortlichen ab?

A

Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr: es ist der Verantwortliche auszuwählen, der die Gefahr möglichst schnell und sicher abwehren kann

18
Q

Definition Vollstreckung

A

Zwangsweise Durchsetzung einer Pflicht, die der Adressat nicht erfüllt.

19
Q

Durch welche Prüfungsschritte findet man die richtige RGL im Verwaltungsvollstreckungsrecht?

A

Handelt eine Bundes- oder Landesbehörde?
Im Zweifelsfall Art. 83 ff. GG prüfen
Landesbehörde: ASOG
Bundesbehörde: VwVG