Baurecht Flashcards

1
Q

Definition Behördenprivileg

A

Fähigkeit einer Behörde, auch ohne Rechtsverletzung eine Normenkontrolle anstrengen zu können, sofern sie ein aus ihrer Aufgabenstellung heraus resultierendes Interesse an der Überprüfung der streitigen Norm hat

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2
Q

Was sind Bauleitpläne?

A

Flächennutzungsplan (F-Plan) und Bebauungsplan (B-Plan)

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3
Q

Was ist ein Flächennutzungsplan?

A

der vorbereitende Bauleitplan, der die Grundzüge der gemeindlichen Planungen festlegt

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4
Q

Wie viele Flächennutzungspläne hat eine Gemeinde?

A

nur einen, damit die Gemeinde stets einen Gesamtüberblick über die Bebauung in ihrem Gebiet hat

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5
Q

Was ist ein Bebauungsplan?

A

der verbindliche Bauleitplan, welcher die Vorgaben des F-Plans in konkrete Festsetzungen umsetzt und aus dem F-Plan zu entwickeln ist

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6
Q

Wie viele Bebauungspläne hat eine Gemeinde?

A

idR mehrere B-Pläne

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7
Q

Welche Rechtsnatur hat der F-Plan?

A
  • Rechtsakt sui generis (eigener Gattung)
  • wirkt grds. nur nach innen
  • nur indirekt überprüfbar, indem der B-Plan mit dem Argument angegriffen wird, der F-Plan sei fehlerhaft und damit unwirksam
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8
Q

Welche Rechtsnatur hat der B-Plan?

A
  • grds. Satzung, in Berlin jedoch Rechtsverordnung
  • Überprüfung durch Normenkontrolle
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9
Q

Ablauf Bauleitplanverfahren

A
  1. Planaufstellungsbeschluss
  2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Unterrichtung der betroffenen Behörden
  3. Erstellung der Planentwürfe
  4. Auslegung der Planentwürfe, Beteiligung der Öffentlichkeit und Stellungnahme der betroffenen Behörden
  5. Überarbeitung der Planentwürfe
  6. Beschluss des Bauleitplans oder im Falle der Abänderung nochmalige Auslegung
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10
Q

Definition abwägungserhebliche Belange iSd § 1 BauGB

A

diejenigen Interessen, die in der konkreten Planungssituation einen städtebaulich relevanten Bezug haben

(das sind solche Belange, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Bauleitplan erkennbar, makelfrei und mehr als nur geringwertig sind)

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11
Q

Welche Ermittlungs- und Bewertungsfehler können sich iRd Prüfung eines Bauleitplans ergeben?

A
  • Ermittlungsausfall: es hat garkeine Abwägung stattgefunden
  • Ermittlungsdefizit: es wurden nicht alle abwägungserheblichen Belange in die Abwägung eingestellt
  • Bewertungsausfall/ Fehleinschätzung: einzelne Belange wurden nicht oder nicht richtig bewertet
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12
Q

Was ist eine Abwägungsproportionalität?

A
  • fehlerhafter Ausgleich der Belange
  • führt stets zu einem falschen Abwägungsergebnis
  • inhaltlicher Fehler
  • im Rahmen der mat. RMK ansprechen
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13
Q

Defintion bauliche Anlage iSd § 29 I BauGB

A

Wenn die Merkmale “Bauen” und “bodenrechtliche Substanz” gegeben sind.
“Bauen” bedeutet, dass das Vorhaben in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden ist. “Bodenrechtliche Relevanz” verlangt, dass das Bauvorhaben die Belange des § 1 BauGB berührt, wenn es unendlich häufig errichtet würde.

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14
Q

Wann ist das Erfordernis der Gebietsverträglichkeit verletzt?

A

wenn besonders störungsanfällige Bauwerke in einer besonders störungsintensiven Umgebung errichtet werden sollen, sowie umgekehrt

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15
Q

Wie bestimmt sich, ob eine unzumutbare Belästigung oder Störung vorliegt?

A

Abwägung der widerstreitenden Interessen:
a) Schutzwürdige Interessen des Bauherrn
b) Schutzwürdigkeit des Nachbarn
c) Auswirkungen des Bauwerks

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16
Q

Wie prüft man das “Einfügen” in die Nähere Umgebung?

A
  • welche Gebäude existieren in der näheren Umgebung?
  • Einordnung des geplanten Bauwerks unter Zuhilfenahme der Wertungen der BauNVO
  • entstehen bodenrechtliche Spannungen oder negative Vorbildswirkung?
17
Q

Defintion Ortsteil

A

Bebauungskomplex, der nach der Anzahl seiner Gebäude Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist

18
Q

Definition “im Zusammenhang bebaut”

A

Tatsächlich aufeinander folgende Bebauung, die trotz eventueller Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt.
Berücksichtigt nur Gebäude, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen.

19
Q

Definition Bestandsschutz

A

Der Schutz der Existenz eines früher legalen Bauwerkes, welches aufgrund äußerer Umstände nunmehr illegal ist, zB durch Änderung der Umgebungsbebauung.

20
Q

Was sind grenzüberschreitende Nutzungskonflikte?

A

wenn der Kläger/ Antragsteller sich gegen ein bauliches Objekt wehren möchte, das außerhalb seines eigenen Gebietes liegt

21
Q

Wie werden grenzüberschreitende Nutzungskonflikte gelöst?

A

Der Drittschutz richtet sich stets nach der Norm, die für das umstrittene Bauwerk gilt. Diese maßgebliche Norm muss grenzüberschreitende Schutzwirkung haben, d.h. sie muss auch die Eigentümer von Grundstücken schützen, die außerhalb des Gebiets liegen.

22
Q

Abgrenzung § 79 BauO zu § 80 BauO

(79: Einstellung von Arbeiten; 80: Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung)

A
  • Baueinstellung nach § 79 BauO kommt nur während der Bauzeit in Betracht
  • Nutzungsverbot/ Abrissverfügung gem § 80 BauO erst nach Fertigstellung der baulichen Anlage
23
Q

Womit beschäftigt sich das Bauplanungsrecht?

A

mit dem Einfügen eines Vorhabens in die Umgebung

24
Q

Was regelt das Bauordnungsrecht?

A

die ordnungsrechtlichen Anforderungen an eine konkrete bauliche Anlage