Verwaltungsprozessrecht Flashcards
Definition öffentlich-rechtliche Streitigkeit
wenn das Rechtsverhältnis, aus dem der Klageanspruch abgeleitet wird öffentlich-rechtlich ist
Definition nichtverfassungsrechtlicher Art
es dürfen keine am Verfassungsleben beteiligten über Verfassungsrecht im formellen Sinne streiten
Definition abdrängende Sonderzuweisung
eine Norm verweist die öffentlich-rechtliche Streitigkeit an ein Gericht außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Was besagt die Modifizierte Subjektstheorie?
streitentscheidende Norm muss eine solche des öffentlichen Rechts sein, d.h. sie muss einen Hoheitsträger berechtigen oder verpflichten
Was besagt die Subordinationstheorie?
öffentliches Recht ist durch ein Über-/Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet, in dem der Staat einseitig gegenüber dem Bürger verbindliche Regelungen trifft
Was besagt die 2 Stufen Theorie?
Ob der Vergabe stets öff.-rechtlich
Wie kann öff.-rechtlich oder zivilrechtlich sein
Was besagt der Sachzusammenhang?
kommt drauf an, ob die umstrittene Maßnahme in einem engen Zusammenhang mit einer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit oder mit einem privatrechtlichen Handeln steht
Für welche Klagearten ist ein VA zwingende Voraussetzung?
Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage
FFK (aber dann bereits erledigt)
Was besagt die Möglichkeitstheorie? (Klagebefugnis)
Der Kläger muss substanziiert behaupten, in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt zu sein
Wie leitet man subjektive Rechte her?
Mit der Schutznormtheorie
Was besagt die Schutznormtheorie?
Norm vermittelt subjektives Recht wenn sie zumindest auch zum Schutz von Individualinteressen dient und der Kläger zum geschützten Personenkreis gehört
Was besagt die Adressatentheorie? (Klagebefugnis)
Adressat eines belastenden VA immer klagebefugt, weil stets Beeinträchtigung von Art. 2 I GG
Wann ist die Durchführung eines Vorverfahrens zwingend notwendig?
Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage
FFK (str.)
Wer ist in Berlin Klagegegner?
Rechtsträger der Ausgangsbehörde
Definition juristische Person
von der Rechtsordnung als selbstständige Rechtsträger anerkannten Personenvereinigungen oder Vermögensmassen