Staatshaftungsrecht Flashcards

1
Q

Defintion Ausübung eines öffentlichen Amtes

A

Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit (haftungsrechtlicher Beamtenbegriff)

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2
Q

Wann besteht eine Amtspflicht?

A
  • im Verhältnis Beamter-Dienstherr
  • zentrale Amtspflicht: Pflicht sich rechtmäßig zu verhalten
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3
Q

Wann liegt ein Drittbezug bei einer Amtspflichtverletzung vor?

A
  • die verletzte Amtspflicht muss zumindest auch dem Schutz des Geschädigten dienen
  • durch Auslegung ermitteln
  • unproblematisch, wenn ein Verwaltungsverfahren zugunsten des Bürgers durchgeführt wird
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4
Q

Wann handelt ein Beamter schuldhaft?

A
  • wenn er vorsätzlich oder fahrlässig handelt
  • Sorgfaltsmaßstab: Durchschnitts-/Idealbeamter; d.h. der Beamte muss sich mit den erforderlichen Sach- und Rechtskenntnissen ausstatten; einschließlich Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung
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5
Q

Wie bestimmt sich die Kausalität zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden?

A
  • nach der Ädaquanztheorie
  • Verwaltung kann Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens erheben, d.h. behaupten, der Schaden wäre bei einem rechtmäßigen Verhalten ebenfalls entstanden
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6
Q

Wie bestimmt sich der Anspruchsgegner?

A

nach der sog. Anvertrauenstheorie:
es haftet die juristische Person des öff. Rechts, die dem Beamten das Amt anvertraut hat

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7
Q

Defintion Merkmal “Unmittelbarkeit”

A
  • der Eingriff in das subjektiv-öffentliche Recht muss dem Staat zurechenbar sein
  • fehlt, wenn die eingetretene Folge auf einem eigenverantwortlichen Handeln des Anspruchsstellers oder einem Dritten beruht
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8
Q

Ausschlussgründe Folgenbeseitigungsanspruch

A
  • Mitverschulden
  • Unzumutbarkeit der Wiederherstellung: wenn der Auswand für die Wiederherrstellung außer Verhältnis zu dem Vorteil für den Betroffenen steht; dann nur SE/ Entschädigungsanspruch
  • Legalisierungsmöglichkeit: wenn die Verwaltung den bestehenden rechtswidrigen Zustand auch auf legale Weise erreichen kann (zB durch nachträglichen Erlass eines VA)
  • tatsächliche/ rechtliche Unmöglichkeit der Wiederherstellung
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