Versuch und Rücktritt Flashcards
In welche Phasen lässt sich eine Straftat unterteilen?
Vorbereitungsphase, Versuchsphase, Vollendung
Wann setzt der Täter unmittelbar an?
wenn er die Schwelle zum “jetzt gehts los” überschreitet und objektiv Handlungen vornimmt, die ohne wesentliche Zwischenschritte unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung führen
Welche Theorien lassen sich in kritischen Fällen zur Ermittlung des unmittelbaren Ansetztens hinzuziehen?
- Gefährdungstheorie: fragt ob unmittelbare Gefährdung des tatbestandlich geschützten RG vorliegt
- Sphärentheorie: Einwirkung in Opfersphäre entscheidend
wann beginnt der Versuchsbeginn beim Stellen von Fallen?
M1: Beendigung Täterhandlung = Versuchsbeginn
(-) erfasst auch Konstellationen, in denen Täter noch Herrschaft über Geschehen hat
M2: Versuch erst wenn sich Opfer in Wirkungskreis begibt
(-) aus kriminalpolitischer Sicht zu eng
M3: Versuchsbeginn dann wenn Täter den Geschehensverlauf aus der Hand gibt
wie wird der grob unverständige Versuch behandelt?
normal geprüft aber nach § 23 III gemildert
Wann beginnt der Versuch bei Mittäterschaft?
h.M. Gesamtlösung: wenn ein Täter unmittelbar zur Tat ansetzt
(+) Umsetzung des Prinzips der gegenseitigen Zurechnung aus § 25 II
Einzellösung: jeder Mittäter ist getrennt zu betrachten
Wann beginnt der Versuch beim unechten Unterlassungsdelikt?
M1: wenn Garant die erste Rettungsmöglichkeit nicht ergreift
(-) mit §22 kaum vereinbare Vorverlagerung der Straftat
M2: bei Verstreichenlassen der letzten Rettungsmöglichkeit
(-) schlecht für Opfer wenn Strafbarkeit so weit nach hinten verlagert
M3: Garant muss dann Eingreifen, wenn unmittelbare Gefahr für tatbestandlich geschützte GR entsteht oder erhöht wird
Was ist der Rücktritt?
persönlicher Strafaufhebungsgrund
“Nichtvollendung des Versuchs ohne Zutun” - welche Fälle sind erfasst? => § 24 I 2
nicht kausale und nicht objektiv zurechenbare Vollendung
ausbleibende Vollendung
unmögliche Vollendung
Schließt ein fehlgeschlagener Versuch Rücktritt aus?
nach h.M. ja => wird am Anfang deshalb geprüft
Wann ist ein Versuch fehlgeschlagen?
Unmöglichkeit der Tatbestandserfüllung & die nach Tatplan sinnlose weitere Tatausführung
Wann ist ein Versuch unbeendet?
wenn der Täter glaubt, noch nicht alles zur tatbestandlichen Erfolgsherbeiführung Erforderliche getan zu haben
Wann ist der Versuch beendet?
wenn der Täter glaubt, alles zur tatbestandlichen Erfolgsherbeiführung Erforderliche getan zu haben
Worauf kommt es bei der Beurteilung des beendeten / unbeendeten Versuchs an?
früher: Tatplan
(-) bevorzugt Täter, die aufwendig geplante (böswillige) Pläne haben
heutige h.M: Rücktrittshorizont => Vorstellung nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung
Wann darf ein Täter nach der Einzelaktstheorie zurücktreten?
- betrachtet Tatgeschehen getrennt => fehlgeschlagener Versuch und keine Rücktrittsmöglichkeit bereits nach erster gescheiterer Tathandlung
(-) § 24 I 1 Var. 2 räumt jedoch auch bei beendetem erfolgstauglichen Versuch Rücktritt durch Erfolgsverhinderung ein
(-) bereits nach erstem fehlgeschlagenen Versuch keine Rücktrittsmöglichkeit mehr