Unterlassungsdelikt Flashcards

1
Q

was ist ein echtes Unterlassungsdelikt?

A

wenn Gesetz selbst Verbot aufstellt z.B. § 323c

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2
Q

was sind unechte Unterlassungsdelikte?

A

wenn Begehungsdelikt mithilfe von § 13 in Unterlassungsdelikt umgewandelt wird

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3
Q

wie unterscheiden sich Tun und Unterlassen?

A

nach h.M. da wo Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt

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4
Q

ist Abbruch fremder Rettungsbemühen Tun oder Unterlassen?

A

aktives Tun

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5
Q

Ist Abbruch eigener Rettungsbemühen Tun oder Unterlassen?

A

e. A: so lange Unterlassen bis Rettungsbemühung Opfer erreicht hat - ab dann aktives Tun
a. A: aktives Tun bereits bei Abbruch des rettenden Kausalverlaufs

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6
Q

wo muss in der Prüfung in problematischen Fällen vom Tun abgegrenzt werden?

A

Prüfungspunkt “Unterlassung”

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7
Q

Was setzt eine Unterlassung voraus?

A

die physisch-kausale individuelle Handlungsmöglichkeit

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8
Q

Wie lautet die Formel der Quasi-Kausalität?

A

Quasi-kausal ist eine Unterlassung, wenn sie nicht hinzugedacht werden kann ohne dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten wäre

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9
Q

was wird gemacht, wenn nicht festgestellt werden kann ob Unterlassung quasi-kausal war?

A

in dubio pro reo

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10
Q

Was passiert wenn der Täter über seine Garanten- und Handlungspflicht irrt?

A

Verbotsirrtum bzw. Gebotsirrtum

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11
Q

Was ist wenn Täter über Umstände aus denen seine Garanten- bzw Handlungspflicht erwächst irrt?

A

Tatbestandsirrtum nach § 16 I 1

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12
Q

was ist eine rechtfertigende Pflichtenkollision und wie wird sie behandelt?

A

wenn zwei Handlungspflichten gleichzeitig auftreten konkurrieren
=> bei ungleichwertigen Pflichten (Kriterien § 34 und ob echtes oder unechtes Unterlassen): Vorrang der höhenwertigen Pflicht => für andere Pflicht gerechtfertigt
=> bei gleichwertigen Pflichten: darf entscheiden => für andere Pflicht gerechtfertigt

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13
Q

was ist ein besonderer Entschuldigungsgrund beim Unterlassungsdelikt und wann ist dieser einschl#gig?

A

Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
=> wenn Garant durch Pflichterfüllung eigene billigenswerte Interessen gefährden würde und Gewicht dieser Interessen dem Gewicht des drohenden Erfolges entspricht

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14
Q

wie wird versuchtes Unterlassungsdelikt geprüft?

A

nach dem Versuchsschema
=> Tatentschluss bzgl:
a.) Eintritt objektive Tatbestandsmerkmale
b.) Unterlassung trotz physisch-kausaler individueller Handlungsmöglichkeit
c.) hypothetische Kausalität und objektive Zurechnung
d.) Garantenstellung gem. § 13

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15
Q

wann liegt ein fehlgeschlagener Versuch beim Unterlassen vor?

A

wenn Unterlassungstäter Erfolg nicht mehr abwenden kann

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16
Q

welcher Rücktritt kommt beim Unterlassen ausschließlich in Frage?

A

vom beendeten Versuch

17
Q

Welche Arten von Garanten gibt es und wann werden sie relevant?

A

Beschützergaranten (Mutter => Kind
Überwachungsgaranten (Tierhalter)
=> bei unechten Unterlassungsdelikten wird Garantenstellung verlangt

18
Q

Was für Beschützergaranten gibt es?

A

Familiäre Verbundenheit (individuell zu prüfen wie Verhältnis ist)
enge persönliche Beziehungen (nicht ausreichend sind bloßes Zusammenleben, bloße Freundschaften oder Liebesverhältnisse, Wohngemeinschaft)
Gefahrengemeinschaft (nur wenn freiwillig und nicht Schicksalsgemeinschaft) => Pflicht beschränkt aus Gefahren auf der Gemeinschaft beruht z.B. Bergsteigen
Vertrag
Amtsträger

=> sind nicht verpflichtet Straftaten des zu Beschützenden zu verhindern

19
Q

Welche Arten von Überwachungsgaranten gibt es?

A
  • Verkehrssicherungspflichten (jeder hat seinen Herrschaftsbereich ausreichend zu sicher z.B. Grundstück, Haus, KFZ, Tierhalter, Produkte von Unternehmen)
  • Verantwortlichkeit für Personen (Anstaltpersonal, Lehrer (beschränkt auf Schulbetrieb) )
  • Ingerenz = vorangegangenes gefährdendes Tun
20
Q

was ist die Garantenstellung aus Ingerenz?

A

Garantenstellung aus einem vorangegangenem gefährdendem pflichtwidrigen Tun

=> wird bei Notwehr oder sozialadäquaten Verhalten verneint, da nicht pflichtwidrig (z.B. gerechtfertigt)
=> auch bei Fahrlässigkeit möglich
=> nicht jedes gerechtfertigte Verhalten ist befreit: Opfer aus § 904 BGB z.B. nicht
=> Zurechnungszusammenhang muss bestehen

21
Q

welche Meinungen gibt es in der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe durch Unterlassen?

A

M1: Garant stets nur Gehilfe, da keine Tatherrschaft
(-) widerspricht Wertung des § 13, der Unterlassungshaftung nicht an Herrschaft über Geschehen anknüpft
M2 (Pflichtdeliktslehre): Garant ist Täter durch Verletzung seiner Erfolgabwendungspflicht
(-) beseitigt Unterschied zwischen Täterschaft und Beihilfe
M3: Beschützergarant = Täter; Überwachungsgarant = Gehilfe
(-) beide Garantentypen lassen sich nur schwer voneinander unterscheiden und sind sonst ja auch gleichwertig
M4: Anwendung der allgemeinen Abgrenzungskriterien: prüfen ob Tatherrschaft vorliegt => Grad der tatsächlichen Beherrschung des Geschehensablaufs (wie leicht oder schwer ist Erfolg abzuwenden); Nähe zum Tatgeschehen, Mitwirkung an Tatplanung

22
Q

wann wird der Streit “Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe durch Unterlassen” geführt?

A

Vater schaut zu, wie jemand sein Kind tötet => Garant unterlässt es in Aktives Tun gegen das durch ihn beschützte Rechtsgut einzugreifen

23
Q

ist Anstiftung durch Unterlassen möglich?

A

ja, z.B. Anstaltsleiter hält Brief, in dem G den T dazu auffordert Zeugen zu verprügeln, nicht zurück