Tatbestandsmäßigkeit Flashcards
Nur wann ist Kausalität und Objektive Zurechnung zu Ermitteln?
Erfolgsdelikte
Kausal? T erschießt O der gerade Flugzeug das kurz darauf abgeschossen wird betritt
Ja, Erfolg in konkreter Gestalt entscheidend
Kausal für Tod? Auf Ertrinkende E treibt Schwimmreifen zu doch P nimmt ihn noch vor Erreichen weg
Ja - Abbruch rettender Kausalverläufe
X vergiftet O, welcher jedoch noch vor Giftwirkung durch Schuss des P getötet wird : Handlung des X kausal für Tod des O?
Nein, da abgebrochene Kausalität => Strafbarkeit nur wegen Versuch (Handlungsunrecht (+),Erfolgsunrecht (-) )
P erstickt die bereits durch T angeschossene F aus Mitleid - Handlung des T kausal?
Ja (fortwirkende Kausalität, da ohne Vortat des T der P nicht gehandelt hätte
A und B vergiften unabhängig gleichzeitig den C welcher stirbt, was war kausal?
unbefriedigendes Ergebnis, da beide nach csqn hinweggedacht werden könnten => modifizierte csqn: jede die Bedingung die zwar alternativ aber nicht kumulativ hinweggedacht werden kann ist für den Erfolg ursächlich
=> muss gleiches Gift sein, sonst haftet nur der Täter wo feststeht dass sein Tatbeitrag zum Tod geführt hat
A und B schießen C ins Herz, es ist aber unklar welcher Schuss der Tödliche war - Kausalität?
Es muss in dubios pro reo davon ausgegangen werden, dass der jeweils andere Schuss kausal für den Tod war
=> selbes wenn unklar ist wessen der tödliche Schuss war
Ist Erzeugung eines späteren Straftäters strafbar? (OZ)
Nein, da erlaubtes Risiko
A kann Schlag des T gegen Kopf des O abwenden, indem er ihn gegen Os Schulter lenkt - OZ?
Auf der einen Seite: keine OZ, da abschwächendes Verhalten nicht missbilligt werden kann
h.M: Schaden objektiv zurechenbar (evtl auch neue Gefahr begründet), aber auf evtl durch mutmaßliche Einwilligung / Notstand gerechtfertigt
(+) könnte ja auch sein, dass O Schlag gegen Schulter nicht lieber wäre und er daher nicht eingewilligt hätte
Was muss bei der objektiven Zurechnung gegeben sein?
Risikozusammenhang
B wollte A zum Spaß erschrecken, welcher vor Schreck stirbt. Objektive Zurechenbarkeit?
Nein, da atypischer Kausalverlauf
Welche Grundfrage sollte man sich bei der objektiven Zurechnung stellen?
Realisiert sich im Erfolg das vom Täter gesetzte Ausgangsrisiko oder eine andere Gefahr, die den Erfolg als Werk des Zufalls erscheinen lässt? => Liegt Erfolgseintritt im Verantwortungsbereich des Täters?
Ist im Bluter-Fall der Täter objektiv zurechenbar?
Nein, da nur wesentliche Einzelheiten des Kausalverlaufs von objektiver Vorhersehbarkeit umfasst werden müssen => Bluter sein ist so unwahrscheinlich, dass es nicht Verantwortungsbereich des Täters ist sondern allgemeines Lebensrisisko des Bluters, welches sich im Tod realisiert
Ist jemand Objektiv zurechenbar, wenn Opfer seine Schädigung sich selbst zufügt?
Nein, da freiverantwortliche Selbstgefährdung
Ist Erfolg dem Täter objektiv zurechenbar, wenn nachträglich ein Dritter diesen vorsätzlich herbeiführen will?
je nachdem ob sich Erfolg in Ausgangsgefahr realisiert