Rechtswidrigkeit Flashcards
Welcher Paragraph greift bei Verteidigung gegen Tiere?
§228 BGB
Ist das Erwidern einer Ohrfeige mit einer Ohrfeige durch Notwehr gerechtfertigt?
Nein, da Angriff auf Rechtsgut (körperliche Unversehrtheit) schon vor Notwehrhandlung beendet => (-) Gegenwärtigkeit des Angriffs
Gestattet §32 Eingriffe in Rechtsgüter unbeteiligter Dritter?
Nein
Muss die Notwehrhandlung zur Beendigung des Angriffs geeignet sein?
Nein, eine Abschwächung reicht
Wie prüft man, ob antizipierte Notwehr erforderlich und geboten ist? (z.B. Selbstschussanlage)
indem man überlegt, ob das, was die Verteidigungsvorrichtung ohne menschliche Steuerung macht, erforderlich und geboten wäre, wenn statt der Anlage der Angegriffene agierte
Kann man aus Art. 2 EMRK ein Tötungsverbot zugunsten Sachwerten ableiten?
Nein, da sich Artikel nicht auf bürgerliche Verhältnisse bezieht => Art. 2 EMRK schränkt Notwehrverbot zur Rettung von Sachwerten nicht ein
Wie sollte gegenüber einem Schuldlosen Notwehr geübt werden?
Dreistufig: Flucht, Schutzwehr, Trutzwehr
Was ist wenn eine Fallgruppe in der Gebotenheit einschlägig ist?
Der Notwehrende hat nur ein eingeschränktes Notwehrrecht (bei Absichtsprovokation komplett ausgeschlossen)
=> Prüfung: Ausweichen, Schutzwehr, Trutzwehr (wenn in der Reihenfolge angewendet dann auch geboten)
Welche sind Gruppen in der Gebotenheit?
Absichtsprovokation, fahrlässig / schuldhaft herbeigeführte Notwehrlage, krasses Missverhältnis zwischen verletztem und verteidigtem Rechtsgut, Unfugabwehr von Bagatellangriffen, enge persönliche Beziehungen
Was wird beim subjektiven Rechtfertigungselement der Notwehr verlangt?
e.A: Verteidigungsabsicht (+) Wortlaut "um ... zu" (-) Gesinnungsstrafrecht a.A: schlichter Verteidigungsvorsatz (+) (+) genügt um Handlungsunrecht zu begleichen
Welchen Notstand prüft man zuerst?
§§228, 904 BGB => §34 nur wenn lex Specials nicht greift
Worin unterscheiden sich Notstand und Notwehr?
Interessenabwägung beim Notstand, Gefahr ist ausreichend bei Notstand anstelle eines Angriffs, Gefahr muss nicht durch menschliches Verhalten entstehen und auch nicht rechtswidrig sein, Eingriff in Rechtsgüter Dritter ist bei Notstand möglich (Rechtsgüter der Allgemeinheit)
A wird in einem Gasthaus angegriffen und wehrt sich mit einem Bierkrug - wie ist er gerechtfertigt?
§§223, 224 sind über §32
§303 I über §904 BGB
=> alle Eingriffe in Rechtsgüter durch Notwehrhandlung müssen (u.U. durch verschiedene Paragraphen) gerechtfertigt sein
Muss der Notwehrende fliehen?
Nein, das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen => wenn geboten, dann darf auch direkt Trutzwehr geübt werden (die für den Angreifer mildeste mögliche Trutzwehr)
Wie ist bei Notwehr mittels Schusswaffen vorzugehen und wo wird dies geprüft?
- Warnruf, 2. Warnschuss, 3. tatsächlicher Schuss (nur wenn Fehlschlag der Drohung noch erfolgreiche Abwehr zulässt, sonst auch direkter Schuss)
=> milderes Mittel
Aus wessen Sicht wird Erforderlichkeit beurteilt?
objektiv ex-ante(Unbeteiligter Dritter während des Geschehens mit etwaigem Sonderwissen über Angegriffenen)
=> ob Notwehrender von Notwehrlage wusste wird im subj. Rechtfertigungselement geprüft
Ab wann ist die Provokation der Notwehrmaßnahme schuldhaft und wo wird das geprüft?
Gebotenheit
e.A: nur rechtswidrige Provokation
(+) sonst Gefahr dass alle störenden Verhaltensweisen als hinreichend provozierend ausreichen => keine Rechtssicherheit mehr
a.A: auch sozial-ethisch zu missbilligendes Verhalten
(+) Frage der Rechtswidrigkeit spielt für realen Provokationseffekt keine Rolle
Hat der aus Absicht Provozierende ein Notwehrrecht?
h.M: nein, da das Verhalten rechtsmissbräuchlich war + kein Verteidigungswille, da er eigentlich angreifen wollte
=> kann sich nur auf einkalkulierte Verletzungen und nicht auf über Provokation hinausgehendes beziehen
a.A: ja - keine besonderen Regeln bei Absichtsprovokation
(+) ist ja schon durch Dreischritt der Gebotenheit eingeschränkt
Wann scheidet Nothilfe aus?
Wenn sich Verteidigter nicht verteidigen lassen will
Wann ist die Gefahr gegenwärtig?
Wenn sich aus objektiver ex-ante Sicht die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts verdichtet hat, so dass Eintritt sicher oder sehr wahrscheinlich ist => auch Dauergefahr
Ist Präventivnotwehr erlaubt?
nach §32 nein mangels Gegenwärtigkeit des Angriffs, bei §34 schon da bevorstehende Gefahr
Wie muss sich die Eignung der Notstandshandlung charakterisiert sein?
sie muss zumindest eine geringe Rettungschance versprechen
was bedeutet “nicht anders anwendbar” in §34?
es müssen Ausweichmöglichkeiten wahrgenommen werden
Weshalb bekommt Inanspruchnahme staatlicher Hilfe bei § 34 größere Bedeutung als bei § 32 ?
da bei Gefahrenlage mehr Zeit zur Abwendung des drohenden Schadens als bei bevorstehendem Angriff bleibt
wie nennt man das rechtlich geschützte Interesse dem Gefahren drohen
Erhaltungsgut
Wie nennt man die Interessen in die durch die Notstandshandlung eingegriffen wird?
Eingriffsgut
Nach welchen Kriterien wird bei § 34 abgewogen?
Strafandrohung, Grad der drohenden Gefahren (konkret oder abstrakt), Ausmaß der drohenden Rechtsgutsverletzungen, schuldhafte Herbeiführen der Notstandslage, Gefahrtragungspflichten (Berufsgruppen)
=> niemals Leben gegen Leben!
Wie muss das eine Rechtsgut in § 34 überwiegen?
=> “wesentlich” § 34 , d.h. nicht nur einfach sondern qualifiziert
=> Gegenmeinung: reicht wenn Überwiegen eindeutig ist
Wie und wo wird der Nötigungsnotstand behandelt?
Angemessenheit => Bedrohung von Zeugen zum Eingriff in RG Dritter) => Folge: durch eventuellen Notstand kein Notwehrrecht für Dritten
=> Rechtfertigungslösung: uneingeschränkte Anwendung § 34 => Wortlaut lässt keine Einschränkungen erkennen
(-) Verzicht auf Notwehrrecht nicht immer zumutbar
=> Entschuldigungslösung: nur Entschuldigung möglich => sonst wird Drittem zu Unrecht Notwehrrecht genommen
(-) § 35 ist zu eng und erfasst nicht alle Formen der Nötigung
=> differenzierende Lösung: im Ergebnis ist wie bei Entschuldigungslösung, wenn Verzicht auf Notwehrrecht nicht zumutbar ist, Rechtfertigung zu verneinen
Wie ist Blutspendefall (jemandem wird gegen dessen Wille Blut abgenommen für Blutspende) zu behandeln)?
Notstand nach § 34? => obwohl Interesse des Gespendeten (Leben) dem des Spenders (KV) überwiegt, ist nach h.M. Angemessenheit zu verneinen, da Verstoß gegen Menschenwürde und Freiheitsrecht
=> evtl bei Garanten gerechtfertigt, da evtl Unterlassen bei Nichtvornahme der Blutspende z.B. durch enge Verwandte
Welche Straftaten werden von § 127 I 1 StPO erfasst?
h.M.: alle
welcher Streit leitet sich aus § 127 I 1 “auf frischer Tat betroffen” ab?
- ob Straftat tatsächlich begangen worden sein muss (materiellrechtliche Lösung)
(+) Wortlaut: da für §127 II dringender Tatverdacht genügt, muss für §127 I etwas anderes gelten - oder ob dringender Tatverdacht genügt (prozessuale Lösung) h.M.
(+) interessengerechter, da sonst hohes Risiko des Falschliegens für Zivilbevölkerung
(+) sonst zu lange in der Schwebe (bis Straftat aufgeklärt wurde) ob Festnahme rechtmäßig oder nicht
Welche Mittel sind bei § 127 StPO erlaubt?
Grds. mildestes Mittel (Gem. § 230 BGB gilt Festnahme auch unter Zufügung geringer körperlicher Verletzungen
als erlaubt)
=> jedoch keine Mittel die Leben des Festzunehmenden beeinträchtigen z.B. Schusswaffen => a.A: auch gefährliche Mittel wie lebensgefährliches Würgen zur Verhinderung der Flucht legitim
Was wird im subjektiven Rechtfertigungselement bei § 127 I 1 StPO verlangt?
Wissen und Absicht (dolus directus 1. Grades) den Festgenommenen der Strafverfolgung zuzuführen
Wo sind Einwilligung und Einverständnis geregelt?
nirgends, da Gewohnheitsrecht
Wo liegt der Unterschied zwischen Einwilligung und Einverständnis?
Einwilligung = rechtfertigend Einverständnis = tatbestandsausschließend (z.B. Einverständnis zur Wegnahme bei Diebstahl)
wo wird rechtfertigende Einwilligung geprüft?
Rechtfertigung, vor §§ 32, 34
Welche Rechtsgüter sind verfügbar und welche nicht? (Einwilligung)
verfügbar: höchstpersönliche Individualrechtsgüter z.B. Körperl. Unversehrtheit
nicht verfügbar: Rechtsgüter der Allgemeinheit ==> Eingriff nicht einwilligungsfähig
Wer kann verfügungsbefugt bei Einwilligung in Rechtsgutseingriffe sein?
Inhaber des Rechtsguts oder gesetzlicher Vertreter
Wie wird die Einwilligungsfähigkeit beurteilt?
kommt auf tatsächliche Einsicht- und Urteilsfähigkeit des Rechtsgutsinhabers an => Einwilligender muss Wesen, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs erkennen und beurteilen
je näher an 18 Jahren, desto eher einwilligungsfähig
Was ist der Bezugspunkt von Einwilligungen?
Eingriffshandlung und Erfolg, dessen Eintritt mit dolus eventualis gebilligt werden muss
Wie kann Einwilligung kundgegeben werden?
ausdrücklich oder konkludent
nachträglich genügt nicht
wann kann Einwilligung unwirksam sein?
bei Willensmängeln z.B. wegen Drohung / Gewalt, Irrtum
Was verlangt das Subjektive Rechtfertigungselement der Einwilligung?
Kenntnis der objektiven Rechtfertigungslage und Handeln aufgrund der Einwilligung
Welche Einschränkung gibt es in der Festnahmehandlung nach §127 I StPO?
Angewendetes Mittel muss zum Festnahmezweck in einem angemessenen Verhältnis stehen