Rechtswidrigkeit Flashcards
Welcher Paragraph greift bei Verteidigung gegen Tiere?
§228 BGB
Ist das Erwidern einer Ohrfeige mit einer Ohrfeige durch Notwehr gerechtfertigt?
Nein, da Angriff auf Rechtsgut (körperliche Unversehrtheit) schon vor Notwehrhandlung beendet => (-) Gegenwärtigkeit des Angriffs
Gestattet §32 Eingriffe in Rechtsgüter unbeteiligter Dritter?
Nein
Muss die Notwehrhandlung zur Beendigung des Angriffs geeignet sein?
Nein, eine Abschwächung reicht
Wie prüft man, ob antizipierte Notwehr erforderlich und geboten ist? (z.B. Selbstschussanlage)
indem man überlegt, ob das, was die Verteidigungsvorrichtung ohne menschliche Steuerung macht, erforderlich und geboten wäre, wenn statt der Anlage der Angegriffene agierte
Kann man aus Art. 2 EMRK ein Tötungsverbot zugunsten Sachwerten ableiten?
Nein, da sich Artikel nicht auf bürgerliche Verhältnisse bezieht => Art. 2 EMRK schränkt Notwehrverbot zur Rettung von Sachwerten nicht ein
Wie sollte gegenüber einem Schuldlosen Notwehr geübt werden?
Dreistufig: Flucht, Schutzwehr, Trutzwehr
Was ist wenn eine Fallgruppe in der Gebotenheit einschlägig ist?
Der Notwehrende hat nur ein eingeschränktes Notwehrrecht (bei Absichtsprovokation komplett ausgeschlossen)
=> Prüfung: Ausweichen, Schutzwehr, Trutzwehr (wenn in der Reihenfolge angewendet dann auch geboten)
Welche sind Gruppen in der Gebotenheit?
Absichtsprovokation, fahrlässig / schuldhaft herbeigeführte Notwehrlage, krasses Missverhältnis zwischen verletztem und verteidigtem Rechtsgut, Unfugabwehr von Bagatellangriffen, enge persönliche Beziehungen
Was wird beim subjektiven Rechtfertigungselement der Notwehr verlangt?
e.A: Verteidigungsabsicht (+) Wortlaut "um ... zu" (-) Gesinnungsstrafrecht a.A: schlichter Verteidigungsvorsatz (+) (+) genügt um Handlungsunrecht zu begleichen
Welchen Notstand prüft man zuerst?
§§228, 904 BGB => §34 nur wenn lex Specials nicht greift
Worin unterscheiden sich Notstand und Notwehr?
Interessenabwägung beim Notstand, Gefahr ist ausreichend bei Notstand anstelle eines Angriffs, Gefahr muss nicht durch menschliches Verhalten entstehen und auch nicht rechtswidrig sein, Eingriff in Rechtsgüter Dritter ist bei Notstand möglich (Rechtsgüter der Allgemeinheit)
A wird in einem Gasthaus angegriffen und wehrt sich mit einem Bierkrug - wie ist er gerechtfertigt?
§§223, 224 sind über §32
§303 I über §904 BGB
=> alle Eingriffe in Rechtsgüter durch Notwehrhandlung müssen (u.U. durch verschiedene Paragraphen) gerechtfertigt sein
Muss der Notwehrende fliehen?
Nein, das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen => wenn geboten, dann darf auch direkt Trutzwehr geübt werden (die für den Angreifer mildeste mögliche Trutzwehr)
Wie ist bei Notwehr mittels Schusswaffen vorzugehen und wo wird dies geprüft?
- Warnruf, 2. Warnschuss, 3. tatsächlicher Schuss (nur wenn Fehlschlag der Drohung noch erfolgreiche Abwehr zulässt, sonst auch direkter Schuss)
=> milderes Mittel
Aus wessen Sicht wird Erforderlichkeit beurteilt?
objektiv ex-ante(Unbeteiligter Dritter während des Geschehens mit etwaigem Sonderwissen über Angegriffenen)
=> ob Notwehrender von Notwehrlage wusste wird im subj. Rechtfertigungselement geprüft
Ab wann ist die Provokation der Notwehrmaßnahme schuldhaft und wo wird das geprüft?
Gebotenheit
e.A: nur rechtswidrige Provokation
(+) sonst Gefahr dass alle störenden Verhaltensweisen als hinreichend provozierend ausreichen => keine Rechtssicherheit mehr
a.A: auch sozial-ethisch zu missbilligendes Verhalten
(+) Frage der Rechtswidrigkeit spielt für realen Provokationseffekt keine Rolle
Hat der aus Absicht Provozierende ein Notwehrrecht?
h.M: nein, da das Verhalten rechtsmissbräuchlich war + kein Verteidigungswille, da er eigentlich angreifen wollte
=> kann sich nur auf einkalkulierte Verletzungen und nicht auf über Provokation hinausgehendes beziehen
a.A: ja - keine besonderen Regeln bei Absichtsprovokation
(+) ist ja schon durch Dreischritt der Gebotenheit eingeschränkt