Schuld Flashcards
Ab wann ist man schuldfähig?
Ab 14 Jahren => bis 18 kommt es jedoch auf Reifegrad an
=> alle anderen sind schuldfähig es sei denn Einschränkungen des § 20 sind einschlägig
Wie wird § 20 geprüft?
- biologisch - psychologischer Mangel
2. war Einsichtsfähigkeit aufgrund des Mangels nicht möglich?
Ist Alkohol nach § 20 einschlägig?
Ja, bei den krankhaften seelischen Störungen
Wieviel Promille haben Einfluss auf Schuldfähigkeit?
verminderte Schuldfähigkeit: circa 2,0 Promille
keine Schuldfähigkeit: ab 3,0 Promille
=> bei Gewalttaten gegen Leib und Leben jeweils auf 2,2 und 3,3 erhöht aufgrund höherer Hemmschwelle
Was sind die Voraussetzungen der vorsätzlichen Actio liberal in causa?
- Begehung eines Vorsatzdelikts
- Zustand der (alkoholbedingten) Schuldunfäigkeit
- Doppelvorsatz: vorsätzliche Herbeiführung der Schuldunfähigkeit, Vorsatz auf die im Defekt begangene Tat
=> nur dann über Zulassung der A.l.i.c. diskutieren
Welche Theorien gibt es bei der a.l.i.c. und wozu dienen sie?
Ausnahmemodell, Ausdehnungsmodell, Tatbestandsmodell
=> wollen Strafbarkeit trotz schuldlosem Zustand begründen
eine Meinung erkennt Alic auch gar nicht an => (-) da sonst Strafbarkeitslücke
Was besagt das Ausnahmemodell?
knüpft an das tatbestandsmäßige Verhalten im Rauschzustand an und macht Ausnahme vom Koinzidenzprinzip wonach Schuld eigentlich zum Tatzeitpunkt vorliegen müsste => fehlende Schuld zum Tatzeitpunkt wird durch schuldhaftes Vorverhalten ausgeglichen
(-) nicht mit Art. 103 II GG vereinbar
Was besagt das Ausdehnungsmodell?
Begriff der “Tat” wird neu definiert: bezieht schuldhaftes Vorverhalten mit ein
(-) nicht einleuchtend, dass Begriff der Tat in § 20 anders als in den §§ 16, 17 verstanden werden soll
Was besagt das Tatbestandsmodell? (h.M.)
knüpft an das Berauschen im Schuldfähigen Zustand an und wertet dies als tatbestandsrelevant
(+) es reicht aus, dass der Täter bei Versuchsbeginn schuldfähig war (“bei Begehung der Tat”)
(+) Vergleich zur mittelbaren Täterschaft: Täter benutzt sich selber als schuldlos handelndes Werkzeug => Sonderfall der MT
Was ist beim Vorsatz in der Alic zu beachten?
“Doppelvorsatz”: Herbeiführen des schuldlosen Zustands & Ausführung einer bestimmten Straftat
=> pures Wissen im alkoholisierten Zustand zu Straftaten zu neigen genügt nicht
gibt es die fahrlässige Alic?
es braucht sie nicht, da im Rahmen des objektiv pflichtwidrigen Verhaltens in der Fahrlässigkeitsprüfung an das sich Betrinken angeknüpft werden kann
Was prüft man wenn die Alic Prüfung (z.B. am mangelnden Vorsatz) scheitert?
Alic (-) => Fahrlässigkeit => §323a
Was ist hinsichtlich Notwehr unterschiedlich zwischen § 34 und § 35?
gegen durch § 35 entschuldigte Angriffe darf Notwehr geübt werden, gegen § 34 nicht
Inwieweit ist die Notstandslage des § 35 enger als die des § 34 und der Entschuldigungsgrund aber weiter?
- entschuldigte Rechtsgüter können nur Leben, Leib oder Freiheit sein
- Notstandshilfe kommt nur zugunsten Angehörigen oder nahstehenden Personen in Betracht
- es wird keine Interessenabwägung verlangt
wie ist die Erforderlichkeit bei § 35 zu verstehen?
Eignung und mildestes Mittel
unter welchen Umständen ist die Gefahr zumutbar (§ 35 I 2)
- Selbstverursachung der Gefahr
=> e.A.: schuldhaft (vorsätzlich / fahrlässig)
=> h.M.: objektiv zurechenbar - besondere Rechtsverhältnisse: Schutzpflichten ggü der Allgemeinheit => stößt jedoch auch auf Zumutbarkeitsgrenzen
- gesetzliche Duldungspflichten (z.B. Untersuchungshaft)
- Beschützergaranten
wie wird § 35 II behandelt?
wie Verbotsirrtum
wo wird § 33 Notwehrexzess geprüft?
Schuld
was ist der intensive Notwehrexzess?
angegriffenes Rechtsgut wird mehr als erforderlich oder geboten ( => zu intensiv) verteidigt + asthenischer Affekt
=> wenn man in Eignungsprüfung des § 32 rausfliegt kann man § 33 in Schuld prüfen
extensiver Notwehrexzess
zeitliche Grenzen der Notwehr werden überschritten
=> nach h.M. ist § 33 extensiver Notwehrexzess nicht erfasst
Welcher Streit ist beim Verteidigungswille bei § 33 zu führen?
ob Verteidigungsvorsatz genügt oder ob Absicht zu Verlangen ist
Kommt das Hinnehmen einer selbstverursachten Gefahr auch in Betracht für Nothilfe zugunsten eines Anderen?
=> M1: Wortlaut stellt nur auf den Täter ab, § 35 I 2 greift und es kommt lediglich eine Milderung gem. § 35 I 2 Hs. 2 iVm § 49 I in Betracht.
(+) Täter verdient keine Nachsicht
===> M2: § 35 I 2 soll in Notstandshilfefällen nicht angewendet werden, da der Motivationsdruck in diesen Fällen sogar noch höher ist als sonst.
(+) Gefahrenhinnahme kann Notstandsübenden nicht zugemutet werde
wieso greift § 20 bei Alkohol?
der durch Alkohol verursachte biologisch-psychologische Effekt ist eine krankhaft seelische Störung
greift die Alice bei verhaltensgebundenen Delikten z.B. § 316?
Im Sich-Betrinken kann noch nicht das unmittelbare Ansetzen zum späteren Führen des Kfz gesehen werden
(+) gesetzliche Umschreibung des „Führens eines Fahrzeugs“ lasse die Vorverlagerung der Tathandlung nicht zu
(+) mittelbare Täterschaft müsse bei verhaltensgebundenen Delikten generell ausscheiden