Verschmelzung Flashcards
Was sind die Merkmale der Verschmelzung?
- Übertragung des Vermögens als Ganzes eines (oder mehrerer) Rechtsträger…
- …auf einen anderen bereits bestehenden („Verschmelzung zur Aufnahme“) oder einen neu zu gründenden („Verschmelzung zur Neugründung“) Rechtsträger…
- …unter Auflösung ohne Abwicklung des übertragenden Rechtsträgers…
- …gegen Gewährung von Anteilen des übernehmenden Rechtsträger an die Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers
- Ausnahme (u.a.):
- Übernehmender Rechtsträger eigene Anteile erhalten würde, insbesondere Upstream Merger
- Bei GmbH: Wenn alle Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers darauf verzichten
- Ausnahme (u.a.):
Was ist die Rechtsfolge der Verschmelzung?
- Gesamtrechtsnachfolge, #20INr1UmwG
- Erlöschen des übertragenden Rechtsträgers, #20INr2UmwG
- Anteilsinhaber der übertragenden Rechtsträger werden Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers
Welche Rechtsträger sind verschmelzungsfähig und wo wird dies bestimmt?
3UmwG
- PersHG
- Ab 01.01.2024 auch GbR, soweit in Gesellschaftsregister eingetragen
- KapG
- e.G. und genossenschaftliche Prüfungsverbände
- e.V.
- Wirtschaftliche Vereine (als übertragende Rechtsträger)
- Natürliche Personen, die als Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft deren Vermögen übernehmen
Was ist die Problematik bei UG in der Verschmelzung?
- Verbot der Sachgründung
- nicht einsetzbar als übernehmender Rechtsträger bei Umw. zur Neugründung und bei Formwechsel aufgrund Sacheinlageverbot #5aII2GmbHG
- sonst umwandlungsfähig
Was gilt für den Verschmelzungsvertrag?
- Notarielle Beurkundung ( #6UmwG)
- Vertretung der Beteiligten / „Vertretungsorgane” #4UmwG
- Gesetzliche Vertretung, d.h. z.B. auch Vorstand / GF mit einem Prokuristen
- Problem bei Verträgen: Interne Zustimmungsvorbehalte
- Z.B. zugunsten Aufsichtsrats durch Satzung oder AR Beschluss gem. #111IV2AktG ; zugunsten Gesellschafterversammlung
- Zu lösen durch “Entwurfsalternative”, d.h. Verschmelzungsvertrag nur im Entwurf vorgelegt, erst nach abgeschlossener Beschlussvorlage der Organe ( #4IIUmwG)
Was ist die Gegenleistung bei einer Gesellschaft?
- Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften am übernehmenden / neuen Rechtsträger an die Anteilsinhaber (Gesellschafter, Partner, Aktionäre oder Mitglieder) des übertragenden Rechtsträgers #2UmwG
- Grds keine andere Art möglich
- Ausnahme
- Bare Zuzahlung allgemein oder zum Spitzenausgleich, #15UmwG
- AG max. 10 % des auf die gewährten Aktien der übernehmenden Gesellschaft entfallenden anteiligen Betrags ihres Grundkapitals ( #68IIIUmwG)
- Bare Zuzahlung allgemein oder zum Spitzenausgleich, #15UmwG
- Ausnahme
Was gilt für den Verschmelzungsbericht?
8UmwG
- Erstellt von den Vertretungsorganen der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger
- Gemeinsame Erstattung eines Berichts möglich #8I1HS2UmwG
- Enthält auf Grundlage des Verschmelzungsvertrages oder des Entwurfs dazu Angaben, Erläuterungen und rechtliche und wirtschaftliche Begründungen über
- Umtauschverhältnis / Mitgliedschaft beim übernehmenden Rechtsträger
- Höhe anzubietenden Barabfindung
- sonstige Erläuterungen / Begründungen
- Angaben auch zu verbundenen Unternehmen i.S.v. #15AktG
- Tatsachen, deren Offenlegung geeignet sind, den beteiligten oder mit ihnen verbundenen Rechtsträgern nicht unerhebliche Nachteile zuzufügen (z.B. Betriebsgeheimnisse), brauchen nicht aufgenommen zu werden.
Wann kann auf den Verschmelzungsbericht verzichtet werden?
8IIIUmwG
wenn
- alle Anteilseigner in notarieller Form darauf verzichten
- alle Anteile des übertragenden Rechtsträgers in der Hand des übernehmenden Rechtsträgers befinden.
Was ist die Rechtsfolge einer fehlerhaften Erstattung des Verschmelzungsberichtes?
Anfechtbarkeit der Zustimmungsbeschlüsse
Was ist die Verschmelzungsprüfung und ist sie verpflichtend oder freiwillig?
- Grds. nur bei der Beteiligung von AG an der Umwandlung #60UmwG
- bei anderen Rechtsträgern (Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften oder GmbH), wenn mind. ein Gesellschafter dies binnen einer Woche verlangt ( #44UmwG, #45eUmwG, #48UmwG)
Wann kann auf die Verschmelzungsprüfung verzichtet werden?
( #9IIIUmwG i.V.m. #8IIIUmwG)
- möglich, wenn
- alle Anteilseigner in notarieller Form darauf verzichten oder
- sich alle Anteile des übertragenden Rechtsträgers in der Hand des übernehmenden Rechtsträgers befinden
Wie ist die Unterrichtung des Betriebsrats über die Verschmelzung geregelt?
- Verschmelzungsvertrag / sein Entwurf ist spätestens einen Monat vor Versammlung der Anteilsinhaber jedes beteiligten Rechtsträgers, dem zuständigen Betriebsrat dieses Rechtsträgers zuzuleiten
- Nachweis über Unterrichtung des Betriebsrats ist Verschmelzungsantrag beizufügen #17IUmwG
- Betriebsrat steht gegen die Durchführung laut UmwG kein Rechtsbehelf und kein Widerspruchsrecht zu
- Mitwirkungserfordernisse oder -befugnisse können sich aus Betriebsverfassungsrecht ergeben #111BetrVG
- Rechtsfolge der Verletzung: Eintragungshindernis #17IUmwG
Wie wird der Verschmelzungsprüfer bestellt?
10UmwG
- Antrag des Vertretungsorgans
- Auswahl und Bestellung durch Gericht
- Zuständigkeit: Landgericht (KfH) in dessen Bezirk der / ein übertragende(r) Rechtsträger seinen Sitz hat
Wie wird die Beschlussfassung über die Verschmelzung vorbereitet?
- Einladung nach Maßgabe des anwendbaren Gesetzes und der Satzungen
- Zusätzlich bei Aktiengesellschaften
- Auslegung der in #63IUmwG genannten Unterlagen ab Einberufung der Hauptversammlung
- Auf Verlangen sind den Aktionären Abschriften der ausgelegten Unterlagen zu erteilen oder elektronisch zu übermitteln #63IIIUmwG
Wie wird die Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung für die Verschmelzung durchgeführt?
- Beschlüsse: mind. 3/4 Mehrheit der bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht die Satzung eine höhere Mehrheit / weitere Erfordernisse bestimmt ( #65I2UmwG)
- Verschmelzungsbeschluss und nach Gesetz erforderlichen Zustimmungserklärungen einzelner Anteilsinhaber einschließlich der erforderlichen Zustimmungserklärungen nicht erschienener Anteilsinhaber müssen notariell beurkundet werden #13III1UmwG
- Verschmelzungsvertrag / Entwurf ist Beschluss als Anlage beizufügen #13III2UmwG