Spaltung Flashcards
Welche Arten der Spaltung gibt es?
- Aufspaltung
- Abspaltung,
- Ausgliederung
Was sind die Merkmale einer Spaltung?
- Übertragung Vermögen Rechtsträger
- Aufspaltung: gesamtes Vermögen
- Abspaltung: Teil des Vermögens
- Spaltung zur Aufnahme oder Spaltung zur Neugründung
- Gewährung von Anteilen am übernehmenden Rechtsträger
Was ist die Rechtsfolge einer Aufspaltung?
- „partielle Gesamtrechtsnachfolge“, #131INr1UmwG
- Anteilsinhaber der übertragenden Rechtsträger –> Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers
- Erlöschen des übertragenden Rechtsträgers #131INr2UmwG
Was sind die Rechtsfolge einer Abspaltung?
- „partielle Gesamtrechtsnachfolge“, #131INr1UmwG
- Lieferverträge bei Aufspaltung gehen auf neuen Rechtsträger über
- # 133UmwG Gesamtschuldnerhaftung –> 5 Jahre begrenzt
- Anteilsinhaber der übertragenden Rechtsträger werden Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers
- Kein Erlöschen des übertragenden Rechtsträgers
Was sind die Rechtsfolgen einer Ausgliederung?
- Sog. „partielle Gesamtrechtsnachfolge“ #131INr1UmwG
- Übertragender Rechtsträger wird Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers
- Kein Erlöschen des übertragenden Rechtsträgers
Was sind Spaltungsfähige Rechtsträger?
- geregelt in 124UmwG iVm 3IUmwG
- Ab 1. Januar 2024 auch GbR, soweit diese in das Gesellschaftsregister eingetragen sind
- Wirtschaftliche Vereine (als übertragende Rechtsträger)
- Einzelkaufleute (als übertragende Rechtsträger bei Ausgliederung)
- Stiftungen (als übertragende Rechtsträger bei Ausgliederung)
- Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse (als übertragende Rechtsträger bei Ausgliederung)
Wie können Beteiligungsverhältnisse gespalten werden?
- wahrend: Verhältnisse des Anteilsbesitzes zueinander unverändert
- verändernd: Beteiligungsverhältnisse als Ergebnis der Spaltung verändert
Wie ist der Ablauf der Spaltung?
- (1) Erstellung Entwurf Spaltungs- und Übernahmevertrag bzw. Spaltungsplans (nur bei AG: Einreichung des Entwurfs zum Handelsregister und Bekanntmachung)
- (1) Zuleitung Betriebsrat
- (2) Erstellung eines Spaltungsberichts (aber: Verzicht möglich)
- (2) Vornahme einer Spaltungsprüfung (soweit notwendig)
- Notariell beurkundeter Spaltungsbeschluss
- Kapitalherabsetzung bei der Abspaltung bzw. Ausgliederung
- Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft (soweit erforderlich)
- Neugründung einer Gesellschaft (bei Spaltung zur Neugründung)
- (3) Anmeldung zum Handelsregister
- Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister bei Abspaltung bzw. Ausgliederung
- Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister (soweit erforderlich)
- Eintragung der Spaltung bzw. der neu gegründeten Gesellschaft im Handelsregister
Wo und wie ist der Spaltungsbericht geregelt?
- Aufstellung (ggf. gemeinsam) durch die Vertretungsorgane der beteiligten Rechtsträger
- Erläuterung rechtliche und wirtschaftliche Eckdaten der Umwandlung
- Insbesondere Angaben über
- Umtauschverhältnisse
- Inhalt Mitgliedschaften in beteiligten Rechtsträgern
- Etwaige Barabfindungen
- Verzicht möglich, durch notarielle Erklärungen aller Anteilsinhaber der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger
- Entbehrlich, wenn alle Anteile in einer Hand
Wo und wie ist die Spaltungsprüfung geregelt?
125UmwG iVm #9UmwG
- Die Ausnahme des #9IIUmwG gilt hier nicht, da bei Auf- und Abspaltung stets Anteilstausch
- Bestellung durch Gericht
- Keine Prüfung bei Ausgliederung ( #125S2UmwG)
- Prüfung auf Verlangen ( #44UmwG, #48UmwG, #125UmwG)
- Bei Personenhandelsgesellschaften
- Bei Partnerschaftsgesellschaften
- Verzicht möglich durch notariell beurkundete Erklärung
Wo und wie ist der Zustimmungsbeschluss bei der Spaltung geregelt?
- Gesellschafterversammlung
- Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen
- Bei PersHG und PartG ist die Zustimmung aller (anwesenden und abwesenden) Gesellschafter notwendig ( #125UmwG i.V.m. #43UmwG)
- Widerspricht bei der KG ein persönlich haftender Gesellschafter wird dieser nicht phG, sondern Kommanditist
- Bei Anteilsverwässerung stets Einstimmigkeit erforderlich ( #128UmwG)
Welche Kapitalmaßnahmen bei Spaltungen sind behandelt worden?
- Kapitalherabsetzung bei Abspaltung und Ausgliederung
- Es gelten grds. die allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften ( #139UmwG)
- Vereinfachte Kapitalherabsetzung bei der AG ( #145UmwG) und #58aGmbHG bei der GmbH
- Schaffung der Anteile beim aufnehmenden Rechtsträger
- Durch Nutzung vorhandener eigener Anteile oder
- Vereinfachte Kapitalerhöhung gem. #55GmbHG oder #182ffAktG
Wie ist die Sachgründung bei Spaltung zur Neugründung geregelt?
138UmwG
- Zu erstellen durch das Vertretungsorgan des übertragenden Rechtsträgers
- Maßgeblicher Inhalt sind Angaben über die Werthaltigkeit des übertragenen Vermögens
- Bei der AG als neuem Rechtsträger:
- stets Gründungsbericht
- und Gründungsprüfung erforderlich ( #144UmwG i.V.m. #32UmwG, #33IIAktG)
Wie ist der Vollzug der Spaltung geregelt?
125UmwG, #16UmwG, #17UmwG
- Handelsregisteranmeldung
- Inhalt entspricht (angepasst) dem der Anmeldung bei der Verschmelzung
- üblichen Neugründungsunterlagen beizufügen
- Rechtsfolgen der Eintragung
- Bei Aufspaltung
- Der übertragende Rechtsträger erlischt und das Vermögen geht auf die neuen Rechtsträger über
- Bei Abspaltung und Ausgliederung
- Das Vermögen geht unter Fortbestand des übertragenden Rechtsträgers auf die neuen Rechtsträger über
- Bei Aufspaltung
Wie ist die Grenzübergreifende Spaltung geregelt?
- Bislang noch nicht im Umwandlungsgesetz geregelt
- Mobilitätsrichtlinie = Richtlinie #EU2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
- Teil des Company Law Package der Kommission
- am 1. Januar 2020 in Kraft getreten
- bis 31. Januar 2023 in nationales Recht umzusetzen