Faktischer Konzern Flashcards
1
Q
Welche Formen hat der Faktische Konzern?
A
- MU mit mind. 50% Beteiligung an Tochter
- MU mit 100% Beteiligung an TU, die wiederrum 100% Beteiligung an EU
- Kette Beherrschungsverträge
- Beherrschungsvertrag MU mit TU, TU hält 100% an EU
- Beherrschungsvertrag MU mit EU
2
Q
Was ist der Nachteilsausgleich im Rahmen des faktischen Konzerns?
A
- Herrschendes U darf abhängiges U nicht zu nachteiligen Geschäften zwingen, es sei denn es wird ausgeglichen
#### Nachteil - Pflichtwidrige Ausübung unternehmerischen Ermessens
- Maßstab: Pflichtgemäßes Verhalten gem. #93AktG, z.B.
- Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
- Abweichung von Marktpreisen
- Verdeckte Gewinnausschüttungen
- Personalgestellung
#### Nachteilsausgleich
- Kompensationspflicht “sui generis”
- Ausgleich
- Im GJ durch Gegenleistung / sonstige Vorteile
- Ende GJ durch vertragliche Gewährung Ausgleichs
3
Q
Was ist der Abhängigkeitsbericht im Kontext des faktischen Konzerns?
A
- Erstellung durch Vorstand
- Schriftlich
- drei Monaten nach Beginn GJ
- Darlegung Rechtsbeziehungen herrschender <–> abhängiger Gesellschaft
- Maßstab: „Gewissenhafte und getreue Rechenschaft” ( #312IIAktG)
- Erklärung Benachteiligung oder ordnungsgemäßem Ausgleich
- Erklärung Nachteilsausgleich, auch in LB aufzunehmen ( #312IIIAktG)
- Keine Verpflichtung bei Bestehen Gewinnabführungsvertrages ( #316AktG)
- Prüfung
- durch AP #313AktG
- schriftlicher Bestätigungsvermerk #313IIIAktG
- durch AR #314AktG
- Nach Vorlage durch AP unter Anwesenheit des AP und Einbeziehung in Bericht an die HV
- durch AP #313AktG
4
Q
Wann ist eine Sonderprüfung des Abhängigkeitsberichts eines faktischen Konzerns erlaubt?
A
- Jeder Aktionär
- eingeschränkter BV
- Einwendung AR
- Vorstand sagt fehlender Nachteilsausgleich
- mind. 1% Beteiligung oder 100TEUR
- belegbarer Verdacht auf pflichtwidrige Nachteilszufügung
- Regelung für Sonderprüfung gem. #142AktG gelten
5
Q
Welche Schadensersatzansprüche kennt der faktische Konzern?
A
317I1AktG
- durch Abhängige Gesellschaft gegen herrschendes U
- nicht bis zum Ende des GJ Ausgleich des Nachteils und kein Rechtsanspruch auf Ausgleich eingeräumt
#### #317IIIAktG - durch Abhängige Gesellschaft gegen gesetzliche Vertreter herrschendes U
- nicht bis zum Ende des GJ Ausgleich des Nachteils und kein Rechtsanspruch auf Ausgleich eingeräumt
#### #318I1AktG - durch Abhängige Gesellschaft gegen Vorstand abhängiges U
- Gründe
- Nachteilige Maßnahme nicht im Abhängigkeitsbericht
- Maßnahme ausgeführt aber keine Angabe zur Nachteiligkeit
- Verschweigen das Ausgleich nicht erfolgt ist
- gänzliches Fehlen Abhängigkeitsbericht
#### #318IIAktG
- durch Abhängige Gesellschaft gegen AR abhängiges U
- Gründe
- Verletzung Prüfpflicht
- Verletzung Berichtspflicht ggü. HV #314AktG
#### #317I2AktG
- Aktionäre der abhängigen Gesellschaft gegen Alle (herrschendes U, Gesetzliche Vertreter herrschendes U, Vorstand abhängiges U, AR abhängiges U)
- Gründe: Alle nach 317I1AktG, 317IIIAktG, 318I1AktG, 318IIAktG
- Voraussetzung: Schaden ist nicht deckungsgleich mit Schaden der Gesellschaft