mündliche Fragen Vorlesung Broich Flashcards

1
Q

Wenn schon vor Ausgliederung 100% an der (künftigen) Tochter gehalten werden, müssen dann zwingend Anteile gewährt werden? (Kapitalerhöhung)

A

Nein
§125S1UmwG iVm §54UmwG
§54(1) Nr. 1: Klassische Fall eines Upstream Mergers
§54(1) S. 3 UmwG: Wenn alle Anteilsinhaber zustimmen, dann Kapitalerhöhung nicht notwendig

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2
Q

Welche beiden Umwandlungsarten iSd UmwG sind gegenteilig zueinander?

A

Verschmelzung und Spaltung

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3
Q

“Scharniernorm” zwischen Verschmelzung und Spaltung?

A

§125UmwG

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4
Q

Was ist die einseitige Spaltung zu null?

A
  • Im Rahmen der Spaltung zu Null erhält ein übertragender G’ter keine Anteile an dem übernehmenden R’
  • V1: Einseitige Spaltung zu Null → Falls auf zwei R’ auf- bzw. abgespalten wird, dann = Gesellschaft#1, G’ter A 100% und G’ter B 0%; Gesellschaft#2 Vice Versa. (Klassischer Fall der Aufspaltung eines Familienbetriebes)

→ Gesetzliche Grundlage:
- §126(1) Nr. 10 UmwG: Aufteilung der Anteile
- §128 UmwG: Zustimmung aller benötigt

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5
Q

Was ist die allseitige Spaltung zu null?

A
  • Im Rahmen der Spaltung zu Null erhält ein übertragender G’ter keine Anteile an dem übernehmenden R’
  • V2: Allseitige Spaltung zu Null → Ein zweiter G’ter erhält an keinen übernehmenden R’ Anteile

→ Gesetzliche Grundlage:
- §126(1) Nr. 10 UmwG: Aufteilung der Anteile
- §128 UmwG: Zustimmung aller benötigt

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6
Q

Was ist die nichtverhältniswahrende Spaltung?

A
  • Falls die vom übernehmenden R’ ERHALTENEN Anteile (lt. Spaltungs- und Übernahmevertrages) NICHT dem exakt gleichen Verhältnis entsprechen wie beim übertragenden R’
  • Achtung: Das betrifft nur die rechnerische Beteiligungsquote NICHT die wertmäßige Lage.
  • Bei der “Spaltung zu Null” handelt es sich um eine “nicht verhältniswahrende Spaltung”
  • Hinweis: Insbesondere bei KapG wichtig, da hier grdstl. nur eine 3/4 Mehrheit ausreichend ist.

Rechtsfolge: §128UmwG
- Zustimmung aller Anteilseigner nötig
- ACHTUNG: Konflikt Numerus Clausus/Analogieverbot (ergo Gesetzesstrenge) mit Wegfallendem Schutzbedürfnis wenn alle Anteilseigner zustimmen.

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7
Q

Was ist die Totalausgliederung?

A
  • (siehe Fallerweiterung von Hr. Broich im Rahmen des Fall 13)
  • Unternehmen A gliedert alles (Assets und Liabilities) an den Unternehmen B aus. (Ausgliederung)
  • Gesetzeswortlaut: §123(3) UmwG “einen Teil oder mehrere Teile”
  • Lt. hM ist es OK alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten an ein anderes Unternehmen auszugliedern.
  • Alternativ könnte man auch einfach nur beispielhaft einen einzigen Bleistift im übertragenden Unternehmen zurücklassen. (Somit wurde nur ein Teil bzw. mehrere Teile ausgegliedert und nicht alles)
  • RF: Unternehmen A bleibt bestehen und Unternehmen B wird Tochterunternehmen von A. –> Holdingstruktur
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8
Q

Fachbegriff für “von unten nach oben verschmelzen”

A

Upstream Merger

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9
Q

Fachbegriff für “von oben nach unten verschmelzen”

A

Downstream Merger

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10
Q

aktienrechtlicher Squeeze-Out

A

327aAktG - Beteiligungsschwelle 95%

Hält Aktionär 95% des GrundK, kann HV auf Verlangen die Übertragung der übrigen Anteile vom Minderheitenaktionär auf den Hauptaktionär gegen Barabfindung beschließen.
(Hauptaktionär kann anders als beim UmwR Squeeze Out auch eine natürliche Person sein)

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11
Q

umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out

A

§62VUmwG - Beteiligungsschwelle 90%

Übertragender R’träger (A-AG) beschließt binnen 3 Monaten nach Verschmelzung, das B-AG (Hauptaktionär) restliche Anteile durch Barabfindung erwerben kann

Hauptaktionär kann KEINE natürliche Person sein, anders als beim AktR Squeeze Out

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12
Q

Anwendungsfälle für Barabfindungen –> Spruchverfahrensgesetz

A

§1Nr3SpruchG: Squeeze Out nach §327aAktG

§1Nr4SpruchG: Verbesserung des Umtauschverhältnisses bei Verschmelzung (§15UmwG), Formwechsel (§196UmwG)

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13
Q

Was ist die Inter-Omnes Wirkung eines Spruchverfahren?

A

§13SpruchG
Eine rechtskräftige Entscheidung nach dem SpruchG wirkt für und gegen alle Anteilshaber, auch für die bereits ausgeschiedenen/abgefundenen.

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14
Q

Kann eine GbR über einen Formwechsel ihre Rechtsform ändern?

A
  • grundsätzlich ist eine GbR nicht Teil der einbezogenen Rechtsträger (§191IUmwG)
  • Dies soll sich ab 2024 über das MoPeg ändern
  • aber schon heute ist Umweg über oHG möglich (Eintragen ins HR führt automatisch zur Umwandlung in oHG)
  • §191I1Nr1UmwG macht Formwechsel in andere Rechtsformen möglich
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15
Q

Definition Vermögensübertragung

A

§174UmwG
- Übertragender RT überträgt unter Auflösung sein Gesamtes Vermögen (Gesamtrechtsnachfolge) auf einen übernehmenden RT und erhält dafür eine Gegenleistung, die nicht in Anleihen besteht.
- Es ist auch eine Teilübertragung mögl. §174IIUmwG

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16
Q

In welchen Anwendungsfällen ist die Vermögensübertragung einsetzbar?

A

§§174-189 UmwG
- beteiligte RT: öffentliche Hand, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen

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17
Q

Wo ist das Umwandlungsrecht geregelt?

A
  • UmwG für Umwandlungen ieS
  • BGB, HGB für Umwandlungen iwS (z.B. Anwachsungen)
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18
Q

Wie viele Bücher hat das UmwG?

A

ACHTUNG: Habersack in der aktuellen Ausführung hat sieben Bücher (im Rahmen des Gesetzesänderung zum 01.03.2023 hat es 8. Bücher)

  1. Buch: Möglichkeiten der Umwandlung
  2. Buch: Verschmelzung
  3. Buch: Spaltung
  4. Buch: Vermögensübertragung
  5. Buch: Formwechsel
  6. Buch: (NEU!) Grenzüberschreitende Wandlungen
  7. Buch: Nicht wichtig
  8. Buch: Nicht wichtig
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19
Q

Was ist die partielle Gesamtrechtsnachfolge / Sonderrechtsnachfolge

A

Eine Rechtsnachfolge bei der nur in einem bestimmten Teil der Aktiva und Passiva ein Rechtsnachfolger eintritt.
Anwendungsfall UmwR: §131INr1UmwG -> Spaltung

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20
Q

Welche Arten der Konzernierung gibt es?

A

(aufsteigender Grad der Konzernierung)
1. faktischer K
2. VertragsK
3. Eingliederung

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21
Q

Was versteht man unter einer grenzüberschreitenden Verschmelzung?

A

§122aUmwG ff
Verschmelzung, bei der mind. eine beteiligte G EU-Recht oder EWR-Recht und nicht deutschem Recht unterliegt.
Zugelassene “Deutsche” Rechtsformen:
- AG
- KGaA
- GmbH
- SE

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22
Q

Gibt es eine Möglichkeit, von einer PersG Vermögen im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge auf eine KapG zu übertragen?

A

Sachkapitalerhöhung -> Verschmelzung
Einbringung der PersG in die GmbH
Verkäufer: A,B
Käufer: GmbH
schuldrechtlich: 430, 453BGB (oHG: Formfrei)
dinglich: 398,413BGB

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23
Q

Gibt es eine Umwandlung außerhalb des UmwG

A
  1. §738BGB Anwachsung
    Im Wege der Gesamtrechtsnachfolge wächst das Vermögen der PersG nach dem Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters dem verbleibenden Gesellschafter an.
    Aus GbR/oHG -> Einzelkaufmann
    Aus oHG Beteiligung nur noch eine GmbH
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24
Q

Wie ist das Formerfordernis des Verschmelzungsvertrags?

A

§6UmwG
notarielle Beurkundung

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25
Q

Welche vier Umwandlungsarten kennt das UmwG?

A
  • Verschmelzung
  • Spaltung
  • Formwechsel
  • Vermögensübertrag
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26
Q

Gibt es einen Formwechsel, den wir außerhalb des UmwG kennen?

A

Eine GbR (kein GewB, kein in Kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb) lässt sich ins HR eintragen.
Aus GbR wird oHG
§105IIHGB

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27
Q

Analogieverbot

A

§1IIIUmwG
Nur vom Gesetz abweichen, wenn ausdrücklich zugelassen. Keine planwidrige Regelungslücken
–> ähnlich Satzungsstrenge gem. §23VAktG

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28
Q

Numerus Clausus

A

§1IIUmwG
festgelegte Anzahl an Umwandlungsarten

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29
Q

Wie ist das UmwG aufgebaut?

A

Schubladen- und Baukastenprinzip
- Umwandlungsarten
- beteiligte Rechtsträger

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30
Q

Welche 2 Arten der Anwachsung (§738BGB) gibt es?

A
  1. Der vorletzte G’ter der PersG scheidet aus. Die PersG hört auf zu existieren. Das Vermögen wächst im Wege der Gesamtrechtsnachfolge dem verbleibenden G’ter an.
  2. Sämtliche Anteile einer PersG werden in eine andere Gesellschaft eingebracht. Die eingebrachte PersG hätte für eine jur. Sekunde nur einen G’ter. Es kommt zur Anwachsung.
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31
Q

Von wem wird der Umwandlungsvertrag geschlossen und zwischen welchen Parteien?

A

Von den Vertretern der beteiligten RT mit Wirkung für und gegen die beteiligten Rechtsträger
- bei GmbH: GF (35GmbHG)
- bei AG: Vorstand (78AktG)

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32
Q

Wer unterzeichnet den Umwandlungsbeschluss und ggf. die Verzichtserklärung?

A

Die Anteilseigner der beteiligten Rechtsträger

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33
Q

Was ist die Gegenleistung bei einer Verschmelzung?

A

§2UmwG: Gewährung von Anteilen an dem übernehmenden RT
- Ausnahmsweise auch bare Zuzahlung möglich (§15UmwG) aber bei AGs mit mehr als 10% des FK (§68IIIUmwG)

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34
Q

Welche Vorschriften finden auf eine Verschmelzung einer GmbH & Co.KG auf eine KGaA Anwendung?

A

UmwG ist nach dem Schubladen- und Baukastenprinzip aufgebaut:
- Schubladen:
- allg. Teil -> erstes Buch §1UmwG ff
- besonderer Teil -> zweites Buch §2-122mUmwG
- Baukastenprinzip:
- allg. Teil §2-38UmwG
- PersHG §39-45UmwG
- KGaA §78UmwG

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35
Q

Betriebsübergang bei einem Umwandlungsvorgang nach dem UmwG?

A

§324UmwG iVm §613aBGB
- Bsp. Verschmelzung
- Mitarbeiter des übertragenden RT werden zum übernehmenden RT übergehen, da B-GmbH aufgegeben
- Mitarbeiter hat Sonderkündigungsrecht

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36
Q

Betriebsübergang bei einem Asset Deal?

A
  • Arbeitsverhältnis geht gem. 613aIBGB automatisch über
  • AN hat Widerspruchsrecht gem. 613aVIBGB und verbleibt dann bei der GmbH (“leere Hülle”, ggf. betriebsbedingte Kündigung)
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37
Q

Was versteht man unter Konzernrecht

A

§15AktG
Konzernrecht ist das Recht der verbundenen Unternehmen

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38
Q

Welche 3 Arten von Schutzbedürftigkeit identifiziert das Konzernrecht?

A
  1. Untergesellschaft (abhängiges U)
  2. Anteilseigner der Untergesellschaft (v.a. außensthende, nicht beherrschende G’ter) –> 304AktG
  3. Gläubiger der Untergesellschaft §303AktG
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39
Q

dynamischer Verweis (Bsp. 302AKtG)

A

steht im Unternehmensvertrag nur “302AktG gilt”, so ist dies ein statischer Verweis.
Seit 31.07.2014 ist dieser Verweis nach §17INr2KStG NICHT mehr ausreichend, er muss dynamisch erfolgen.
Finanzverwaltung hat Übergangsfrist bis Ende 2021 eingeräumt. Danach Gefahr, dass FA steuerliche Organschaft nicht mehr anerkennt
“dynamischer Verweis”: 302AktG gilt in der jeweils aktuellen Fassung.

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40
Q

Was ist der Konzernkonflikt?

A
  • widerstrebende Interessen bzgl. mehrerer Untergesellschaften
    ODER
  • öffentliche Hand ist beteiligt und hat öffentliche Interessen
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41
Q

Wie kann aus einer “GmbH & Co. KG” eine “GmbH” machen (Komplementär=GmbH und Kommanditist=natürliche Person A)

A

Allgemein:
- Eine “GmbH und Co. KG” ist eine KG (PersHG) mit einer GmbH als Komplementär.

Option 1: Außerhalb des UmwG
- Kommanditist muss austreten
- Rechtsfolge:
* Gesamtrechtsnachfolge iSd §738 BGB (“Anwachsung”)
* KG wird aufgelöst

Option 2: Verschmelzung zur Aufnahme iSd §2 Nr. 1 UmwG
- Rechtsträger: KG und GmbH sind verschmelzungsfähige R’ (§3 UmwG)
- Rechtsfolge:
* §20(1) Nr. 1: Gesamtrechtsnachfolge
* §20(1) Nr. 2: Übertragende R’ erlischt
* §20(1) Nr. 3: Kommanditist (A) und Komplementär (GmbH) erhalten keine Anteile

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42
Q

Nennen Sie die Paragraphen eines Asset Deals (Annahme: Es handelt sich um zwei GmbHs)

A
  1. Schuldrechtlich: §433, §453, $311b (Falls Grundstück)
  2. Sachenrechtlich: §929 (bewegliche Sachen), §925 iVm §873 (Grundstücke), §613a (Arbeitsverhältnisse), §398 (Abtretung) iVm §413 (Rechte)
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43
Q

Nennen Sie die Paragraphen eines Share Deals (Annahme: Es handelt sich um zwei GmbHs)

A
  1. Schuldrechtlich: §433 iVm §453 BGB + §15(4) GmbHG
  2. Sachenrechtlich: §398 iVm §413 BGB + §15(3) GmbHG
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44
Q

Warum haben Gesellschaftsrechtler im August viel zu tun bzw. große Sorgen?

A

Gem. §17(2) S. 3 UmwG darf das Registergericht nur eine Verschmelzung eintragen, wenn die Bilanz auf ein höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden ist. (Anmerkung: Die Bilanz des übertragenden R’ muss gem. §17(2) bei der Anmeldung mit eingereicht werden).
→ Problematik aufgrund der JAP

45
Q

Brauch man für eine Umwandlung ein Umwandlungsbericht?

A

§8 UmwG: Verschmelzungsbericht
- in der Praxis so gut wie nie
- Befreiung nach §8(3) S.1 plus notarielle Beurkundung §8(3) S.2

§127 UmwG: Spaltungsbericht
- Befreiung nach §8(3) ist entsprechend anzuwenden

46
Q

Wer schließt einen umwandlungsrechtlichen Vertrag?

A

Die Vertretungsorgane! Nicht die G’ter.
- Verschmelzungsvertrag §4(1) S.1 UmwG “Die Vertretungsorgane…”
- Spaltungs- und Übernahmevertrag §125 S. 1 iVm §4 UmwG (bzw. Spaltungsplan)

47
Q

Was ist ein Negativattest?

A
  • §16(2) S.1 UmwG
  • Die Vertretungsorgane müssen erklären, dass eine Klage gegen die Wirksamkeit eines Verschmelzungsbeschlusses nicht oder nicht fristgemäß erhoben oder eine solche Klage rechtskräftig abgewiesen oder zurückgenommen worden ist
48
Q

Was ist die Registersperre?

A
  • §16(2) S.2 UmwG
  • Wenn die Erklärung (Negativattest) nicht vor liegt, so darf der Umwandlungsrechtliche Vorgang nicht eingetragen werden.
49
Q

Was ist das Unbedenklichkeitsverfahren?

A
  • §16(3) S. 3 UmwG:
  • muss vom Vertretungsorgan eingeleitet werden
  • Falls die Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder wesentlicher Nachteil durch nicht Umwandlungsrechtlichen Vorgang resultieren würde.
  • Zustimmung erfolgt durch das Oberlandesgericht (Anmerkung: Die initiale Klage erfolgt vor dem Landesgericht)
50
Q

Wie ist die Justizierbarkeit in der BRD geregelt?

A

In aufsteigender Reihenfolge:
Amtsgericht - Landesgericht - Oberlandesgericht - Bundesgericht

51
Q

Wie kann man gegen den Verschmelzungsbeschluss klagen

A

AG: 241ff. AktG
GmbH: 241ff. AktG Analog

Eine Klage hat Erfolg, wenn
Kriterium: 1. Zulässigkeit; 2. Begründetheit

52
Q

Spaltung / Verschmelzung: Bei welchem R’ wird zuerst eingetragen?

A

Verschmelzung: Erst übertragender R’, dann übernehmender R’ (§19(1) S. 1 UmwG)
Spaltung: Erst übernehmender R’, dann übertragender R’ (§130(1) S. 1 UmwG)
→ Achtung Vice Versa

53
Q

Im Rahmen der Verschmelzung wurden Grundstücke mit übertragen; was muss in diesem Zuge noch durchgeführt werden?

A

Allgemein: Im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge (§20(1) Nr. 1 UmwG) ist auch das Grundstück übergegangen.
- Gem. §894 BGB muss das Grundbuch noch berichtigt werden; (Gefahr des §892 BGB “Öffentlicher Glaube des Grundbuchs”)

54
Q

Ist die Anwachsung (iSd §738 BGB) auch bei der GmbH möglich?

A

Nein! Bei dem §738 BGB handelt es sich um eine Norm für Personengesellschaften; Es liegt keine
- planwidrige Gesetzeslücke
- oder eine Vergleichbare Interessenlage vor

55
Q

Wie kann man eine Personengesellschaft in z.B ein GmbH außerhalb des Umwandlungsrecht einbringen?

Gegeben:
PersG: OHG
- Zwei Gesellschafter: A und B

KapG: GmbH

A
  1. Share Deal:
    - Die GmbH muss im Rahmen eines Share Deals alle Anteile der Gesellschafter A und B erwerben. (§433; §453; §398; §413 BGB)
    - In diesem Zuge hätte die OHG nur noch ein Gesellschafter -> die GmbH.
    - In dieser selben logischen Sekunde
    * Klappt die OHG zusammen, da sie nur noch ein G’ter hat (PersG benötigen immer zwei G’ter; §705ff. BGB)
    * Anwachsung der Vermögensgegenstände im Rahmen des §738BGB
56
Q

Nennen Sie alle Paragraphen für die Verschmelzung einer OHG in einer bestehenden AG

A

[§1 UmwG: Sitz im Inlad]
§§2-35 UmwG: Allgemeine Vorschriften durch Aufnahme
§20 UmwG: Wirkung der Eintragung
§§39-45: Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften zur Aufnahme
§§60-72: Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaft zu Aufnahme

57
Q

Macht es Sinn dem Betriebsrat ein Entwurf des Verschmelzungsvertrag zukommen zu lassen?

A

man muss den entgültigen Vertrag mind. 1 Monat vor HV an den BR zuleiten.
Entwurf macht weniger Sinn, es sei denn BR macht eine Verzichtserklärung für die Frist

58
Q

In welchem Buch steht die Spaltung?

A

Im 3.

59
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer Aufspaltung und einer Abspaltung

A
  1. Aufspaltung: §123(1) UmwG
    - Aufspaltung seines Vermögens auf mehrere (plural) übernehmenden R’
    - Gegen Gewährung von Anteilen am übernehmenden R’
    - §131(1) Nr. 2 UmwG: Übertragende R’ erlischt
  2. Abspaltung: §123(2) UmwG
    - Ein Teil oder mehrere Teile werden auf mind. einen übernehmenden R’
    - Gegen Gewährung von Anteilen am übernehmenden R’
60
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer Abspaltung und einer Ausgliederung

A

Der zentrale Unterschied zwischen den beiden Spaltungsarten liegt in der gewährung der Anteile am übernehmenden R’:
- Abspaltung: Die Anteilseigner am übertragenden R’ bekommen die Anteile
- Ausgliederung: Der übertragende R’ bekommt die Anteile → d.h. der übernehmende R’ wird Tochterunternehmen des übertragenden R’)

61
Q

Wie läuft eine Ausgliederung ab?

A
  1. Spaltungs- und Übernahmevertrag: §126UmwG
    - Ausgehandelt durch die gesetzlichen Vertreter der R’
    - Zuleitung an den B-Rat §126(3) UmwG
  2. Beschlussfassung: §125 S. 1 UmwG iVm §13 UmwG
    - Beschluss 1: Anteilseigner des übertragenden R’
    - Beschluss 2: ACHTUNG; Anteilseigner des übernehmenden R’ ist der übertragende R’; deshalb müssen hier auch die vertretungsorgane (GF/Vorstand) des übertragenden R’ beschließen.
  3. HR-Eintragung: §130 UmwG bzw. §125 S.1 UmwG iVm §16 UmwG
62
Q

Sachverhalt:
- Im Rahmen der Aufspaltung hat die A-GmbH (übertragender R’) an die B-GmbH und C-GmbH (übernehmende R’) aufgespalten.
- Des weiteren hatte die A-GmbH zwei Lieferantenverträge. Davon ist je einer im Rahmen der partiellen Gesamtrechtsnachfolge auf jeweils einer der übernehmenden R’ übergegangen.
- Frage: An welche R’ können sich die Lieferanten zur Begleichung der Lieferantenverbindlichkeit nach einem bzw. 6 Jahren wenden

A

Gem. §133(1) UmwG haften die an der Spaltung beteiligten Rechtstäger als Gesamtsschulder iSd §421 BGB
- Nach fünf Jahren haften die die R’ denen die Verbindlichkeiten im Rahmen der Spaltung NICHT zugewiesen worden nicht nicht mehr.

63
Q

Wrong Pocket Klausel

A

Deutscher Begriff: “Falschzuordnungsklauseln” (sehr sexy)
- kommt vor das einzelne VG/Schulden/Verträge falsche zugeordnet werden
- Bemerkt man das vor Vertragsschluss –> ad hoc Korrektur
- wenn Fehler erst nach Signing/Closing bemerkt wird was dann?
- “Wrong-Pocket-Klausel” bringt Willen beider Partei zum Ausdruck, falsch zugeordnete Sachen nachträglich richtig zuzuordnen –> meist wechselseitig ausgestaltet und verpflichtend durchzuführen
- Primäranspruch auf richtige Zuordnung wird begründet

64
Q

Was ist ein Kaufmann

A

Gem. §1 HGB ist ein Kaufmann wer ein Handelsgewerbe betreibt
a. Gewerbe → Fünf Kriterien (Dauer, Gewinnerzielungsabsicht, Selbständig, Zulässig und mit Aussnahme von Freienberufen und bloßer Vermögensverwaltung)
b. in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb

65
Q

In welchen Fällen der Spaltung/Verschmelzung kann auf eine Anteilsgewährung verzichtet werden?

A

§54 UmwG: Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
- Nr. 1 Übernehmender R’ hat Anteile am übertragenden R’
- Nr. 2 Übertragende R’ eigene Anteile innehat
- Nr. 3 Übertragender R Anteile am übernehmenden R innehat auf welchen die Einlage nicht in voller höhe bewirkt sind

66
Q

Nenne Gründe für und gegen die UG als verschmelzungsfähiger R’?

A
  • Gem. §5aII GmbHG ist die Sachgründung nicht möglich. Somit ist die Spaltung/Verschmelzung zur Neugründung/Aufnahme als übernehmender R’ grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Außer die Sachkapitalerhöhung würde zu einem Stammkapital > 25TEUR führen.
67
Q

Was bedeutet der Grundsatz der Kontinuität?

A

§ 202 I Nr. 2 UmwG, Anteilsinhaber und Anteilsverhältnisse sollen identisch sein (Gut fürs Bullshit-Bingo). Wenn der Notar etwas falsch macht, dann durch § 202 Nr. 3 UmwG geheilt.

68
Q

Kann man eine GbR in eine AG umwandeln?

A

Umweg über OHG nach §105IIHGB iVm §190UmwG.
Eintragung GbR ins HR führt dazu, dass sie zur OHG wird.
Nach §191UmwG kann eine PersG in eine KapG umgewandelt werden. Da AG KapG ist, ist sie eingeschlossen.

69
Q

Kann man ab dem 01.01.2024 JEDE GbR im Rahmen des UmwandlungsG verwenden?

A

Nein, nur solche, die ins Register eingetragen werden, werden direkt umwandlungsfähig.

70
Q

Was sind die Voraussetzungen bzw. Pflichten zur GbR Eintragung ins Gesellschaftsregister

A
  • Eintragung grundsätzlich nicht für alle GbR verpflichtend
  • Wenn GbR Rechtsgeschäft machen möchte, bei der eine Eintragung in ein Register nötig ist (z.B. Grundbuch, Handelsregister, Aktienregister, Markenregister), dann muss GbR im Gesellschaftsregister eingetragen sein.
  • Einzutragen sind: Name, Sitz und Anschrift, Allgemeine Vertretungsregelungen, Gesellschafter, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisse, Rechtsform und sonstige Rechtsverhältnisse (z.B. Namensänderungen, Auflösung, Statuswechsel).
71
Q

Aufschiebende Bedingung

A

Die Aufschiebende Bedingung wird wichtig wenn wir von einer GbR in eine GmbH und Co. KG umwandeln wollen, wenn wir nur einen Gesellschafter haben.
- Erster Schritt: Umwandlung GbR in eine 1-Mann GmbH
- Da es Kontinuität der Gesellschafter geben muss §202INr2UmwG muss zukünftige Komplementärin an GmbH beteiligt sein
- es muss eine neue Komplementär-GmbH gegründet werden
- Treuhänder kriegt mind. 1€ Anteil, Gewinne vertraglich jedoch Nicht (muss kein Treuhänder sein, KANN Treuhänder sein)
- Problematisch also nicht Komplementär/Kommanditist sondern das nur 1 Gesellschafter da ist.
- Dann umwandlung der GmbH in eine KG, wobei die neugegründete GmbH zur Komplementärin und der alte Gesellschafter Kommanditist wird
- Die Rückübertragung der Anteile des Treuhänders wird über eine Auflösende Bedingung geregelt, die mit Eintragung Umwandlung in die GmbH & Co. KG ins HR eintritt –> Automatismus

72
Q

DCGK: Was ist “comply & explain”

A

Der Ansatz “Comply & Explain” bezieht sich auf §161AktG. Dieser legt in Satz 1 fest, dass die Vorstände und Aufsichtsräte jährlich erklären müssen, welche der Empfehlungen im DGCK sie angewendet haben und welche nicht. Bei letzterem ist eine Erklärung anzugeben, warum sie nicht eingehalten wurde (auch wenn diese inhaltlich teilweise mangelhaft sind).

73
Q

DCGK: Was ist ein “soft law”

A

Soft Law Bezeichnet im Gegensatz zur Hard-Law nicht verbindliche Übereinkünfte/Absischterklärungen/Leitlinien. Im Gegensatz zum Hard Law keine UmsetzungsPFLICHT.
Im DCGK gut gekennzeichnet durch die Unterscheidung
1. Grundsätze: Ist anzuwenden
2. Empfehlungen: “Soll”-Kennzeichnung –> Soll angewendet werden, bei Abweichung Erklärungspflicht warum nicht
3. Anregungen: “Sollte”-Kennzeichnung –> kann unbegründet nicht angewendet werden

74
Q

DCGK: Was ist die rechtliche Grundlage für den DCGK und warum stellt es selbst kein Gesetz da

A
  • Die Gesetzesgrundlage ist §161AktG da eine Entsprechenserklärung abgegeben werden muss
  • Ist selbst kein Gesetz weil es nicht durch die Exekutive Beschlossen wird (Bundestag/Rat) sondern durch eine Regierungskommission unabhängig weiterentwickelt wird
  • §161AktG gilt für börsennotierte AG §3IIAktG
  • auch für Unternehmen mit Schuldverschreibungen im verkehr (§2WpHG)
75
Q

DCGK: Welche Themen werden abgedeckt

A

Hier sind die Überschriften der DCGK Kapitel ausreichend:
A: Leitung und Überwachung
B: Besetzung Vorstand
C: Zusammensetzung AR
D: Arbeitsweise AR
E: Interessenkonflikte
F: Transparenz und externe Berichterstattung
G: Vergütung Vorstand und AR

76
Q

Was müssen sie einem ausländischen Investor einer KapG sagen, damit er Einfluss auf den Vorstand nehmen kann.

A

Er muss einen EAV nach §291AktG abschließen damit er Weisungsrecht bekommt weil der Vorstand eigentlich eigenständig agiert

77
Q

Wie läuft eine Verschmelzung ab?

A
  1. Verschmelzungsvertrag: beide Rechtsträger-Vertreter –> Zuleitung zum BR mind. einen Monat vor Versammlung
  2. Anteilseigner müssen zustimmen §13IUmwG
  3. Anmeldung/Eintragung ins HR
    - GF Negativattest
    - ansonsten ggf. Registersperre –> unzulässig wenn offensichtlich unbegründet
    - Unbedenklichkeitsverfahren zur Aufhebung der Sperre
78
Q

Wie kann man die Mindestanzahl von Mitgliedern umgehen (z.B. Vereine)?

A

Verschmelzung zur Neugründung:
Anwendung 36II3UmwG

79
Q

Wie ist die Haftung für Altlasten im Falle einer Aufspaltung unter Auflösung geregelt?

A
  • Geregelt in 133UmwG
  • nach Abs.3S1 5 Jahre haften alle Gesamtschuldnerisch -> danach Gesamtschuldner-Innenausgleich nach §426BGB
  • danach nur noch derjenige dem die konkreten Verpflichtungen zugewiesen wurden
80
Q

Was ist ein Problem des Nichtverhältniswahrenden Formwechsels?

A

Wenn alle Parteien zustimmen kommt es zum Konflikt:
- Auf der einen Seite steht im §128UmwG das sowas bei Zustimmung ok wäre. ABER Analogieverbot laut Gesetzgeber daher nicht auf Formwechsel anwendbar
- Auf der anderen Seite fehlt bei Zustimmung aller die Schutzbedürftigkeit des “Benachteiligten”
Daher Konflikt zwischen Gesetzesstrenge und “Sinn/Zweck” des Gesetzes

81
Q

Was ist ein Rechtskleid?

A

Formwechsel: Kein Übertragungsvorgang daher z.B. keine Grunderwerbssteuer

82
Q

Welche Umwandlungsarten sind grenzüberschreitend möglich?

A
  1. Verschmelzung
  2. Spaltung
  3. Formwechsel
    –> Alles durch Rechtssprechung umgesetzt bevor kodifiziert
83
Q

Was stellt der DCGK dar?

A

ordentliche Unternehmensführung außerhalb des Gesetzes

84
Q

Was ist der PCGK?

A

für Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung z. B. Deutsche Bahn, Telekom, Deutsche Post (müssen börsennotiert sein)

85
Q

Wie ist die Entsprechenserklärung offenzulegen?

A

dauerhaft auf der Internetseite

86
Q

Welcher Konzern hat ein Analogierecht?

A

Anwendbarkeit Vertragskonzernregelung nach 302AktG für GmbH Konzerne
- Gesetzgeber hat dies klar gesetellt
- 30I2GmbHG und 17KSt gelten somit nicht für GmbH Konzerne wenn steuerliche Organschaft vorliegt
- Nur der Vertragskonzern gilt auch für GmbH

87
Q

Was ist der Unterschied für einen Beherrschungs und einen Abführungsvertrag?

A
  • Beherrschungsvertrag: Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien unterstellt Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen
  • Abführungsvertrag: AG/KGaA verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen
88
Q

Wie ist das Weisungsrecht einer AG geregelt?

A
  • Grundsatz: nach 76AktG eigenverantwortliche Leitung des Vorstandes
  • Ausnahme: §308AKtG wenn Beherrschungsvertrag nach §302AktG vorliegt dann ist Leitung abgegeben und Weisung zu befolgen
  • Rückausnahme: §308IIAktG
  • OLG Düsseldorf hat entschieden wenn existenzgefährdende Weisung vorliegt dann muss diese nicht ausgeführt werden weil das im Konzernrecht nicht vorgesehen ist –> Fortbestandsprämisse. Mutter hat normalerweise KEIN Interesse daran, dass die Tochter untergeht. / Konzern hat kein Interesse daran Teile von sich selbst zu vernichten
  • Gläubigerschutz der Gläubiger der TU, da nur diese Vertragspartner ist
  • Minderheiten Meinung: 302AktG hat Verlustausgleichsprämisse, damit ist Gläubiger geschützt
89
Q

Was ist ein Unternehmen im Sinne des Konzernrechts?

A
  • es muss ein Konzernkonflikt geben
  • Gebietskörperschaften: Bund, Land, Kommunen als G’ter: potentieller Konzernkonflikt reicht aus. Daher auch dann Unternehmen
  • bei Einfachsten Strukturen kein Abhängigkeitsbericht
90
Q

Was ist der Supermarktbeschluss?

A
  • Voraussetzungen von EAVs zwischen GmbH’s
  • analoge Anwendung des AktG und GmbHG
  • EAV entspricht quasi einer Satzungsänderung
  • ähnelt §53IIIGmbHG
91
Q

Was ist die Holzmüller-Doktrine?

A
  • Übertragung des Kompletten Vermögens ist nach §179aHGB schon geregelt
  • Was ist wenn 1% oder 1€ belassen wird?
  • Richterliche Entscheidung: analog zu sehen und muss genehmigt werden von HV
  • “Fahrstuhl-Effekt”(<– Schaubudenjura/Bullshit-Bingo mit Begriff) da Vermögen der Kontrolle der HV entzogen wird
92
Q

Was ist die Actio pro Socio?

A
  • Meinung BGH: “Da die gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen eines jeden Gesellschafters auf dem Gesellschaftsvertrag beruhen, und Partner dieses Vertrages sämtliche Gesellschafter sind, steht jedem von ihnen grundsätzlich ein Anspruch darauf zu, dass der andere die von ihm übernommenen Verpflichtungen erfüllt.”
  • ApS im engeren Sinne: Geltendmachung von Ansprüchen von Gesellschaftern gegen andere Gesellschafter. Klagt Rechte der Gesellschaft ein.
  • ApS im weiteren Sinne: Geltendmachung von Rechtsansprüchen der Gesellschaft gegen Dritte durch den Gesellschafter. Geht nur wenn eigentlich berufene Geschäftsführungsbefugte handeln müsste aber nicht handelt und ist damit subsidiär.
93
Q

Was ist ein Konzernkonflikt?

A
  • widerstrebende Interessen der G’ter/Aktionäre
  • z.B: Land hat andere Interessen als wirtschaftliche Anleger (Land muss öffentliche Interessen priorisieren, nicht rein Gewinn und Dividende)
94
Q

Brauchen wir einen Grundbucheintrag bei Verschmelzung?

A

Nein, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nicht. §873 iVm 925BGB wären bei Einzelrechtsnachfolge anzuwenden.

95
Q

Welchem Betriebsrat muss der Verschmelzungsvertrag zugeleitet werden?

A

§5IIIUmwG
Nicht nur Konzern BR sondern ALLEN BR. Auch wenn nur mittelbar betroffen sind (ergo hat Mercedes 10 Einzel-BR, dann an alle)

96
Q

Kann die in §5IIIUmwG festgesetzte Frist verkürzt werden?

A

Die Frist kann verkürzt werden, wenn der Betriebsrat zustimmt. Begründung: Dies ist hier möglich, wenn die Leute der Fristverkürzung zustimmen (hier der Betriebsrat), deren Rechte beschnitten werden.

97
Q

Was ist eine Scharniernorm?

A

§ 78 UmwG, es wird auf andere Gesetze verwiesen

98
Q

Welche Paragraphen werden bei einer GmbH & Co. KG und KGaA für die Verschmelzung angewandt?

A

§ 1 I Nr. 1; §§ 2-35, §§ 39-45, § 78 -> §§ 60-72

99
Q

Was wird im HR bei der auflösenden Gesellschaft eingetragen?

A

Zur Eintragung in das Handelsregister wird angemeldet:
1. Die B-GmbH ist im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die A-GmbH verschmolzen worden.
2. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

100
Q

Darf jeder Geschäftsführer einer GmbH werden?

A

Nein, man darf nicht wegen Katalogstraftaten z. B. § 100a II StPO veruteilt worden sein § 6 II GmbH, deshalb alternativ GF bei einer britischen Limited werden

101
Q

Was war die Spaltungsbremse?

A

§ 132 UmwG a. F. vom 25.04.2007 war die Spaltungsbremse und wurde aufgehoben.
“Allgemeine Vorschriften, welche die Übertragbarkeit eines bestimmten Gegenstandes ausschließlich oder an bestimmte Voraussetzungen knüpfen oder nach denen die Übertragung eines bestimmten Gegenstandes einer staatlichen Genehmigung bedarf, bleiben durch die Wirkungen der Eintragung nach § 131 unberührt. § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs steht der Aufspaltung nicht entgegen.”

Achtung: der Gesetzgeber hat den § 132 UmwG verwendet, um etwas betriebsverfassungsrechtliches hinzuzufügen. Man wollte keinen Paragraphen mit Buchstaben verwenden, deshalb hat man den freien § 132 UmwG wiederverwertet. Leider ist der Paragraph noch nicht im Habersack.

102
Q

Was ist der Unterschied zwischen § 29 und § 15 UmwG, also Barabfindung vs. Barzuzahlung?

A

Bei der Barabfindung bekommt man Cash, aber keine Anteile. Bei der Barzuzahlung bekommt man Anteile, aber Cash on top.

103
Q

Was bedeutet der Grundsatz der Kontinuität

A

§ 202 I Nr. 2 UmwG, Anteilsinhaber und Anteilsverhältnisse sollen identisch sein (Gut fürs Bullshit-Bingo). Wenn der Notar etwas falsch macht, dann durch § 202 Nr. 3 UmwG geheilt.

104
Q

Was bedeutet der Grundsatz der Kontinuität

A

§ 202 I Nr. 2 UmwG, Anteilsinhaber und Anteilsverhältnisse sollen identisch sein (Gut fürs Bullshit-Bingo). Wenn der Notar etwas falsch macht, dann durch § 202 Nr. 3 UmwG geheilt.

105
Q

Gibt es bei einer Spaltung zur Neugründung einen Spaltungsvertrag?

A

Nein, es gibt nur einen Spaltungsplan §136UmwG

106
Q

Wo hat der Gesetzgeber bei Kapitalgesellschaften Unternehmensverträge außer Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge kodifiziert?

A

Umsatzsteuerliche, körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft in §§ 17, 19 KStG

107
Q

Welche Vorschriften des BT des Konzernrechts sind auf GmbHs analog anzuwenden?

A

Nur §§ 291 - 310 AktG, Bei dem Faktschen Konzern ab § 311 AktG beginnt der Faktische Konzern und diese Vorschriften sind nicht (!) anzuwenden.

108
Q

Was ist der Allgemeine Teil des Konzernrechts?

A

§§ 15 ff. AktG

109
Q

Was ist der Besondere Teil des Konzenrechts?

A
  1. §§ 291-310 AktG Vertragskonzern
  2. §§ 311-318 AktG faktischer Konzern
  3. §§ 319 ff. AktG Eingliederung, das ist die stärkste Form der Konernierung (danach Vertragskonzern und dann faktischer Konzern)