V7 Flashcards
Definition Baukalkulation
- Ermittlung des betriebsnotwendigen Aufwands für die Erbringung von Bauleistungen
- speziell für einen Bauauftrag.
Abb. Aufbau der Kalkulation
Abb. Aufbau Kalkulation 2
Gemeinkosten der Baustelle (BGK)
▪ auch „Baustellengemeinkosten“
▪ Kosten, die nicht einer einzelnen Teilleistung zurechenbar sind
▪ sind direkt einer Baustelle zurechenbar
▪ z.B. Baubüro, Baustelleneinrichtung
Allgemeine Geschäftskosten (AGK)
▪ auch: „Verwaltungsgemeinkosten
▪ nicht einem bestimmten Auftrag zurechenbar
▪ entstehen durch den Betrieb als Ganzes
▪ z.B. Lohn Geschäftsleitung
▪ als Prozentsatz der Bauleistung erfasst (da stabil)
Zeitabhängige BGK
▪ Vorhaltekosten (Geräte, besondere Anlagen, Fahrzeuge, Einrichtungsgegenstände, Container, Bauwagen)
▪ Betriebskosten (Geräte, besondere Anlagen, Fahrzeuge, Unterkünfte)
▪ Kosten der örtlichen Bauleitung (z.B. Gehälter, Telefon, PKW, Werbung)
▪ Allgemeine Baukosten (z.B. Hilfslöhne, Pachten, Miete)
Zeitunabhängige BGK
▪ Nebenleistungen gemäß VOB/C
▪ Baustelleneinrichtung (Ladekosten, Frachtkosten, Um-/Aufbaukosten)
▪ Baustellenausstattung (Hilfsstoffe, Werkzeuge und Kleingeräte)
▪ Andere Baustellengemeinkosten
▪ Besondere Baustellenrisiken
Andere BGK
▪ Akquisition und Kalkulation
▪ techn. Bearbeitung, Arbeitsvorbereitung
▪ Prüfgebühren, Prüfingenieur
▪ Fachgutachten
▪ Beweissicherung
▪ Bauzinsen, Versicherungen, Bürgschaften
▪ Federführungskosten in ARGEN
Baustellenrisiken
▪ Wetter, Hochwasser
▪ Termin
▪ Massen
▪ architektonischer Anspruch
▪ Gehalts- und Lohnkostensteigerung
▪ Materialpreissteigerung
▪ Konkursrisiko der Nachunternehmer
Allgemeine Geschäftskosten Arten
▪ Kosten der Geschäftsleitung und der Verwaltung einschl. Bürokosten (Gehälter, Büromiete, Reisekosten)
▪ Kosten des Bauhofs (soweit nicht in den EKT)
▪ Freiwillige soziale Aufwendungen für die Belegschaft (z. B. Kantine)
▪ Steuern und öffentliche Abgaben (z. B. Gewerbesteuer)
▪ Mitgliedsbeiträge (Verbände)
▪ Versicherungen (ausgenommen solche, für einzelne Baustellen)
▪ Sonstige allg. Geschäftskosten: Rechtsberatung, Werbung
Umrechnung der Zuschläge auf die Herstellkosten
▪ zunächst Erfassung Herstellkosten (HK)
▪ Zulagen für AGK, W+G sind auf die Herstellkosten umzulegen
▪ Als Prozentsatz für AGK und W+G bezogen auf die Gesamtleistung gilt:
a = AGK + W+G lt. Planung/Leistung * 100
▪ Der Prozentsatz b für AGK und W+G bezogen auf die Herstellkosten ergibt sich zu:
b = a*100/(100-a)
Angebotskalkulation
▪ Berechnung der Preise für die Angebotslegung
Auftrags - bzw. Vertragskalkulation
- Basiert auf der Angebotskalkulation
- wird durchgeführt, wenn bei Vergabe in engerer Auswahl
- Berücksichtigung gewünschte Änderungen, Terminvereinbarungen und weitere Vertragsbedingungen
Nachtragskalkulation
Kann erforderlich werden, wenn beispielweise:
▪ vertraglich nicht vereinbarte Einzel- bzw. Teilleistungen
▪ die Grundlagen der Baupreisermittlung verändert wurden
Nachkalkulation
- nach Auftragserteilung
- unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen im Ergebnis der Arbeitsvorbereitung für die Bauausführung
- Basis für den Soll-Ist-Vergleich