V5 Flashcards

1
Q

Baugesetzbuch (BauGB)

A

▪ Planungsrecht der Städte und Gemeinden
▪ Sicherung und Verwirklichung der Planung von Städten und Gemeinden
▪ Enteignung
▪ Erschließung
▪ Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

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2
Q

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

A

▪ Gesetzliche Konkretisierungen zum BauGB
▪ Vorschriften :
- zu zulässigen Nutzung von Grundstücken
- zum Maß baulicher Nutzung
- über konkrete Bauweisen

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3
Q

Raumordnungsgesetz (ROG)

A
  • Rahmengesetz
  • enthält Aufgaben, Ziele und Grundsätze der Raumordnung
  • > zusammenfassende und übergeordnete Planung des gesamten Bundesgebietes
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4
Q

Abb. Entwicklungsgebot

A
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5
Q

Regionalpläne §8 ROG

A

▪ Festlegungen der Raumordnung für Planungsregionen
- unter Beachtung des Landesentwicklungsplans
▪ orientieren sich an den Entwicklungstendenzen (10 Jahre)
▪ auf die Region bezogene Ziele des Landesentwicklungsplans

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6
Q

Flächennutzungspläne §5 BauGB

A

▪ vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet
▪ Festlegung von städtebaulichen Planungs- und Entwicklungszielen
▪ Darstellungen nach der allg. Art der baulichen Nutzung:

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7
Q

Bebauungspläne §8 BauGB

A
  • Ortsgesetz
    ▪ regelt Nutzung von Grundstücken im Gemeindegebiet
    ▪ Konkrete Festsetzung nach besonderer Art der baulichen Nutzung
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8
Q

Genehmigungsfreies Bauvorhaben

A
  • Betreffen sehr einfache bauliche Anlagen
  • im Geltungsbereich eines bereits bestehenden Bebauungsplans
  • Erschließung gesichert
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9
Q

Verfahrensfreies Bauvorhaben

A

muss kein Genehmigungsverfahren durchlaufen

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10
Q

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

A
  • für alle Baumaßnahmen und (Nutzungs-) Änderungen
  • nicht genehmigungs- und verfahrensfrei
  • keine Sonderbauten
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11
Q

Baugenehmigungsverfahren (Bauantrag)

A
  • bei Errichtung, Veränderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlagen
  • weder genehmigungs- noch verfahrensfrei
  • > Bauantrag ist nötig
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12
Q

materielle Bauordnungsrecht

A

▪ Die Landesbauordnungen unterscheiden Gebäude in Gebäudeklassen 1 - 5 und Sonderbauten
▪ Hauptziel des materiellen Bauordnungsrechts ist die Gefahrenabwehr:
− Einhaltung von Grenzabständen
− Brand- und Schallschutz
− Güte der Bauprodukte
− Regelungen, die sich mit der Barrierefreiheit von Gebäuden, der Wasserdurchlässigkeit von Zufahrten oder der Notwendigkeit von Fahrradabstellmöglichkeiten befassen

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13
Q

Zweck der VOB/A

A

▪ Zwingend anzuwenden im öffentlichen Bereich:
- Aufträge der öffentlichen Hand
- Sektorenauftraggeber (Verkehr, Energie, Wasser, Telekommunikation)
▪ Regelungen für Grundsätze der Ausschreibung und Vergabe
▪ Richtlinie bei Unklarheiten der Ausschreibungsunterlage
▪ Verwendung als Richtlinie im nicht-öffentlichen Bereich
▪ Zuschlagserteilung (Wirtschaftlichster Bieter)

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14
Q

Zweck Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)

A

▪ Vielgestalteter Wettbewerb
▪ Kartellverbot
▪ Vergaberecht
▪ wettbewerbsbasierte Preisermittlung:
Öffentliche Ausschreibungen gewährleisten, dass das Preis-Leistungsverhältnis
beim gewünschten Produkt (z.B. ein Bauwerk) möglichst optimal ist

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15
Q

Abb. Zuschlagskriterien

A
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16
Q

Abb. Beispiel Wertungsmatrix

A
17
Q

Teillose - Horizontale Teilung

A

Umfangreiche Bauleistungen sollen möglichst in Lose geteilt und nach Losen vergeben werden (Teillose), so dass eine einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Gewährleistung erreicht wird Spielt bei sehr großen Baumaßnahmen eine Rolle

18
Q

Fachlose - Vertikale Teilung

A

Bauleistungen verschiedener Handwerksoder Gewerbezweige sind i.d.R. nach Fachgebieten getrennt zu vergeben (Fachlose)
▪ Bauhauptgewerbearbeiten
▪ Fliesen- und Plattenarbeiten
▪ Dachdecker- und Klempnerarbeiten
▪ Malerarbeiten
▪ Elektroarbeiten

19
Q

Abb. Inhalte VOB/A

A
20
Q

Abb. Arten von Bauverträgen

A
21
Q

Leistungsbeschreibung mit LV (Standardfall)

A

Teil A) Leistungsbeschreibung:
▪ Baubeschreibung
▪ Anlagen in Form von Plänen / Berechnungen / Datenblättern
▪ zus. weitere Ergänzungen
Teil B) Leistungsverzeichnis
▪ Titelposition zur Zusammenfassung
▪ Positionen - Quantität, Qualität & Dimension
- Leistungstext
- Vordersatz
- Einheit

22
Q

Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

A

▪ Ausschreibung mit funktionaler Leistungsbeschreibung
▪ Auftraggeber beschreibt textlich die funktionalen Anforderungen an das zu errichtende Bauwerk
▪ I.d.R. liefert der Auftraggeber einen Leitentwurf zur Umsetzung der Bauaufgabe mit
▪ Bieter wählt Bausystem, Verfahren, etc. um funktionale Anforderungen des AG zu erfüllen

23
Q

Gültigkeitsreihenfolge gemäß VOB/B §1, Ziff.2

A
  1. Leistungsbeschreibung
  2. Besondere Vertragsbedingungen
  3. Etwaige zusätzliche Vertragsbedingungen
  4. Etwaige zusätzliche technische Vertragsbedingungen
  5. Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
  6. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen