V5 Flashcards
Baugesetzbuch (BauGB)
▪ Planungsrecht der Städte und Gemeinden
▪ Sicherung und Verwirklichung der Planung von Städten und Gemeinden
▪ Enteignung
▪ Erschließung
▪ Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
▪ Gesetzliche Konkretisierungen zum BauGB
▪ Vorschriften :
- zu zulässigen Nutzung von Grundstücken
- zum Maß baulicher Nutzung
- über konkrete Bauweisen
Raumordnungsgesetz (ROG)
- Rahmengesetz
- enthält Aufgaben, Ziele und Grundsätze der Raumordnung
- > zusammenfassende und übergeordnete Planung des gesamten Bundesgebietes
Abb. Entwicklungsgebot
Regionalpläne §8 ROG
▪ Festlegungen der Raumordnung für Planungsregionen
- unter Beachtung des Landesentwicklungsplans
▪ orientieren sich an den Entwicklungstendenzen (10 Jahre)
▪ auf die Region bezogene Ziele des Landesentwicklungsplans
Flächennutzungspläne §5 BauGB
▪ vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet
▪ Festlegung von städtebaulichen Planungs- und Entwicklungszielen
▪ Darstellungen nach der allg. Art der baulichen Nutzung:
Bebauungspläne §8 BauGB
- Ortsgesetz
▪ regelt Nutzung von Grundstücken im Gemeindegebiet
▪ Konkrete Festsetzung nach besonderer Art der baulichen Nutzung
Genehmigungsfreies Bauvorhaben
- Betreffen sehr einfache bauliche Anlagen
- im Geltungsbereich eines bereits bestehenden Bebauungsplans
- Erschließung gesichert
Verfahrensfreies Bauvorhaben
muss kein Genehmigungsverfahren durchlaufen
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- für alle Baumaßnahmen und (Nutzungs-) Änderungen
- nicht genehmigungs- und verfahrensfrei
- keine Sonderbauten
Baugenehmigungsverfahren (Bauantrag)
- bei Errichtung, Veränderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlagen
- weder genehmigungs- noch verfahrensfrei
- > Bauantrag ist nötig
materielle Bauordnungsrecht
▪ Die Landesbauordnungen unterscheiden Gebäude in Gebäudeklassen 1 - 5 und Sonderbauten
▪ Hauptziel des materiellen Bauordnungsrechts ist die Gefahrenabwehr:
− Einhaltung von Grenzabständen
− Brand- und Schallschutz
− Güte der Bauprodukte
− Regelungen, die sich mit der Barrierefreiheit von Gebäuden, der Wasserdurchlässigkeit von Zufahrten oder der Notwendigkeit von Fahrradabstellmöglichkeiten befassen
Zweck der VOB/A
▪ Zwingend anzuwenden im öffentlichen Bereich:
- Aufträge der öffentlichen Hand
- Sektorenauftraggeber (Verkehr, Energie, Wasser, Telekommunikation)
▪ Regelungen für Grundsätze der Ausschreibung und Vergabe
▪ Richtlinie bei Unklarheiten der Ausschreibungsunterlage
▪ Verwendung als Richtlinie im nicht-öffentlichen Bereich
▪ Zuschlagserteilung (Wirtschaftlichster Bieter)
Zweck Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
▪ Vielgestalteter Wettbewerb
▪ Kartellverbot
▪ Vergaberecht
▪ wettbewerbsbasierte Preisermittlung:
Öffentliche Ausschreibungen gewährleisten, dass das Preis-Leistungsverhältnis
beim gewünschten Produkt (z.B. ein Bauwerk) möglichst optimal ist
Abb. Zuschlagskriterien