V5 Flashcards
Baugesetzbuch (BauGB)
▪ Planungsrecht der Städte und Gemeinden
▪ Sicherung und Verwirklichung der Planung von Städten und Gemeinden
▪ Enteignung
▪ Erschließung
▪ Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
▪ Gesetzliche Konkretisierungen zum BauGB
▪ Vorschriften :
- zu zulässigen Nutzung von Grundstücken
- zum Maß baulicher Nutzung
- über konkrete Bauweisen
Raumordnungsgesetz (ROG)
- Rahmengesetz
- enthält Aufgaben, Ziele und Grundsätze der Raumordnung
- > zusammenfassende und übergeordnete Planung des gesamten Bundesgebietes
Abb. Entwicklungsgebot
Regionalpläne §8 ROG
▪ Festlegungen der Raumordnung für Planungsregionen
- unter Beachtung des Landesentwicklungsplans
▪ orientieren sich an den Entwicklungstendenzen (10 Jahre)
▪ auf die Region bezogene Ziele des Landesentwicklungsplans
Flächennutzungspläne §5 BauGB
▪ vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet
▪ Festlegung von städtebaulichen Planungs- und Entwicklungszielen
▪ Darstellungen nach der allg. Art der baulichen Nutzung:
Bebauungspläne §8 BauGB
- Ortsgesetz
▪ regelt Nutzung von Grundstücken im Gemeindegebiet
▪ Konkrete Festsetzung nach besonderer Art der baulichen Nutzung
Genehmigungsfreies Bauvorhaben
- Betreffen sehr einfache bauliche Anlagen
- im Geltungsbereich eines bereits bestehenden Bebauungsplans
- Erschließung gesichert
Verfahrensfreies Bauvorhaben
muss kein Genehmigungsverfahren durchlaufen
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- für alle Baumaßnahmen und (Nutzungs-) Änderungen
- nicht genehmigungs- und verfahrensfrei
- keine Sonderbauten
Baugenehmigungsverfahren (Bauantrag)
- bei Errichtung, Veränderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlagen
- weder genehmigungs- noch verfahrensfrei
- > Bauantrag ist nötig
materielle Bauordnungsrecht
▪ Die Landesbauordnungen unterscheiden Gebäude in Gebäudeklassen 1 - 5 und Sonderbauten
▪ Hauptziel des materiellen Bauordnungsrechts ist die Gefahrenabwehr:
− Einhaltung von Grenzabständen
− Brand- und Schallschutz
− Güte der Bauprodukte
− Regelungen, die sich mit der Barrierefreiheit von Gebäuden, der Wasserdurchlässigkeit von Zufahrten oder der Notwendigkeit von Fahrradabstellmöglichkeiten befassen
Zweck der VOB/A
▪ Zwingend anzuwenden im öffentlichen Bereich:
- Aufträge der öffentlichen Hand
- Sektorenauftraggeber (Verkehr, Energie, Wasser, Telekommunikation)
▪ Regelungen für Grundsätze der Ausschreibung und Vergabe
▪ Richtlinie bei Unklarheiten der Ausschreibungsunterlage
▪ Verwendung als Richtlinie im nicht-öffentlichen Bereich
▪ Zuschlagserteilung (Wirtschaftlichster Bieter)
Zweck Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
▪ Vielgestalteter Wettbewerb
▪ Kartellverbot
▪ Vergaberecht
▪ wettbewerbsbasierte Preisermittlung:
Öffentliche Ausschreibungen gewährleisten, dass das Preis-Leistungsverhältnis
beim gewünschten Produkt (z.B. ein Bauwerk) möglichst optimal ist
Abb. Zuschlagskriterien
Abb. Beispiel Wertungsmatrix
Teillose - Horizontale Teilung
Umfangreiche Bauleistungen sollen möglichst in Lose geteilt und nach Losen vergeben werden (Teillose), so dass eine einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Gewährleistung erreicht wird Spielt bei sehr großen Baumaßnahmen eine Rolle
Fachlose - Vertikale Teilung
Bauleistungen verschiedener Handwerksoder Gewerbezweige sind i.d.R. nach Fachgebieten getrennt zu vergeben (Fachlose)
▪ Bauhauptgewerbearbeiten
▪ Fliesen- und Plattenarbeiten
▪ Dachdecker- und Klempnerarbeiten
▪ Malerarbeiten
▪ Elektroarbeiten
Abb. Inhalte VOB/A
Abb. Arten von Bauverträgen
Leistungsbeschreibung mit LV (Standardfall)
Teil A) Leistungsbeschreibung:
▪ Baubeschreibung
▪ Anlagen in Form von Plänen / Berechnungen / Datenblättern
▪ zus. weitere Ergänzungen
Teil B) Leistungsverzeichnis
▪ Titelposition zur Zusammenfassung
▪ Positionen - Quantität, Qualität & Dimension
- Leistungstext
- Vordersatz
- Einheit
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
▪ Ausschreibung mit funktionaler Leistungsbeschreibung
▪ Auftraggeber beschreibt textlich die funktionalen Anforderungen an das zu errichtende Bauwerk
▪ I.d.R. liefert der Auftraggeber einen Leitentwurf zur Umsetzung der Bauaufgabe mit
▪ Bieter wählt Bausystem, Verfahren, etc. um funktionale Anforderungen des AG zu erfüllen
Gültigkeitsreihenfolge gemäß VOB/B §1, Ziff.2
- Leistungsbeschreibung
- Besondere Vertragsbedingungen
- Etwaige zusätzliche Vertragsbedingungen
- Etwaige zusätzliche technische Vertragsbedingungen
- Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen