LS1 Flashcards

1
Q

Die DIN-Reihe …………………. beschreibt, regelt und definiert Projektmanagementsysteme.

A

69901

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2
Q

Die …………………… Teil 1 definiert ein Projektmanagementsystem wie folgt:

A

DIN 69901

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3
Q

Ein Projekt ist immer ein außergewöhnliches Vorhaben. Kein Projekt ist wie das andere. Sie sind immer zeitlich begrenzt, das heißt, sie haben einen festen Anfang und ein festes Ende. Eine genaue Definition ist in der ………………….. Reihe zu finden:

A

DIN 69901

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4
Q

Definition Projekt (DIN 69901)

A
  • Vorhaben
  • durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet
  • z.B Zielvorgabe, zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Begrenzungen, projektspezifische Organisation“
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5
Q

Ein Projekt sollte folgende Merkmale aufweisen um als Projekt definiert zu werden.

A
  • Neuartigkeit
  • Zeitliche Begrenztheit
  • Komplexität
  • Beteiligung mehrerer Stellen
  • Konkurrenz und Ressourcen
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6
Q

Definition Prozess

A
  • Struktur mit verknüpften logischen Folgebeziehungen
  • Elemente sind Aufgaben, Aufgabenträger, Sachmittel und Informationen
  • definiertes Startereignis (Input) und Ergebnis (Output)
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7
Q

Prozess nach DIN EN ISO 9004 6

A
  • Satz von in Wechselwirkung stehenden Tätigkeiten
  • wandelt Eingaben in Ergebnisse um
  • bestehen aus verschiedenen, sich wiederholenden Vorgängen
  • Ziel: spezifische Produkte oder Dienstleistungen hervorzubringen.
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8
Q

Abb. Standardabläufe im Projekt als Prozesse

A
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9
Q

Kernprozess

A
  • Aktivität hat einen direkten Bezug zu dem Produkt oder der Dienstleistung
  • Beitrag zur Wertschöpfung (dem Output)
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10
Q

Steuerungsprozesse

A
  • zielt darauf ab bestimmte Prozesse in eine Richtung zu lenken
  • um Soll-Ist-Abweichungen zu vermeiden oder zu korrigieren.
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11
Q

Supportprozess

A
  • Aktivität aus Kundensicht zwar nicht wertschöpfend
  • notwendig um einen Kernprozess auszuführen.
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12
Q

Abb. Prozesse im Bauunternehmen

A
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13
Q

Ziel des Controllings im Baumanagement

A
  • kontinuierliche Unterstützung zur wirtschaftlichen und optimalen Bauausführung
  • um Erfolg des Unternehmens sicherzustellen.
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14
Q

strategische Controlling

A

… befasst sich mit der Erreichung der strategischen Ziele

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15
Q

operative Controlling

A
  • steht im Vordergrund
  • befasst sich mit operativen Zielen
  • Sicherstellung der wirtschaftlichen Erfolge der einzelnen Baumaßnahmen.
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16
Q

Definition Projektcontrolling

A
  • Sicherstellung des Erreichens aller Projektziele
  • durch Ist-Datenerfassung, Soll-Ist-Vergleich, Analyse der Abweichungen, Bewertung der Abweichungen gegebenenfalls mit Korrekturvorschlägen, Maßnahmenplanung, Steuerung der Durchführung von Maßnahmen
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17
Q

Abb. PDCA-Zyklus

A
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18
Q

Aufgaben des Controllings verteilen sich auf drei Zeitachsen

A
  • Vor der Bauausführung
  • Während der Bauausführung
  • Nach der Bauausführung
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19
Q

Aufgaben des Controllings

A
  • Kosten-, Termin-, und Qualitätseinhaltung
  • laufende Überwachung der Baustellenergebnisse
  • frühzeitige Erkennung von Störungen im Bauprozess
  • Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen
  • Korrektur von Vorgabewerten
  • Lieferung von Prognosen
  • einbringen von Erfahrungswerten.
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20
Q

Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen können eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von über 100 Jahren aufweisen. In dieser Zeitspanne kommen Aufgaben der Planung, Errichtung, Nutzung, Erneuerung und Abbruch zustande. In jeder dieser einzelnen Phasen sind ………………… mit eigenen Interessen vertreten.

A

Projektbeteiligte

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21
Q

………………………… und Projekt-Stakeholder (en: „Interessensvertreter“) lassen sich wie folgt
beschreiben: „Gesamtheit aller Projektteilnehmer, -betroffenen und -interessierten, deren Interessen
durch den Verlauf oder das Ergebnis des Projekts direkt oder indirekt berührt sind“

A

Projektbeteiligte

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22
Q

mögliche Projektbeteiligte

A
  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber
  • Projektleiter
  • Projektsteuerer,
  • Projektmitarbeiter
  • Nutzer des Projektergebnisses
  • Naturschutzverbände
  • Stadtverwaltung,
  • Banken
  • Politiker
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23
Q

Gruppen von Beteiligten laut Landowski

A
  • Interne Organisationsteilnehmer:
    Mitglieder der Bauherrenorganisation
  • Externe Organisationsteilnehmer:
    Planungsbeteiligte, Gutachter und Sachverständige sowie ausführende Organisationen
  • Regulatorische Organisationsteilnehmer:
    Behörden und weitere hoheitliche funktionenausübende Institutionen
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24
Q

Fragen der Stakeholder-Analyse

A
  • Welchen Einfluss und welche Macht besitzen die Stakeholder?
  • In welcher Weise sind sie betroffen?
  • Welche Interessen haben die Stakeholder?
  • Kann es zu Konflikten kommen, bzw. stehen die Stakeholder dem Projekt positiv oder negativ gegenüber?
25
Q

Abb. Projekt-Stakeholder Management Zyklus

A
26
Q

Gruppen von Investoren laut Leimböck

A
  • Private Institution (z.B. privater Haushalt, Kirche, Verein, Stiftung)
  • Gewerbliche Bauherren oder institutionelle Investoren (z.B. freies oder gemeinnütziges
    Wohnungsunternehmen, Immobilienfonds, Versicherungen, sonstige gewerbliche
    Unternehmen)
  • Öffentlich-rechtliche Institutionen (Bund, Länder, Gemeinde, öffentliche Körperschaft
    sowie Sondervermögensträger)
27
Q

Die Handlungsbereiche der Projektsteuerung sind in der AHO Heft Nr. 9 aufgeführt:
A. ………………………………………
B. ………………………………………
C. ………………………………………
D. ………………………………………
E. ………………………………………

A

A. Organisation, Information, Koordination, Dokumentation
B. Qualitäten, Quantitäten
C. Kosten, Finanzierung
D. Termine, Kapazitäten
E. Verträge, Versicherungen

28
Q

Projektsteuerung nach Deutschen Verbandes der Projektmanager in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. (DVP)

A

die neutrale und unabhängige Wahrnehmung von Auftraggeberfunktionen in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht.

29
Q

Fachplaner nach HOAI

A

erbringen Leistung der Tragwerksplanung und der Planung der technischen Ausrüstung

30
Q

Zu den Aufgaben der ………………………………….. gehören unter anderem Stützwände und
Verbau, Gründungen, Mauerwerke, Gewölbe, Deckenkonstruktionen und Flächentragwerke,
Verbund-Konstruktionen, Rahmen- und Skelettbauten, räumliche Stabwerke, seilverspannte
Konstruktionen, Konstruktionen mit Schwingungsbeanspruchung, Spannbeton und Traggerüste.

A

Tragwerksplanung

31
Q

Zu den Aufgaben der ……………………………….. gehören unter anderem Anlagen des
Straßenverkehrs mit außerörtlichen Straßen, innerörtlichen Straßen und Plätze, Wegen, Plätzen
und Verkehrsflächen, Tankstellen und Rastanalgen, Anlagen des Schienenverkehrs mit Gleisund
Bahnsteiganlagen der freien Strecke, Gleis- und Bahnsteiganlagen der Bahnhöfe sowie
Anlagen des Flugverkehrs.

A

Verkehrsplanung

32
Q

Zu den Aufgaben der Planung der …………………………….. gehören unter anderem Abwasser-
, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen,
Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen und Gebäudeautomation.

A

technischen Ausrüstung

33
Q

Verantwortlichkeiten Ausführende Baufirmen

A
  • verantwortlich, dass seine Arbeiten nach den öffentlichrechtlichen Vorschriften entsprechend ausgeführt und insoweit auf die Arbeiten anderer Unternehmer abgestimmt werden
  • hat die erforderlichen Nachweise über die Brauchbarkeit der Bauprodukte und Bauarten zu erbringen und auf der Baustelle bereitzuhalten
34
Q

Funktionen Gutachter und Sonderfachleute

A
  • Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik)
  • Geotechnik (Baugrundgutachten)
  • Ingenieurvermessung (Hauptachsen des Gebäudes, Höhenpunkte)
  • Ggf. Umweltverträglichkeitsstudien 14
  • Schadensumfang aufnehmen
  • Prüfung der Schadensursache
  • Reparaturaufwand oder Ersatzmaßnahmen ermitteln
    • Altschäden dokumentieren
35
Q

Aufgaben Baugenehmigungsbehörde

A
  • darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen
  • Verantwortliche beraten
36
Q

Arten von Organen der Bauüberwachung laut Leimböck

A
  • Überwachungsorgane des Auftraggebers
  • Überwachungsorgane des Auftragnehmers
  • Staatliche Überwachungsorgane
37
Q

Aufgaben Bauüberwachung laut HOAI

A
  • Terminüberwachung
  • Kostenkontrolle
  • Qualitätsüberwachung
38
Q

Befugnisse Bauaufsichtsbehörde laut NBauO

A
  • kann Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen prüfen
  • kann ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen
  • kann verlangen, dass Beginn und Ende bestimmter Bauarbeiten angezeigt werden
39
Q

Aufgaben der Projektorganisation

A
  • Aufstellen der Projekte
  • Festlegen der Aufbauorganisation
  • > Zuordnung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen zu den einzelnen Organisationseinheiten
  • Sicherstellung zielgerichteter Informationsflüsse
  • Festlegen von rationalen Arbeits- und Entscheidungsabläufen (Ablauforganisation)
40
Q

Definition Projektorganisation

A
  • Aufbau- und Ablauforganisation zur Abwicklung eines bestimmten Projekts
  • kann aus Bestandteilen der vorhandenen Betriebsorganisation bestehen und wird dann lediglich durch projektspezifische Regelungen ergänzt
41
Q

Abb. unterschiedliche Organisationsformen

A
42
Q

Abb. Typische Projektorganisation

A
43
Q

Schritte zur Bestimmung der Aufbauorganisation

A

• Funktions- oder objektorientierte Definition von Teilaufgaben
• Zusammenstellung der Teilaufgaben und Zuordnung zu einzelnen Stellen/Organen
• Zuweisung von Kompetenzen
-> Stelleninhaber erhält Recht, um Aufgaben zu erfüllen oder andere zu beauftragen
• Darstellung der Organisationstruktur als Organigramm

44
Q

Regeln für die Aufbauorganisation zur Minimierung der Projektrisiken

A
  • Flexible Anpassung über alle Projektphasen
  • Einbindung der obersten Führungsebenen (Bauherr)
  • Organisationen müssen Controlling ermöglichen
  • Instrumente für Konfliktlösungen sind vorzusehen (z.B. Steuerungskomitees)
45
Q

Bietergemeinschaft

A

Zusammenschluss, zwecks gemeinsamer Abgabe eines Angebotes, im Rahmen einer Ausschreibung und späterer Leistungserbringung

46
Q

Arbeitsgemeinschaft

A
  • Kooperation von Unternehmen bei Großprojekten
  • rechtlich und wirtschaftlich selbstständig bleibenden Unternehmen
47
Q

……………………………: „Er erbringt für den Bauherren komplette Planungsleistungen über alle Fachplanungen und damit die Prozessverantwortung über alle Fachplaner und beauftragten Planungsphasen.“ Der Umfang kann alle Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen enthalten, die zur Erstellung eines Gebäudes notwendig sind.

A

Generalplaner

48
Q

……………………………: „Er übernimmt meistens unter Übernahme von Kosten-, Termin- und Qualitätsgarantien, alleinverantwortlich die Prozessverantwortung gegenüber den Bauherren für die schlüsselfertige Erstellung des nutzungsfähigen Bauwerks.“ Einen Teil des Auftrags vergibt der ……………………………… an Nachunternehmer weiter.

A

Generalunternehmer
,, ,,

49
Q

Generalübernehmer

A
  • beauftragte Leistung ist die schlüsselfertige Bauausführung
  • vergibt Bauausführung komplett weiter
  • übernimmt nur die Gesamtverantwortung
50
Q

…………………………………: Er übernimmt, im Unterschied zum GU, der sämtliche Ausführungsleistungen zu erbringen hat und wesentliche Teile davon selbst ausführt, eigenverantwortlich neben den Bauleistungen grundsätzlich auch die vollständigen Planungsleistungen.“ Der Bauherr hat somit nur noch einen Vertragspartner, weil er alle Aufgaben an den …………………………………. delegiert. Der Totalunternehmer kann aber auch einen Teil seiner Aufgaben an Nachunternehmer weitergeben.

A

Totalunternehmer
,, ,,

51
Q

Totalübernehmer

A
  • beauftragte Leistungen sind die Planung und Ausführung
  • vergibt Aufgaben komplett weiter an Dritte
  • übernimmt nur die Gesamtverantwortung
52
Q

Abb. Reglementierende Einflüsse auf die Planung eines Bauvorhabens

A
53
Q

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

A
  • ist bei Rechtsgeschäften niemals auszuschließen und ist immer verbindlich
  • Verträge werden in Form eines Angebots von einer Vertragspartei und der Annahme von einer weiteren Vertragspartei geschlossen
  • §631 BGB regelt z.B. das Werkvertragsrecht.
54
Q

Baugesetzbuch (BauGB)

A
  • das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts
  • definiert z.B. das Städtebaurecht und beinhaltet unteranderem Bauleitplanung, Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung und Bodenordnungen
  • gestellte Forderungen richten sich an Gestalt, Struktur und Entwicklung.
55
Q

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

A
  • …ist in Deutschland die Grundlage für alle Ausschreibungen und bauvertragliche Vereinbarungen von öffentlichen Auftraggebern.
  • um gerechteren Ausgleich zwischen den Interessen des Bauherren und des Unternehmers zu erreichen
56
Q

Landesbauordnung (LBO)

A
  • Gesetz auf Landesebene
  • definieren die Behörde und das Genehmigungsverfahren in den jeweiligen Bundesländern
57
Q

AHO-Hefte

A
  • zur Vertretung und Koordination der Honorar- und Wettbewerbsinteressen von Ingenieuren und Architekten
  • Empfehlung und ist somit nicht verbindlich
  • entwickelt die HOAI weiter
58
Q

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)

A
  • dient der „fairen“ Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen
  • trifft Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe
59
Q

Die Vergabe- und Vertragsordnung (VgV) regelt …

A
  • Vergabeverfahren
  • Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen
  • Besondere Vorschriften für die Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten Leistungen und von Straßenfahrzeugen
  • Planungswettbewerbe
  • Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieuren
  • Übergangs- und Schlussbestimmungen