LS3 Flashcards
Kostenplanung laut DIN 276
Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung.
Ziel und Aufgabe Kostenplanung
- bei einem Bauprojekt Wirtschaftlichkeit, Kostensicherheit und Kostentransparenz herzustellen
- alternativ:
• Durch Kostenvorgaben sollten festgelegte Kosten eingehalten werden. Dabei sollten möglichst hohe quantitative und qualitative Planungsinhalte erreicht werden
• Durch Planungsvorgaben sollten festgelegte Quantitäten und Qualitäten eingehalten werden. Dabei sollten möglichst geringe Kosten erreicht werden“.
Kostenplanung Grundlage
- Planungsvorgaben (Quantitäten und Qualitäten)
- Kostenvorgaben kontinuierlich und systematisch über alle Phasen eines Bauprojekts
Das Ergebnis der Kostenplanung ist das Projektbudget. Dies sollte grundsätzlich nur dann geändert werden, wenn:
- eine erhebliche Änderung des Leistungssolls auftritt,
- eine neue Kostenrechnung realistische Werte liefert,
- die Plankosten nicht mehr für die Aufgabe ausreichen.
Ziele der Kostenplanung sind also ……….……………….., ……….………………..und ……….………………..bei der Realisierung von Bauprojekte.
Wirtschaftlichkeit
Kostentranzparenz
Kostensicherheit
Abb. Lebenszyklus eines Bauwerks
Zweck Kostenermittlung
- als Grundlage für Finanzierungsüberlegungen und Kostenvorgaben
- für Maßnahmen der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung
- für Planungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen
- zum Nachweis der entstanden Kosten
Kosten im Bauwesen laut DIN 276
Aufwendungen, insbesondere für Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben, die mit der Vorbereitung, Planung und Ausführung von Bauprojekten verbunden sind
Zweck Kostenrahmen
- dient der Entscheidung über die Bedarfsplanung
- dient grundsätzlichen Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen einer Kostenvorgabe
Grundlagen Kostenrahmen
- Ggf. Angaben zum Standort
- Quantitative und qualitative Bedarfsplanung (z.B. Raumprogramm mit Nutzeinheiten und bautechnischen Anforderungen)
Zweck Kostenschätzung
dient der Entscheidung über die Vorplanung
Grundlagen Kostenschätzung
- Angaben zum Baugrundstück/ zur Erschließung
- Ergebnisse der Vorplanung, insbesondere Planungsunterlagen
- Berechnung der Mengen der Bezugseinheiten der Kostengruppen, nach DIN 276 und DIN 277
- Zusammenstellung der zum Zeitpunkt der Kostenschätzung bereits entstanden Kosten (z.B. für das Grundstück, Erschließung, Baunebenkosten usw.)
Zweck Kostenberechnung
dient der Entscheidung über die Entwurfsplanung
Grundlagen Kostenberechnung
- Planungsunterlagen
- Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, nach DIN 276 und DIN 277
- Erläuterungen
- Zusammenstellung der zum Zeitpunkt der Kostenberechnung bereits entstandenen Kosten.
Zweck Kostenanschlag
dient den Entscheidungen über die Vergabe und die Ausführung
Grundlagen Kostenanschlag
- Planungsunterlagen
- Angebote der ausführenden Unternehmen
- Aufträge an ausführende Unternehmen
- Technische Berechnungen
- Mengenermittlung von Teilleistungen
- Zusammenstellungen der in Teilbereichen bereits entstanden Kosten
Zweck Kostenfeststellung
dient dem Nachweis der entstanden Kosten sowie ggf. Vergleichen und Dokumentationen
Grundlagen Kostenfeststellung
- Geprüfte Abrechnungsbelege
- Nachweise der unentgeltlich eingebrachten Güter und Leistungen
- Planungsunterlagen
- Erläuterungen
Definition Baunebenkosten
beinhalten Leistungen, die neben den Bauleistungen und Lieferung für das Bauprojekt erforderlich sind 1 (z.B. Projektsteuerung, Leistungen der Objekt- und Fachplanung und allgemeine Baunebenkosten)
Kostenkennwerte
- in der Regel Erfahrungswerte
- aus gesammelten Kosteninformationen bereits abgewickelter Baumaßahmen
- aus Eigenermittlung durch plausible Abschätzungen
Baukostenindex (BKI)
- liefert Erfahrungswerte
- um aktuelle Daten bereitzustellen und zielführende Methoden zu entwickeln und zu vermitteln