V3 Flashcards
Abb. Industrieproduktion vs. Bauprojekt
Kostenplanung
„Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung entlang aller Phasen während der Planung und Ausführung“ (DIN 276-1/4)
Ziele der Kostenplanung
- Wirtschaftlichkeit
- Kostentransparenz
- Kostensicherheit
…bei der Realisierung von Bauprojekten
Abb. Kosten im Projektverlauf
Abb. Stufen der Kostenermittlung
allgemeine Definition Kosten
▪ Aufwendungen für die Investition
▪ Vom AG zu tragen
▪ Preisausdruck für die Leistungen am Bauwerk
▪ ≠ betriebswirtschaftliche Kosten als Güterverzehr für die Herstellung der Bauleistung im bauausführenden Unternehmen
Definition Kosten im Bauwesen
▪ „Aufwendungen für Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben, die für die Vorbereitung, Planung und Ausführung von Bauprojekten erforderlich sind.“
▪ Nach DIN 267-1 sind „Kosten im Bauwesen“ als „Kosten“ bezeichnet
Kostenermittlung
Vorausberechnung oder / bzw. Feststellung
Kostenkontrolle
Vergleich aktuelle Kostenermittlungen mit früheren Kostenermittlungen oder mit Kostenvorgaben
Kostensteuerung
gezieltes Eingreifen zur Einhaltung der Kostenvorgaben
DIN 276 – KOSTEN IM HOCHBAU 1. Ebene
- Basisgliederung
▪ 100 Grundstück
▪ 200 Vorbereitende Maßnahmen
▪ 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
▪ 400 Bauwerk – Technische Anlagen
▪ 500 Außenanlagen und Freiflächen
▪ 600 Ausstattung und Kunstwerke
▪ 700 Baunebenkosten
▪ 800 Finanzierung
->Kostenschätzung
DIN 276 – KOSTEN IM HOCHBAU 2. Ebene
- Grobelemente
▪ 310 Baugrube/Erdbau
▪ 320 Gründung, Unterbau
▪ 330 Außenwände
▪ 350 Decken
▪ 360 Dächer
▪ 370 Infrastrukturanlagen
▪ 380 Baukonstruktive Einbauten
▪ 390 sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
-> Kostenberechnung
DIN 276 – KOSTEN IM HOCHBAU 3. Ebene
- Funktionselemente
▪ 341 Tragende Innenwände
▪ 342 Nichttragende Innenwände
▪ 343 Innenstützen
▪ 344 Innenwandöffnungen
▪ 345 Innenwandbekleidungen
▪ 346 Elementierte Innenwandkonstruktionen
▪ 347 Lichtschutz zur KG 340
▪ 349 Sonstiges zur KG 340
-> Kostenanschlag
Definition Ingenieurbau
▪ Gesamtheit von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen.
Definition Infrastrukturanlagen
▪ Anlage des Straßen-, des Schienen-, des Flug- oder des Wasserverkehrs.
Definition Ingenieurbauwerk
▪ Bauwerk oder Anlage der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung, des Wasserbaus, der Ver- und Entsorgung mit Gasen, Feststoffen und Flüssigkeiten, der Abfallentsorgung oder konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen oder sonstiges Einzelbauwerk.
▪ Sonstige Einzelbauwerke sind z. B. Schornsteine, Maste, Türme, Schächte, Stollen.
Funktion DIN 277 Teil 1 - Hochbau
▪ Definition der Grundflächen und Rauminhalte
− für die Ermittlung der Kosten von Hochbauten nach DIN 267, Teil 1
− für die Ermittlung der Nutzungskosten nach DIN 18960
− beim Vergleich von Bauwerken
− für andere Zwecke (z.B. Festlegung der Wohn- oder Mietfläche, Flächenbemessung im Facility Management)
Funktion DIN 277 Teil 3 – Gliederung der Netto-Grundfläche
▪ Definiert Bezugseinheiten für Kostengruppen (KG) mit dem Ziel der einheitliche Verwendung von Mengen und Einheiten:
− für die Kostenplanung
− für die Bildung von Kostenkennwerten
− für andere Zwecke (z.B. dem Vergleich von Bauwerken)
Abb. DIN 277 Flächeneinordnung
Kosteneinschätzung Vorgehensweise 1. Ebene
▪ Gebäudeart zuordnen
▪ Für die entsprechende Gebäudeart die entsprechenden Kosten der 1. Ebene mit den entsprechenden Einheiten berechnen.
KOSTENBERECHNUNG Vorgehensweise 2. Ebene
▪ Äquivalent zur 1. Ebene anzuwenden
▪ Qualifiziertere Kostenermittlung als in der 1. Ebene
KOSTENBERECHNUNG Vorgehensweise 3. Ebene
▪ Nach DIN 276 müssen die Kosten mindestens von den ersten beiden Ebenen berücksichtigt werden
▪ Es wird empfohlen die 3. Ebene hinzuzuziehen (BKI Baukosten Bauelemente)
▪ Aus Ebene 3 sollen 15 bis 25 Kostenkennwerte berücksichtigt werden (Empfehlung der DIN 276)
Abb. Berechnung der Kostengruppe 700 + 800
Abb. Honorarzonen Beispielhafte Einordnung
Abb. Methodik Kostenermittlung