Unterlassung Flashcards

1
Q

unechtes Unterlassungsdelikt

A

I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs
b) Nichtvornahme der gebotenen
Handlung trotz physisch-realer
Handlungsmöglichkeit
c) (Quasi-)Kausalität des Unterlassens für
den konkreten Erfolg
d) Objektive Zurechnung
e) Garantenstellung gemäß § 13 StGB
f) (Ggf.) Entsprechungsklausel gemäß § 13
Abs. 1 HS 2
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bezüglich aller objektiven
Tatbestandsmerkmale
b) besondere subjektive
Tatbestandsmerkmale
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld

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2
Q

fahrlässiges unechtes Unterlassungsdelikt

A

I Tatbestand
1. Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs
2. Nichtvornahme der gebotenen Handlung trotz physisch-realer Handlungsmöglichkeit
3. (Quasi-)Kausalität des Unterlassens für den konkreten Erfolg
4. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
5. Objektive Vorhersehbarkeit
6. Objektive Zurechnung
7. Garantenstellung gemäß § 13 StGB
2. Subjektiver Tatbestand

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld
1. Schuldfähigkeit (§§ 19, 20 StGB)
2. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
3. Subjektive Vorhersehbarkeit
4. Vorliegen/Fehlen von Entschuldigungsgründen

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3
Q

Versuchtes Unterlassungsdelikt TB

A

Vorprüfung
1. Strafbarkeit des Versuchs
2. Nichtvollendung der Tat

I. Tatbestand

  1. Tatentschluss in Bezug auf
    a) Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs
    b) Nichtvornahme der gebotenen Handlung trotz physisch-realer
    Handlungsmöglichkeit
    c) (Quasi-)Kausalität des Unterlassens für den konkreten Erfolg
    d) Objektive Zurechnung
    e) Garantenstellung gemäß § 13 StGB
    f) (Ggf.) Entsprechungsklausel gemäß § 13 Abs. 1 HS 2 StGB
  2. Unmittelbares Ansetzen i.S. von § 22 StGB
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4
Q

Versuchtes Unterlassungsdelikt TB RW-Prozessvoraussatzungen

A

II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Strafzumessung
V. Persönlicher Strafaufhebungsgrund: Rücktritt nach § 24 StGB
1. Rücktritt des Einzeltäters (§ 24 Abs. 1 StGB)
2. Rücktritt bei Tatbeteiligung Mehrerer (§ 24 Abs. 2 StGB)
VI. Prozessvoraussetzungen

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5
Q

Beschützergaranten

A
  • Familiäre Verbundenheit (Zusammenleben, Vertrauen, …)
    v.a. Eltern und verwandte in gerader Linie, Ehegatten
  • enge persönliche Lebensbeziehung
    v.a. langjährige oder eheähnliche Lebensgemeinschaften mit besonderem Näheverhältnis
  • Gefahrengemeinschaft (z.B. Bergsteigerpartie)
    haben sich zusammengetan und gegenseitigen Schutz versprochen
  • Vertrag und tatsächliche Übernahme
    Wirksamkeit des Vertrags oder Zeitpunkt der Wirksamkeit irrelevant, es kommt auf tatsächliche Übernahme an, die ein berechtigten Vertrauen in eine Hilfeleistung begründet
  • Amtsträger
  • Ingerenz: vorheriges rechtwidriges Tun
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6
Q

Überwachungsgaranten

A
  • Verkehrssicherungspflichten (ZR)
  • Wohnungsinhaber für Gäste
  • strafrechtliche Produkthaftung
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