Raub Flashcards
Raub obj.TB
a. Tatobjekt: fremde bewegliche Sache
b. Wegnahme
c. Einsatz eines Nötigungsmittels
aa. Gewalt gegen Person
bb. Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für
Leib und Leben
d. Räumlich-zeitlicher (obj.)
Finalzusammenhang (subj.) zwischen
Nötigungsmittel und Wegnahme
→ Aus Sicht des Täters muss die
Anwendung von Gewalt gegen die Person
bzw. die Drohung mit gegenwärtiger
Gefahr für Leib oder Leben des Opfers
geeignet erscheinen, die Wegnahme zu
ermöglichen.
e. ggf Qualifikation
Gewalt gegen eine Person
ist ein körperlich wirkender Zwang durch eine unmittelbare oder mittelbare Einwirkung auf einen anderen, die nach der Vorstellung des Täters dazu bestimmt und geeignet ist, einen tatsächlich geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden oder unmöglich zu machen.
(P) Gewalt vs Diebstahl
Gewalt: “ brechen/überwinden von Widerstand”, Widerstandüberwindende Kraftentfaltung
nicht: umgehen, vermeiden oder zuvorkommen (List, Schnelligkeit oder Geschicklichkeit)
(P) Gewalt gegen Schlafende/Bewusstlose/Betrunkene
genügt grundsätzlich
Achtung: subj. Komponente “um Widerstand zu überwinden”
§ 249 gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben
ist eine Gefahr, wenn nach menschlicher Erfahrung der ungewöhnliche Zustand bei natürlicher Weiterentwicklung jederzeit in einen Schaden umschlagen kann.
Weil Leib und Lebe hier gleichgestellt: erhebliche Verletzung nötig
§ 249 Finalzusammenhang
subjektiv-finale Verknüpfung: Einsatz der Gewalt/Drohung war ein für die Wegnahme erforderliches Mittel
Aus Sicht des Täters muss die Anwendung von Gewalt gegen die Person bzw. die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers geeignet erscheinen, die Wegnahme zu ermöglichen.
§ 249 räuml.-zeitl. Nähe
Nach wertender Betrachtung festzustellen, ob sich für die konkrete Tat das typische Bild eines Raubes ergibt
Fortwirkung der nötigungsbedingten Schwächung des Gewahrsamsinhabers in seiner Verteidigungsfähigkeit
Fehlen des Zusammenhangs Fälle
bei bloßem Ausnutzen eines ohne eigenen Wegnahmewillen eingesetzten Nötigungsmittels
andere Gewalt kann auch währenddessen “nachträglich” dazu eingesetzt werden
Nicht wenn die Gewalt zur Wegnahme einer bestimmten Sache eingesetzt wurde und dann auf eine andere bezogen wird → nur Ausnutzen
(P) Gewaltanwendung durch Unterlassen
Wenn T O aus anderen gründen einsperrt/ fesselt und dann entscheidet, Sachen unter Ausnutzung der Lange zu entwenden (Garantenpflicht aus Ingerenz), obwohl er diese beenden könnte
maybe +
Versuchter Raub
- Tatentschluss: auch wenn der T Gewalt /Drohung nur unter bestimmten von ihm unabhängigen Bedingungen einsetzten will
- unmittelbares Ansetzten: nur zum Diebstahl oder zur Nötigung genügt nicht
schon beim Ansetzten zu Gewalt/Drohung, die unmittelbar in der Wegnahme münden soll, sonst erst beim ansetzen zur Wegnahme
§ 250 konkrete Gefahr
setzt die Schaffung einer Situation voraus, in der es letztlich vom Zufall abhängt, ob das Opfer eine schwere Gesundheitsschädigung erleidet oder nicht.
§ 250 schwere Gesundheitsschädigung
erfordert keine schwere Körperverletzung i.S. des § 226 Abs. 1 StGB, sondern liegt bereits bei einschneidenden oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der Gesundheit vor, etwa bei ernsthaften Störungen der körperlichen Funktionen, langwierigen ernsthaften Krankheiten oder erheblicher Beeinträchtigung der Arbeitskraft für lange Zeit
§ 250 Verwendung
jeder dem Nötigungszweck dienende tatsächliche Gebrauch als Mittel der Gewaltanwendung oder als bloßes Drohmittel als Bestandteil der raubspezifischen Nötigung (mit funktionalem Zusammenhang)
(P) Achtung Werkzeugbegriff
Anders als bei § 244!
als Gewaltmittel: BGH (subjektiv-)konkrete Betrachtungsweise, Verwenden bildet den Widmungsakt
als Drohmittel:
M1 (BGH): objektive Betrachtungsweise,
Gegenstand muss nur nach obj.
Beschaffung geeignet sein
Mittel, dass vom Täter in jedem Fall nur
zur Drohung angewendet werden kann
auch gefährlich
M2: subj-konkrete Betrachtungsweise, nach
der der Täter in Erwägung zieht, das Mittel
gefährlich einzusetzen
Mittel, dass vom Täter in jedem Fall nur zur
Drohung angewendet werden kann nicht
gefährlich
(P) PKW als gefährliches Werkzeug
M1: (obj-abstrakt): kein gefährliches Werkzeug??
M2: (subj.-konkret) gefährliches Werkzeug