Konkurrenz Flashcards

1
Q

§ 52 StGB Handlungseinheit Voraussetzungen

A

I Handlungseinheit
1. Handlungseinheit in natürlicher Weise
2. natürliche Handlungseinheit
v.a bei iterativer (wiederholter) oder
sukzessiver (schrittweise)
Handlungsbegehung
3. juristische Handlungseinheit
durch Tatbestandliche Einheit oder
Verklammerung

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2
Q

Handlungseinheit in natürlicher Weise

A

wenn sich ein Willensentschluss in einer Willensbetätigung realisiert hat.

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3
Q

natürliche Handlungseinheit

A

liegt vor, wenn mehrere, im wesentlichen gleichartige strafrechtlich erhebliche Betätigungen von einem einheitlichen Willen getragen sind und zwischen ihnen ein derart enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Handeln objektiv auch für einen Dritten als einheitliches, zusammengehöriges Tun darstellt.

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4
Q

tatbestandliche Einheit

A

wenn mehrere Willensbetätigungen schon durch den Gesetzestatbestand als solches zu einer rechtlichen Handlungseinheit verbunden werden.
z.B. Unterlassungsdelikte oder Dauerdelikte, mehraktige Delikte, zusammengesetzte Delikte

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5
Q

Verklammerung

A

Straftaten, die untereinander an sich im Verhältnis der Tatmehrheit stehen, können dadurch zu einer Tateinheit verbunden werden, dass jede dieser Straftaten mit einem dritten Tatbestand, einem Dauerdelikt, ideal konkurriert.
Dabei darf das mittlere Delikt nicht weniger schwer sein, als die beiden verbundenen Delikte

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6
Q

§ 52 StGB Handlungseinheit Ergebnis

A

II Idealkonkurrenz (§ 52)
III RF
Strafrahmen: Absorptionsprinzip
Höchste Strafuntergrenze
bis
Höchste Strafobergrenze
—-oder—-
II Gesetzeskonkurrenz
III RF
Lösung nach
- Spezialität
- Subsidiarität
- Konsumtion
→ Bestrafung nur nach einem Delikt

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7
Q

Idealkonkurrenz

A

Täter verwirklicht durch die selbe Handlung mehrere verschiedenen Straftatbestände oder des selben Straftatbestand mehrmals

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8
Q

Gesetzeskonkurrenz

A

bedeutet, dass dem Gesetzeswortlaut nach mehrere Straftatbestände erfüllt sind, in Wirklichkeit jedoch ein primär anzuwendendes Strafgesetz die übrigen verdrängt.
z.B. “wenn nicht mit schwererer Strafe bedroht” oder bei Grundtatbestand und Qualifikation

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9
Q

Spezialität

A

Grunddelikt-Qualifikation: Tatbestand enthält zwingend konkurrierenden TB

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10
Q

Subsidiarität

A

Vorrang des konkurrierenden TB, bei AuffangTB

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11
Q

Konsumption

A

Tatbestand enthält typischerweise konkurrierenden TB

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12
Q

§§ 53- 55 StGB Handlungsmehrheit Ergebnis

A

II Realkonkurrenz (§ 53 StGB)
III RF
Strafrahmen: Asperationsprinzip
Höchste Einzelstrafe (§ 54 I StGB)
bis
Summe der Einzelstrafen (§ 54 II StGB)
—-oder—-
II Mitbestrafte Vor- oder Nachtat
III RF
Bestrafung nur der “Haupttat”

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13
Q

Realkonkurrenz

A

Täter verwirklicht in mehreren Handlungen verschiedenen Straftatbestände oder des selben Straftatbestand mehrmals

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