Rechtswidrigkeit Flashcards

1
Q

§ 32 StGB Notwehr

A

I objektive Rechtfertigungselemente

  1. Notwehrlage
    a) Angriff
    b) Gegenwärtig
    c) Rechtswidrig
  2. Notwehrhandlung
    a) Verteidigung gegen Rechtsgüter des Angreifers
    b) Erforderlichkeit
    aa) Eignung
    bb) mildere Mittel
  3. Gebotenheit
    a) Krasses Missverhältnis zwischen angegriffenem und getroffenem RG
    b) Angriffe von schuldlosen
    c) Garantenstellung
    d) Notwehrprovokation

II subjektves Rechtfertigungselement (Verteidigungsabsicht)
(a.A: nur Kenntnis der Notwehrlage erforderlich)

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2
Q

§ 228 BGB Defensivnotstand

A

I. Notstandslage
1. Drohende Gefahr
2. für ein (beliebiges) Rechtsgut
3. durch eine fremde Sache

II. Notstandshandlung
1. Beschädigung oder Zerstörung der gefährlichen Sache
2. Geeignetheit zur Gefahrenabwehr
3. Erforderlichkeit zur Gefahrenabwehr
4. Interessenabwägung
Schaden an der gefährlichen Sache darf (nur) nicht außer Verhältnis zu der drohenden Gefahr stehen

III. Subjektives Rechtfertigungselement
Verteidigungsabsicht (str., a.A.: Verteidigungsvorsatz)

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3
Q

§ 904 BGB Aggressivnotstand

A

NACH 228

I. Notstandslage
1. Notstandsfähiges Rechtsgut: jedes rechtlich anerkannte Interesse (auch Interessen der Allgemeinheit)
2. Gefahr für ein Rechtsgut
3. Gegenwärtigkeit der Gefahr (einschließlich sog. Dauergefahren)

II. Notstandshandlung
1. Einwirkung auf eine fremde Sache
2. Geeignetheit zur Abwehr der gegenwärtigen Gefahr
3. Erforderlichkeit zur Abwehr der gegenwärtigen Gefahr
4. Interessenabwägung
drohender Schaden ist gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig
groß (≈ „wesentliches Überwiegen“ i.S. von § 34 StGB)

III. Subjektives Rechtfertigungselement
Rettungsabsicht (str., a.A.: Rettungsvorsatz)

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4
Q

§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand

A

NACHRANGIG GGÜ 228 UND 904

I. Notstandslage
1. Notstandsfähiges Rechtsgut: jedes rechtlich anerkannte Interesse (auch Interessen der Allgemeinheit)
2. Gefahr für ein Rechtsgut
3. Gegenwärtigkeit der Gefahr (einschließlich sog. Dauergefahren)

II. Notstandshandlung
1. Geeignetheit der Rettungshandlung
2. Erforderlichkeit der Rettungshandlung
3. Interessenabwägung
4. Angemessenheit (§ 34 S. 2 StGB)

III. Subjektives Rechtfertigungselement
Rettungsabsicht (str., a.A.: Rettungsvorsatz)

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5
Q

§ 127 I 1 StPO Festnahmerecht

A

I. Festnahmelage
1. Jemand auf frischer Tat
a) betroffen
b) verfolgt
2. Festnahmegrund
a) Fluchtgefahr
b) Sicherung der Identitätsfeststellung

II. Festnahmehandlung
1. Geeignetheit zur Erreichung des Festnahmezwecks
2. Erforderlichkeit zur Erreichung des Festnahmezwecks

III. Subjektives Rechtfertigungselement
Absicht i.S. von dolus directus 1. Grades, den Festgenommenen der Strafverfolgung zuzuführen

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6
Q

Rechtfertigende Einwilligung

A

I. Objektive Rechtfertigungselemente
1. Disponibles Rechtsgut
a) nur Individualrechtsgüter
b) Einwilligungsschranken (§§ 216, 228 StGB)
2. Dispositionsbefugnis
3. Einwilligungsfähigkeit
4. Einwilligungserklärung
5. Fehlen von Willensmängeln
a) Gewalt und Drohung
b) Täuschung
b) Sonstige Irrtümer (insbes. Aufklärungsmängel)

II. Subjektives Rechtfertigungselement
Handeln in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung

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7
Q

Mutmaßliche Einwilligung

A

I. Objektive Rechtfertigungselemente
1. Disponibles Rechtsgut
a) nur Individualrechtsgüter
b) Einwilligungsschranken (§§ 216, 228 StGB)
2. Dispositionsbefugnis
3. Einwilligungsfähigkeit
4. Mutmaßliche Einwilligungserklärung
a) Subsidiarität: Einwilligung liegt im Tatzeitpunkt (ex ante Perspektive) nicht vor und kann auch nicht eingeholt werden
b) Übereinstimmung mit dem mutmaßlichen Willen
c) Entbehrlichkeit der vorherigen Befragung des Rechtsgutsträgers bei mangelndem Interesse

II. Subjektives Rechtfertigungselement
1. Absicht, im Sinne des Einwilligungsberechtigten und aufgrund
der mutmaßlichen Einwilligung zu handeln
2. Gewissenhafte Prüfung der für den mutmaßlichen Willen bedeutsamen Umstände

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8
Q

rechtfertigende Pflichtenkollision

A
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