Rechtswidrigkeit Flashcards
§ 32 StGB Notwehr
I objektive Rechtfertigungselemente
- Notwehrlage
a) Angriff
b) Gegenwärtig
c) Rechtswidrig - Notwehrhandlung
a) Verteidigung gegen Rechtsgüter des Angreifers
b) Erforderlichkeit
aa) Eignung
bb) mildere Mittel - Gebotenheit
a) Krasses Missverhältnis zwischen angegriffenem und getroffenem RG
b) Angriffe von schuldlosen
c) Garantenstellung
d) Notwehrprovokation
II subjektves Rechtfertigungselement (Verteidigungsabsicht)
(a.A: nur Kenntnis der Notwehrlage erforderlich)
§ 228 BGB Defensivnotstand
I. Notstandslage
1. Drohende Gefahr
2. für ein (beliebiges) Rechtsgut
3. durch eine fremde Sache
II. Notstandshandlung
1. Beschädigung oder Zerstörung der gefährlichen Sache
2. Geeignetheit zur Gefahrenabwehr
3. Erforderlichkeit zur Gefahrenabwehr
4. Interessenabwägung
Schaden an der gefährlichen Sache darf (nur) nicht außer Verhältnis zu der drohenden Gefahr stehen
III. Subjektives Rechtfertigungselement
Verteidigungsabsicht (str., a.A.: Verteidigungsvorsatz)
§ 904 BGB Aggressivnotstand
NACH 228
I. Notstandslage
1. Notstandsfähiges Rechtsgut: jedes rechtlich anerkannte Interesse (auch Interessen der Allgemeinheit)
2. Gefahr für ein Rechtsgut
3. Gegenwärtigkeit der Gefahr (einschließlich sog. Dauergefahren)
II. Notstandshandlung
1. Einwirkung auf eine fremde Sache
2. Geeignetheit zur Abwehr der gegenwärtigen Gefahr
3. Erforderlichkeit zur Abwehr der gegenwärtigen Gefahr
4. Interessenabwägung
drohender Schaden ist gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig
groß (≈ „wesentliches Überwiegen“ i.S. von § 34 StGB)
III. Subjektives Rechtfertigungselement
Rettungsabsicht (str., a.A.: Rettungsvorsatz)
§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand
NACHRANGIG GGÜ 228 UND 904
I. Notstandslage
1. Notstandsfähiges Rechtsgut: jedes rechtlich anerkannte Interesse (auch Interessen der Allgemeinheit)
2. Gefahr für ein Rechtsgut
3. Gegenwärtigkeit der Gefahr (einschließlich sog. Dauergefahren)
II. Notstandshandlung
1. Geeignetheit der Rettungshandlung
2. Erforderlichkeit der Rettungshandlung
3. Interessenabwägung
4. Angemessenheit (§ 34 S. 2 StGB)
III. Subjektives Rechtfertigungselement
Rettungsabsicht (str., a.A.: Rettungsvorsatz)
§ 127 I 1 StPO Festnahmerecht
I. Festnahmelage
1. Jemand auf frischer Tat
a) betroffen
b) verfolgt
2. Festnahmegrund
a) Fluchtgefahr
b) Sicherung der Identitätsfeststellung
II. Festnahmehandlung
1. Geeignetheit zur Erreichung des Festnahmezwecks
2. Erforderlichkeit zur Erreichung des Festnahmezwecks
III. Subjektives Rechtfertigungselement
Absicht i.S. von dolus directus 1. Grades, den Festgenommenen der Strafverfolgung zuzuführen
Rechtfertigende Einwilligung
I. Objektive Rechtfertigungselemente
1. Disponibles Rechtsgut
a) nur Individualrechtsgüter
b) Einwilligungsschranken (§§ 216, 228 StGB)
2. Dispositionsbefugnis
3. Einwilligungsfähigkeit
4. Einwilligungserklärung
5. Fehlen von Willensmängeln
a) Gewalt und Drohung
b) Täuschung
b) Sonstige Irrtümer (insbes. Aufklärungsmängel)
II. Subjektives Rechtfertigungselement
Handeln in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung
Mutmaßliche Einwilligung
I. Objektive Rechtfertigungselemente
1. Disponibles Rechtsgut
a) nur Individualrechtsgüter
b) Einwilligungsschranken (§§ 216, 228 StGB)
2. Dispositionsbefugnis
3. Einwilligungsfähigkeit
4. Mutmaßliche Einwilligungserklärung
a) Subsidiarität: Einwilligung liegt im Tatzeitpunkt (ex ante Perspektive) nicht vor und kann auch nicht eingeholt werden
b) Übereinstimmung mit dem mutmaßlichen Willen
c) Entbehrlichkeit der vorherigen Befragung des Rechtsgutsträgers bei mangelndem Interesse
II. Subjektives Rechtfertigungselement
1. Absicht, im Sinne des Einwilligungsberechtigten und aufgrund
der mutmaßlichen Einwilligung zu handeln
2. Gewissenhafte Prüfung der für den mutmaßlichen Willen bedeutsamen Umstände
rechtfertigende Pflichtenkollision