Fahrlässigkeitsdelikt Flashcards
Tatbestand
- Vorliegen einer Handlung und Verwirklichung aller obj. Tatbestandsmerkmale
- Kausalität
- objektive Sorgfaltspflichtverletzung
4.. objektive Zurechenbarkeit
a) obj. Vorhersehbarkeit des Kausalverlaufes
b) Pflichtwidrigkeitszusammenhang (pflichtgemäßes Alternativverhalten)
c) Schutzzweckzusammenhang
d) Abgrenzung nach Verantwortungsbereichen
Sorgfaltspflichtverletzung
Maßstab: ex-ante-Betrachtung aus der Perspektive einer besonders besonnenen/gewissenhaften Version des Täters
= eines besonders besonnene und gewissenhaften Menschen, welcher dem verkehrskreis des Täters angehört und sich in seiner Lage befindet
Sondernormen (geschriebene Regeln) oder ungeschriebene Regeln der Verkehrsgepflogenheiten (Erfahrungssätze und Verkehrssitte)
Sonderwissen und Sonderfähigkeiten des Täters müssen berücksichtigt werden
Vertrauensgrundsatz: ein sich verkehrsgerecht verhaltender Verkehrsteilnehmer kann das gleiche verhalten auch von anderen Erwarten, es e sein denn es liegen Anhaltspunkte für eine gegenteilige Annahme vor
Übernahmefahrlässigkeit: Übernahme einer Tätigkeit, zu der der Übernehmende nicht fähig oder ausgebildet ist (Kenntnis und Fähigkeit), oder Fortsetzung einer solchen
(P): bei Zweifeln beim Pflichwidrigkeitszusammenhang
Risikoerhöhungstheorie: deutliche Erhöhung des Risikos des Erfolgseintritts im Vergleich zum rechtmäßigen Alternativverhalten
h.M.: in dubio pro reo, also nur + bei an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, da ein Erfolgsdelikt und keine Gefährdungshaftung
(P): Realisierung gerade der Pflichtwidrigkeit im Erfolg
h.L.: unvermeidbar auch für nüchterne Fahrer, für angetrunkene Fahrer keinen strengeren Maßstab als für nüchterne
Rspr: Sorgfaltspflichtwidrigkeit liegt schon im Fahren an sich, nicht nur zu schnellem Fahren
Schuld
- Schuldfähigkeit
- subj. Fahrlässigkeit
a) subj. Sorgfaltspflichtverletzung
b) subj. Vorhersehbarkeit der
Tatbestandsentwicklung - Entschuldigungsgründe
a) §§ 33, 35
b) Unzumutbarkeit normengemäßen Verhaltens → Abwägung
subj. Sorgfaltspflichtverletzung
subj Fähigkeit , die Sorgfaltspflicht zu erfüllen