Fahrlässigkeitsdelikt Flashcards

1
Q

Tatbestand

A
  1. Vorliegen einer Handlung und Verwirklichung aller obj. Tatbestandsmerkmale
  2. Kausalität
  3. objektive Sorgfaltspflichtverletzung

4.. objektive Zurechenbarkeit
a) obj. Vorhersehbarkeit des Kausalverlaufes
b) Pflichtwidrigkeitszusammenhang (pflichtgemäßes Alternativverhalten)
c) Schutzzweckzusammenhang
d) Abgrenzung nach Verantwortungsbereichen

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2
Q

Sorgfaltspflichtverletzung

A

Maßstab: ex-ante-Betrachtung aus der Perspektive einer besonders besonnenen/gewissenhaften Version des Täters
= eines besonders besonnene und gewissenhaften Menschen, welcher dem verkehrskreis des Täters angehört und sich in seiner Lage befindet

Sondernormen (geschriebene Regeln) oder ungeschriebene Regeln der Verkehrsgepflogenheiten (Erfahrungssätze und Verkehrssitte)
Sonderwissen und Sonderfähigkeiten des Täters müssen berücksichtigt werden

Vertrauensgrundsatz: ein sich verkehrsgerecht verhaltender Verkehrsteilnehmer kann das gleiche verhalten auch von anderen Erwarten, es e sein denn es liegen Anhaltspunkte für eine gegenteilige Annahme vor

Übernahmefahrlässigkeit: Übernahme einer Tätigkeit, zu der der Übernehmende nicht fähig oder ausgebildet ist (Kenntnis und Fähigkeit), oder Fortsetzung einer solchen

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3
Q

(P): bei Zweifeln beim Pflichwidrigkeitszusammenhang

A

Risikoerhöhungstheorie: deutliche Erhöhung des Risikos des Erfolgseintritts im Vergleich zum rechtmäßigen Alternativverhalten

h.M.: in dubio pro reo, also nur + bei an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, da ein Erfolgsdelikt und keine Gefährdungshaftung

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4
Q

(P): Realisierung gerade der Pflichtwidrigkeit im Erfolg

A

h.L.: unvermeidbar auch für nüchterne Fahrer, für angetrunkene Fahrer keinen strengeren Maßstab als für nüchterne

Rspr: Sorgfaltspflichtwidrigkeit liegt schon im Fahren an sich, nicht nur zu schnellem Fahren

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5
Q

Schuld

A
  1. Schuldfähigkeit
  2. subj. Fahrlässigkeit
    a) subj. Sorgfaltspflichtverletzung
    b) subj. Vorhersehbarkeit der
    Tatbestandsentwicklung
  3. Entschuldigungsgründe
    a) §§ 33, 35
    b) Unzumutbarkeit normengemäßen Verhaltens → Abwägung
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6
Q

subj. Sorgfaltspflichtverletzung

A

subj Fähigkeit , die Sorgfaltspflicht zu erfüllen

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