Tut 9 - Kaufrecht I Flashcards
Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen.
1) Welche Zentralnorm liegt bei allen vor?
2) Welche Rechte sind gemeint? (+Norm) (4)
1) § 437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln)
2)
- (immer vorrangig) Nacherfüllung gem. §§ 427 Nr.1, 439 BGB
- Minderung gem. §§ 437 Nr. 2, 441 BGB
- Schadensersatz gem. §§ 437 Nr.3, 440, 280, 281, 283, 311a
- Rücktritt gem. §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V
Kaufrecht allg. Prüfungsschema?
- Kaufrecht
- Sach- oder Rechtsmangel
- Bei Gefahrübergang
- Kein Ausschluss
Sachmangel
1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
Welche Norm?
§ 434 BGB
Sachmangel = ??
negatives Abweichen der Ist- von der Soll- Beschaffenheit
Sachmangel § 434 BGB an Bsp.:
- § 434 II 1 —> unsachgemäße Montage
- § 434 II 2 —> fehlerhafte Montageanleitung
- § 434 III 1.Alt. —> aliud (Falschlieferung)
- § 434 III 2.Alt. —> Minderlieferung
- § 435 —> Rechtsmangel
(Nur lesen)
…
Kaufgewährleistungsrecht greift erst nach ??
…dem Gefahrenübergang
Gefahrübergang
Welche Norm?
§ 446 BGB
Ausschluss der Gewährleistung
- Vertraglicher Ausschluss
—> Individualvertrag, AGB oder einseitiger Verzicht
—> Grenze: § 444 BGB
—> Beachte: beim Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 ff. nur eingeschränkt möglich (s. § 476 Abs. 1) - Gesetzlich gem. § 442 I
—> S.1: wenn Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kannte
—> S.2: wenn Käufer den Mangel grob fahrlässig nicht kannte oder der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat/Garantie - Rügepflicht gem. § 377 HGB
- > § 377
1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
(Nur durchlesen)
…
Nenne Prüfungsschema Nacherfüllung gem. §§ 437 Nr.1, 439
I. - V. (Mit Norm jeweils)?
I. Wirksamer Kaufvertrag
II. Sach-/Rechtsmangel gem. § 434
III. Gefahrübergang gem. § 446
IV. Ausschlussgründe
(1) Unmöglichkeit der Erfüllung gem. § 275 I,II BGB
(2) Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung gem. § 439 IV
(3) weitere Ausschlussgründe
V. Ergebnis
Ausschlussgründe Nacherfüllung
—> Unterscheidung § 275 II und § 439 IV
§ 275 II: „(…), soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses (…) in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht.“
§ 439 IV: „(…)wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.“
Regelung des § 439 IV ist spezieller und mithin vorrangig zu prüfen; stellt geringere Anforderungen als allgemeine Regelung des § 275 II
(Nur lesen)
…
Rechtsfolge Nacherfüllung gem. §§ 437 Nr.1, 439 BGB
Rechtsfolge:
- Käufer hat gem.§ 439 BGB ein Wahlrecht, ob er ?(1)? oder ?(2)? einer mangelfreien Sache verlangt
- dies gilt gem. § 439 IV BGB nicht, wenn die Nacherfüllung ?(3)? oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist
(1) Mängelbeseitigung
(2) Lieferung
(3) unmöglich
Verjährung bei Nacherfüllung richtet sich nach welcher Norm?
§ 438 BGB (Verjährung der Mängelansprüche)
Rücktritt gem. §§ 437 Nr. 2, 347 I, … BGB
Prüfungsschema: ??
I. Anspruch entstanden
- Wirksamer Kaufvertrag, § 433
- Sachmangel, § 434
- bei Gefahrübergang, § 446
- kein Ausschluss
- Rücktrittsgrund
- Rücktrittserklärung, § 349
II. Anspruch nicht untergegangen und durchsetzbar
Löse Sachverhalt mit Dressurpferd, ab FOLIE 12 !!!
…
Woran erkennt man ob man sich im allgemeinen Leistungsstörungsrecht oder Kaufgewährleistungsrecht befindet?
Wenn: Gefahrübergang (+),
dann —> Kaufgewährleistungsrecht