Tut 1 - Einführung Ins WPR Flashcards
Die Klausur in WPR besteht i.d.R. aus 2 Aufgabentypen:
1.Aufgabentyp:
Rechtliche Begutachtung eines oder mehrerer Sachverhalte im Gutachtenstil
2.Aufgabentyp:
Beantwortung von Fragen im juristischen Kontext
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…
Nenne die Rechtsgebiete : ??
- Öffentliches Recht
- Strafrecht
- Privatrecht(= Zivilrecht = Bürgerliches Recht)
Privatrecht/Zivilrecht ist unterteilt in bspw.: ??
- Handelsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Arbeitsrecht
- Immaterialgüterrecht
- Privatversicherungsrecht
(…)
Das Privatrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürger und Bürger.
—> Rechtsbeziehung zwischen zwei rechtlich ?? Subjekten
gleichwertigen
Wofür ist die Einordnung des Rechtsgebiets wichtig?
—> insbesondere für den Rechtsweg:
Je nachdem ob eine Streitigkeit dem öffentlichen oder dem Privatrecht zuzuordnen ist, sind in Deutschland verschiedene Gerichte zuständig für diese Streitigkeit.
Aufbau des BGB:
- Allg. Teil, §§1-240
- Schuldrecht, §§ 241 - 853
- Erbrecht, §§ 1922 - 2385
- Familienrecht, §§ 1297 - 1921
- Sachenrecht, §§ 854 - 1296
(Nur lesen)
…
Anspruchsgrundlagen und Anspruchsziele:
„Anspruch“ —> § 194 I BGB: Wortlaut?
§ 194 I BGB: Das Recht einer Person, von einer anderen ein Tun oder Unterlassen verlangen zu können.
Anspruchsgrundlagen und Anspruchsziele:
§ 194 I BGB: Das Recht einer Person, von einer anderen ein Tun oder Unterlassen verlangen zu können.
Dieses „Tun oder Unterlassen“ wird in vielen einzelnen Anspruchgrundlagen (AGL), die sich im BGB finden, konkretisiert.
Es kann sein:
—> Nenne 6 Anspruchsziele?
Es kann sein:
- Zahlung von Schadensersatz
- Rückzahlung des Kaufpreises
- Übergabe der Kaufsache
- Zahlung des Kaufpreises
- Herausgabe einer Sache
- Zahlung eines Mietzinses
sog „Idiotenregister“
—> Sachverzeichnis um Paragraf zu finden
—> jeweils hinten im Buch
…
Anspruchsgrundlagen und Anspruchsziele:
Was können Anspruchsziele sein?
= das Anspruchsziel bestimmt sich danach, was die/der Anspruchsstellende verlangt
—> das Ermitteln des Anspruchsziels hilft beim Suchen der Anspruchgrundlage!
Nenne Beispiele: ??
- „B verlangt Schadensersatz“
- „B verlangt von A Kaufpreiszahlung“
- „B verlangt Zahlung des Mietzinses“
- „B verlangt Rückzahlung des Kaufpreises“
- „B verlangt Zahlung von Schmerzensgeld“
eine Norm, die Voraussetzungen aufstellt, bei deren Vorliegen der Anspruchsteller ein gewisses Handeln oder Unterlassen (= das jeweilige Anspruchsziel) von einer anderen Person verlangen kann
= ??
= „Anspruchsgrundlage“
Anspruchsgrundlagen und Anspruchsziele:
Anspruchsgrundlage
- Häufige Formulierungen, die eine Anspruchsgrundlage im Gesetzt anzeigen: ??
- „kann […]verlangen“
- „ist verpflichtet […]“
Die Anspruchsgrundlage ist der Beginn jeder Falllösung!
Wahr/Falsch?
Wahr
Woran erkennt man Anspruchsgrundlagen? (2)
- stellen Voraussetzungen auf (= sog. Tatbestand)
- enthalten eine Rechtsfolge, die dann eintritt, wenn der Tatbestand erfüllt ist
Beispiel für Anspruchsgrundlage:
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
- was ist hier der Tatbestand/Vorraussetzung?
- was die Rechtsfolge?
Tatbestand/Voraussetzung: Kaufvertrag
Rechtsfolge:
(1) Übergabe
(2) Eigentumsverschaffung verlangen
(3) frei von Sach- und Rechtsmängeln
(
—> Aussagegehalt von § 433 I BGB:
Wenn ein Kaufvertrag besteht (=Voraussetzung/Tatbestand), kann der Käufer vom Verkäufer (1) Übergabe und (2) Eigentumsverschaffung verlangen, jeweils (3) frei von Sach- und Rechtsmängeln
)
Fähnchen im BGB:
- dürfen nur eine Farbe haben
- man darf drei Normen aufschreiben (?)
—> wird noch genau gesagt welche
…
(1)1Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.2Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Wortlaut welches Paragrafen (mit Titel)?
§280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Wie zitiere ich Normen richtig?
1) in einem Paragraphen den 1.Absatz?
2) in einem Paragraphen den 1.Absatz und 1.Satz ?
3) in einem Paragraphen 1.Absatz, 2.Satz und Nr.1 ?
- „§434 Abs.1“ oder „§434 I“
- „§434 Abs.1 S.1“ oder „§434 I 1“
- “§434 Abs.1 S.2 Nr.1“ oder „§434 I 2 Nr.1“
In der Regel spielen zwei Parteien eine Rolle: Die anspruchstellende Person, und die/der Anspruchsgegner/in.
- Anspruchstellende Person = ??
- Anspruchgegner/in = ??
- Anspruchstellende Person = „Gläubiger/in“
- Anspruchsgegner/in = „Schuldner/in“
Schuldrecht, §§241-853 BGB
Allgemeiner Teil, §§ 241 -432
Besonderer Teil, §§ 433-853
—> Vertragliche Schuldverhältnisse
—> gesetzliche Schuldverhältnisse
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…
Schuldverhältnis
- entstehen durch einen Vertragsschluss zwischen zwei Personen = ??
- bestimmte gesetzlich festgelegte Vorraussetzungen müssen vorliegen, damit jemand von einer anderen Person eine Leistung fordern kann = ??
1. Vertragliche Schuldverhältnis, z.B.: —> Mietvertrag §535 BGB —> Dienstvertrag §611 BGB —> Werkvertrag §631 BGB —> Kaufvertrag §433 BGB
- Gesetzliche Schuldverhältnis
—> Entstehung eines Schuldverhältnisses per Gesetz!
—> z.B. §823 I BGB
Ist ein Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen, aufgrund dessen mindestens eine Person einer anderen etwas schuldet.
Definition von was?
Schuldverhältnis