Tut 1 - Einführung Ins WPR Flashcards

1
Q

Die Klausur in WPR besteht i.d.R. aus 2 Aufgabentypen:

1.Aufgabentyp:
Rechtliche Begutachtung eines oder mehrerer Sachverhalte im Gutachtenstil

2.Aufgabentyp:
Beantwortung von Fragen im juristischen Kontext

(Nur lesen)

A

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Nenne die Rechtsgebiete : ??

A
  • Öffentliches Recht
  • Strafrecht
  • Privatrecht(= Zivilrecht = Bürgerliches Recht)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Privatrecht/Zivilrecht ist unterteilt in bspw.: ??

A
  • Handelsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Immaterialgüterrecht
  • Privatversicherungsrecht

(…)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Das Privatrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürger und Bürger.

—> Rechtsbeziehung zwischen zwei rechtlich ?? Subjekten

A

gleichwertigen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Wofür ist die Einordnung des Rechtsgebiets wichtig?

A

—> insbesondere für den Rechtsweg:
Je nachdem ob eine Streitigkeit dem öffentlichen oder dem Privatrecht zuzuordnen ist, sind in Deutschland verschiedene Gerichte zuständig für diese Streitigkeit.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Aufbau des BGB:

  • Allg. Teil, §§1-240
  • Schuldrecht, §§ 241 - 853
  • Erbrecht, §§ 1922 - 2385
  • Familienrecht, §§ 1297 - 1921
  • Sachenrecht, §§ 854 - 1296

(Nur lesen)

A

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Anspruchsgrundlagen und Anspruchsziele:

„Anspruch“ —> § 194 I BGB: Wortlaut?

A

§ 194 I BGB: Das Recht einer Person, von einer anderen ein Tun oder Unterlassen verlangen zu können.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Anspruchsgrundlagen und Anspruchsziele:

§ 194 I BGB: Das Recht einer Person, von einer anderen ein Tun oder Unterlassen verlangen zu können.

Dieses „Tun oder Unterlassen“ wird in vielen einzelnen Anspruchgrundlagen (AGL), die sich im BGB finden, konkretisiert.
Es kann sein:

—> Nenne 6 Anspruchsziele?

A

Es kann sein:

  • Zahlung von Schadensersatz
  • Rückzahlung des Kaufpreises
  • Übergabe der Kaufsache
  • Zahlung des Kaufpreises
  • Herausgabe einer Sache
  • Zahlung eines Mietzinses
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

sog „Idiotenregister“

—> Sachverzeichnis um Paragraf zu finden
—> jeweils hinten im Buch

A

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Anspruchsgrundlagen und Anspruchsziele:

Was können Anspruchsziele sein?

= das Anspruchsziel bestimmt sich danach, was die/der Anspruchsstellende verlangt

—> das Ermitteln des Anspruchsziels hilft beim Suchen der Anspruchgrundlage!

Nenne Beispiele: ??

A
  • „B verlangt Schadensersatz“
  • „B verlangt von A Kaufpreiszahlung“
  • „B verlangt Zahlung des Mietzinses“
  • „B verlangt Rückzahlung des Kaufpreises“
  • „B verlangt Zahlung von Schmerzensgeld“
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

eine Norm, die Voraussetzungen aufstellt, bei deren Vorliegen der Anspruchsteller ein gewisses Handeln oder Unterlassen (= das jeweilige Anspruchsziel) von einer anderen Person verlangen kann

= ??

A

= „Anspruchsgrundlage“

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Anspruchsgrundlagen und Anspruchsziele:

Anspruchsgrundlage

  • Häufige Formulierungen, die eine Anspruchsgrundlage im Gesetzt anzeigen: ??
A
  • „kann […]verlangen“

- „ist verpflichtet […]“

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Die Anspruchsgrundlage ist der Beginn jeder Falllösung!

Wahr/Falsch?

A

Wahr

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Woran erkennt man Anspruchsgrundlagen? (2)

A
  • stellen Voraussetzungen auf (= sog. Tatbestand)

- enthalten eine Rechtsfolge, die dann eintritt, wenn der Tatbestand erfüllt ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Beispiel für Anspruchsgrundlage:

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

  • was ist hier der Tatbestand/Vorraussetzung?
  • was die Rechtsfolge?
A

Tatbestand/Voraussetzung: Kaufvertrag

Rechtsfolge:

(1) Übergabe
(2) Eigentumsverschaffung verlangen
(3) frei von Sach- und Rechtsmängeln

(
—> Aussagegehalt von § 433 I BGB:
Wenn ein Kaufvertrag besteht (=Voraussetzung/Tatbestand), kann der Käufer vom Verkäufer (1) Übergabe und (2) Eigentumsverschaffung verlangen, jeweils (3) frei von Sach- und Rechtsmängeln
)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Fähnchen im BGB:

  • dürfen nur eine Farbe haben
  • man darf drei Normen aufschreiben (?)
    —> wird noch genau gesagt welche
A

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

(1)1Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.2Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Wortlaut welches Paragrafen (mit Titel)?

A

§280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Wie zitiere ich Normen richtig?

1) in einem Paragraphen den 1.Absatz?
2) in einem Paragraphen den 1.Absatz und 1.Satz ?
3) in einem Paragraphen 1.Absatz, 2.Satz und Nr.1 ?

A
  1. „§434 Abs.1“ oder „§434 I“
  2. „§434 Abs.1 S.1“ oder „§434 I 1“
  3. “§434 Abs.1 S.2 Nr.1“ oder „§434 I 2 Nr.1“
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

In der Regel spielen zwei Parteien eine Rolle: Die anspruchstellende Person, und die/der Anspruchsgegner/in.

  • Anspruchstellende Person = ??
  • Anspruchgegner/in = ??
A
  • Anspruchstellende Person = „Gläubiger/in“

- Anspruchsgegner/in = „Schuldner/in“

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Schuldrecht, §§241-853 BGB

Allgemeiner Teil, §§ 241 -432

Besonderer Teil, §§ 433-853
—> Vertragliche Schuldverhältnisse
—> gesetzliche Schuldverhältnisse

(Nur lesen)

A

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Schuldverhältnis

  1. entstehen durch einen Vertragsschluss zwischen zwei Personen = ??
  2. bestimmte gesetzlich festgelegte Vorraussetzungen müssen vorliegen, damit jemand von einer anderen Person eine Leistung fordern kann = ??
A
1. Vertragliche Schuldverhältnis, z.B.: 
—> Mietvertrag §535 BGB
—> Dienstvertrag §611 BGB
—> Werkvertrag §631 BGB 
—> Kaufvertrag §433 BGB 
  1. Gesetzliche Schuldverhältnis
    —> Entstehung eines Schuldverhältnisses per Gesetz!
    —> z.B. §823 I BGB
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Ist ein Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen, aufgrund dessen mindestens eine Person einer anderen etwas schuldet.

Definition von was?

A

Schuldverhältnis

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Schwerpunkt im Tutorium: Vertragliche Schuldverhältnisse

Aus einem vertraglichen Schuldverhältnis können zwei „Anspruchstypen“ erwachsen: ??

A

—> Primäransprüche

—> Sekundäransprüche

24
Q

Ansprüche, die sich unmittelbar aus dem Vertrag ergeben, bspw. für den Kaufvertrag nach §433 I 1 BGB: Übergabe und Eigentumsübertragung auf Verkäuferseite und Kaufpreiszahlung auf Käuferseite, §433 II BGB = ??

A

Primäransprüche

25
Q

Ansprüche, die sich erst dann ergeben, wenn die Vertragsabwicklung (Erfüllung der Primärpflichten) nicht funktioniert, z.B. Schadensersatz gem. §280 I BGB = ??

A

Sekundäransprüche

26
Q

Prüfung eines jeden Anspruchs:

Nenne die 3.Hauptschritte: ??

A
  1. Anspruch entstanden?
    —> Tatbestandsvoraussetzungen der Norm erfüllt?
    —> liegen evtl. rechtshindernde Einwendungen vor?
  2. Anspruch untergegangen?
    —> liegen rechtsvernichtende Einwendungen vor?
    —> z.B. Unmöglichkeit, § 275 BGB

3.Anspruch durchsetzbar?
—> liegen rechtshemmende Einwendungen vor?
—> z.B. Verjährung, § 214 BGB

27
Q

Rechtsfähigkeit

Wer kann Ansprüche geltend machen bzw. gegen wen können Ansprüche geltend gemacht werden?

A

Rechtssubjekte

28
Q

Personen die Rechtshandlungen vornehmen können =

A

Rechtssubjekte

29
Q

Von der Rechtsordnung als selbstständige Rechtsträger anerkannte Personenvereinigungen/Vermögensmassen = ??

A

Juristische Personen

—> Bsp.: GmbH, oHG, KG, Verein

30
Q

Personen die nach § 1 BGB rechtsfähig sind = ??

A

Natürliche Personen

31
Q

Rechtsfähigkeit = Geschäftsfähigkeit !

Wahr/Falsch?

A

FALSCH

Rechtsfähigkeit ist ungleich Geschäftsfähigkeit

32
Q

Die Fähigkeit, gewisse Geschäfte selbstständig wirksam vornehmen zu können, z.B. Verträge wirksam zu schließen = ??

A

Geschäftsfähigkeit

—> problematisch insb. bei Minderjährigen, §§ 104 ff BGB

33
Q

Falllösung und Gutachtenstil

Vom Sachverhalt zur Lösung:

  1. (zuerst Fallfrage lesen!)
  2. Sachverhalt einmal durchlesen
  3. erneut erfassen der Fallfrage und Sachverhalt evtl. erneut lesen
  4. Gliederung erstellen
  5. Niederschrift

(Nur lesen)

A

34
Q

Hinweise zum Erfassen des Sachverhalts:

  • auf Schlüsselwörter im Sachverhalt achten
  • Sachverhalt NICHT VERFÄLSCHEN, sondern so nehmen wie er ist, auch wenn er lebensfremd erscheint
  • jedes Wort ist grundsätzlich wichtig

(Nur lesen)

A

35
Q

Falllösung und Gutachtenstil

Der übergeordnete Obersatz einer Anspruchsprüfung ergibt sich immer aus der folgenden Frage, die man sich zu Beginn immer stellen sollte: ??

A

WER will WAS von WEM WORAUS?

WER —> Anspruchsteller

WAS —> Anspruchsinhalt = Anspruchsziel

WEM —> Anspruchsgegner (meist Vertragspartner)

WORAUS —> ANSPRUCHSGRUNDLAGE (!!!)

36
Q

Falllösung und Gutachtenstil

Zum sauberen Gutachtenstil gehören vier Schritte: ??

A
  1. Obersatz
  2. Definition/ Tatbestandsvoraussetzung
  3. Subsumtion (= Sachverhalt auf den 2.Schritt projizieren)
  4. Ergebnis
37
Q

Ein Bsp. zum Gutachtenstil:

B fragt A: „Willst du mein Sofa für 100€ kaufen?“
A antwortet: „JA!“.
Hat B einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gem. §433 II BGB?

—> einfach nur durchlesen…

A

Obersatz? —> Wer will was von wem woraus?

B(Wer?) könnte einen Anspruch auf Zahlung von 100€(Was?) gegen K(von Wem?) gem. § 433 II BGB (Woraus?) haben.

1.Obersatz:
B könnte einen Anspruch auf Zahlung gem. § 433 II haben.

2.Definition/Tatbestandsvoraussetzung:
Dafür müsste ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen worden sein (§ 433)

3.Subsumtion:
Für einen wirksamen Kaufvertrag braucht es ein Angebot und eine Annahme, §§ 145 ff BGB. B hat durch die Frage an A ein Angebot gemacht, welches A daraufhin annahm. Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen

4.Ergebnis:
B hat einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung

38
Q

Unterschied zwischen Gutachtenstil und Urteilsstil:

Gutachtenstil:
B könnte(!) einen Anspruch auf Zahlung gegen K. gem. §433 II BGB haben. Dafür müsste ein Kaufvertrag vorliegen.

Urteilsstil: 
B hat(!) einen Anspruch auf Zahlung gegen K gem. § 433 II BGB, weil...

Beim Gutachtenstil wird die Lösung anhand der entsprechenden Norm entwickelt.

Beim Urteilsstil wird das Vorliegen der Vorraussetzungen festgestellt und begründet

(Nur lesen)

A

39
Q

A beantragt BAföG bei der Behörde B. Er erhält einen anlehnenden Bescheid, dem zufolge ihm keine Ausbildungsförderungsgelder zustünden.
A ist aber der Meinung er habe einen Anspruch darauf.

Welches Rechtsgebiet ist hier relevant?

A

Öffentliches Recht!
(—> Hier geht es um einen möglichen Anspruch des Bürgers gegen den Staat auf eine staatliche Leistung.
Damit ist der Bereich der Leistungsverwaltung betroffen. )

40
Q

A fährt mit dem Fahrrad auf der Straße. Der B fährt mit seinem Auto die Straße entlang, er hat eine Blutalkoholkonzentration von 1,3 Promille.
Er fährt von hinten an A heran und überholt diesen mit zu geringem Abstand. Dabei streift der Wagen des B den A, welcher vom Rad fällt. Dabei erleidet er einen Beinbruch. Zudem wird das Fahrrad des A bei dem Sturz zerstört.

Welches Rechtsgebiet ist hier relevant?

A
  • Zivilrechtliche Dimension:
    (A hat gegen B evtl. Ansprüche auf Schadensersatz wegen des materiellen Schadens am Fahrrad und auf Schmerzensgeld. Mögliche Anspruchsgrundlagen sind §823 II BGB iVm § 303 StGB )
  • Strafrechtliche Dimension:
    Zudem stellt das Fahren im fahruntüchtigen Zustand uU auch eine Straftat dar, §§ 316,315c I StGB
41
Q

A begibt sich zum Fahrradhandel des B. Er fragt den B, ob er ein Rennrad der Modellreihe TRIBAN RC 500 erwerben könne. B erwidert daraufhin, dass er dieses Modell eventuell noch nachbestellen könne, falls es noch lieferbar sei. Im Laden habe er kein Rad dieser Reihe mehr vorrätig. A ist zufrieden und geht nach Hause. Eine Woche später kommt A zurück in den Laden des B und verlangt von B Übergabe und Übereignung eines Rades der Reihe TRIBAN RC 500. Es sei doch ein Kaufvertrag geschlossen worden. B entgegnet, er habe gar nicht verbindlich zugesagt, sondern lediglich die Möglichkeit einer Nachbestellung aufgezeigt. Tatsächlich sei das Rad nicht mehr lieferbar, sodass er nur ein Rad der Reihe TRIBAN RC 520 anbieten kann.

Hat A gegen B einen Anspruch auf Übergabe eines Rennrads der Reihe TRIBAN RC 500?

Anpruchsziel: ?
Anspruchsgrundlage: ?

Obersatz?

Tatbestandsvoraussetzung?

Subsumtion: Im vorliegend Fall […]

Zwischenergebnis?

Ergebnis?

A
  • Anspruchsziel: Übergabe & Übereignung des Rennrads Typ TRIBAN RC 500
  • Anspruchsgrundlage: § 433 I 1 BGB
  • Obersatz:
    A KÖNNTE gegen B einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Rennrads TRIBAN RC 500 gem. § 433 I 1 BGB haben

Tatbestandsvoraussetzung:
Hierfür müsste ein wirksamer Kaufvertrag zwischen A und B über das Rennrad des Typs TRIBAN RC 500 geschlossen worden sein, § 433

Subsumtion: Im vorliegend Fall […]

Zwischenergebnis:
Der Kaufvertrag besteht nicht. Der Anspruch ist nicht entstanden

Ergebnis:
A HAT keinen Anspruch gegen B auf Übergabe & Übereignung des Fahrrads

42
Q

A ist Eigentümer eines Hauses. Da das Dach des Hauses seit einiger Zeit undicht und bereits sehr alt ist, beauftragt er den Dachdecker D mit der Reparatur. D soll am 07.11. vorbeikommen. An diesem Tag erscheint der D jedoch nicht.

A möchte nun seinen Anspruch auf Ausführung der Reparaturarbeiten geltend machen. Woraus kann sich dieser ergeben:

a) Vorübergegangen: Welcher „Anspruchstyp“ ist hier gefragt?
b) Welcher Vertrag kommt in Betracht?

c) Wortlaut Paragraph 631
—> Voraussetzung?
—> Rechtsfolge?

d) Obersatz?
e) Tatvoraussetzung/Definition? (Anspruch entstanden?)

f) Subsumtion (nur lesen)
—> Anspruch erloschen? (z.B. Verjährung)
—> Anspruch durchsetzbar?

g) Ergebnis: ??

A

a) Primäranspruch aus einem Vertragsverhältnis

b)
- kein Kauf
- Dienstvertrag, §611 BGB? Werkvertrag §631 BGB?

c)
§631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag:
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
—> Voraussetzung: Werkvertrag
—> Rechtsfolge: Anspruch auf Werkherstellung

d)
A könnte gegen D einen Anspruch auf Herstellung des Werks gem. § 631 I BGB haben.

e) Hierfür müsste ein wirksamer Werkvertrag gem. $ 631 BGB zwischen A und D geschlossen worden sein. Ein Werkvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme, zustande. (…)

f) Subsumtion (nur lesen)
—> Anspruch erloschen? (z.B. Verjährung)
—> Anspruch durchsetzbar?

g) A hat einen Anspruch gegen D auf Herstellung des Werks gem. § 631 I. BGB

43
Q

A geht in eine Bar und bestellt sich ein Getränk. Dies sieht der bereits in der Bar sitzende B, der den A aus Studienzeiten kennt und ihn wegen seiner besserwisserischen Kommentare in den Vorlesungen nicht mag. Um dem A „eins auszuwischen“, geht B mit seinem Weinglas auf ihn zu und schüttet es über A aus. Dabei wird der Pullover des A vom Wein getroffen und es entstehen Flecken, die nicht mehr zu entfernen sind. Der Pullover war 180 € teuer.
A verlangt Zahlung von Schadensersatz von B für die Zerstörung seines Pullovers.

a) Welches „Anspruchsziel“ ist hier gefragt?
b) welcher Paragraph könnte hier passen?
c) Voraussetzungen: ?? (7)
d) Obersatz?
e) Voraussetzungen 1-7 müssen erfüllt sein (nur lesen)
f) Ergebnis?

A

a) A verlangt Schadensersatz
—> deliktischer Schadensersatzanspruch: (Verlangen kein bestehendes Schuldverhältnis zwischen den Personen. Sondern ein gesetzliches Schuldverhältnis entsteht faktisch durch die Schädigungshandlung (hier passend!))

b) § 823 Schadensersatzpflicht
(Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet)

c) Voraussetzungen: („8 + 2 - 3 = 7“)
1. Rechtsgutsverletzung
2. Verletzungshandlung
3. Rechtswidrigkeit („widerrechtlich“)
4. Verschulden („vorsätzlich oder fahrlässig“)
5. Haftungsbegründende Kausalität
6. Schaden
7. Haftungsausfüllende Kausalität

d) A könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz iHv 180€ gem. § 823 I BGB haben

e) (…) sind erfüllt
—> Anspruch erloschen?
—> Anspruch durchsetzbar?

f) A hat gegen B einen Anspruch auf Schadenersatz iHv 180€

44
Q

Welche „Typen“ von Schadensersatzansprüchen kennen wir? (2)

A
  • Vertraglicher Schadensersatzanspruch

- Deliktischer Schadensersatzanspruch

45
Q

Was ist der wichtige Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag bzw. Welche Frage muss man sich stellen?

A

Ist ein Erfolg da?

  • Ja! —> Werkvertrag
    —> z.B. Taxi setzt mich am Zielort ab
  • Nein! —> Dienstvertrag
    —> z.B. Taxifahrer angestellt mit Dienstvertrag
46
Q

Formulierungsbeispiele Gutachtenstil:

Obersatz: Nenne 4 Anfänge??

A
  • Fraglich ist, ob ….
  • Zu prüfen ist, ob …
  • Es stellt sich die Frage, ob …
  • Des Weiteren müsste [Tatbestandsmerkmal]vorliegen
  • Es müsste hierfür ein Vertrag geschlossen worden sein / ….
  • Es könnte ein Anspruch bestehen / …
47
Q

Formulierungsbeispiele Gutachtenstil:

Voraussetzung/Definition: Nenne 3 Anfänge??

A
  • Dies setzt voraus, dass….
  • Hierfür ist erforderlich, dass…
  • das ist der Fall, wenn…
    (…)
48
Q

Formulierungsbeispiele Gutachtenstil:

Zwischenergebnis: Nenne Anfänge???

A
  • Daraus ergibt sich…
  • Als Zwischenergebnis lässt sich festhalten […]
  • Folglich…,demnach…,somit…,also…
49
Q

Formulierungsbeispiele Gutachtenstil:

Subsumtion: Nenne Anfänge??

A
  • im vorliegenden Fall…
  • Deshalb…
  • Daher…
    (…weshalb)
50
Q

Formulierungsbeispiele Gutachtenstil:

Ergebnis: Nenne Anfänge??

A
  • Ein Anspruch des A gegen B auf [Anspruchsziel] besteht(nicht)
  • A hat gegen B (k)einen Anspruch auf [Anspruchsziel]
51
Q

Das wichtigste methodische Instrument in der WPR-Klausur ist die Beachtung des Gutachtenstils.

A

52
Q

?? ist die Einleitung des folgenden Prüfungsprogramms.

Er sollte im Konjunktiv formuliert werden (s.u.)z.B.: „Es könnte ein Kaufvertrag zwischen A und B bestehen“

A

der Obersatz

53
Q

Definition/Voraussetzung

Voraussetzungen müssen dargelegt werden, welche abstrakt erforderlich sind, damit das im Obersatz angekündigte „Ereignis“ tatsächlich eintritt.
—> z.B.: „Hierfür müssten zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme gem. §§ 145 ff BGB, gegeben sein. Dies erfordert (…)“

A

54
Q

Abgleich mit dem Sachverhalt, welcher beurteilt werden soll, die sog. ??. Sind im konkreten vorliegenden Fall also z.B. Angebot und Annahme gegeben?
Hier muss mit den Angaben im Sachverhalt gearbeitet werden.

A

Subsumtion

55
Q

Im ?? findet sich dann faktisch die Antwort auf die „Frage“, die im Obersatz steht.
Wichtig ist, dass das ?? also inhaltlich zu eurem Obersatz passt.
—> z.B.: „Somit ist ein Kaufvertrag zwischen A und B nicht gegeben/ gegeben.“ Man schließt mit dem ?? also quasi einen Prüfungspunkt ab.

A

Ergebnis

56
Q

In der Klausur sollte man Obersatz, Voraussetzung, Subsumtion, Ergebnis auf keinen Fall benennen, sondern im Idealfall erkennt man an der Formulierung, dass der Gutachtenstil sauber abgearbeitet wurde.

A