Tut 11 - Handelsrecht Flashcards

1
Q

Allg. zum Handelsgesetz

Mit was beschäftigt sich das jeweilige Buch?

  1. Buch: ??
  2. Buch: ??
  3. Buch: ??
  4. Buch: ??
A

1.Buch: Handelsstand
—> Kaufleute, Handelsregister, Firma, Prokura

2.Buch: Handelsgesellschaften
—> OHG, KG, Stille Gesellschaft

3.Buch: Handelsbücher
—> „Bilanzrecht“

4.Buch: Handelsgeschäfte
—> AT, allg. Regeln BT, insbesondere Handelskauf

(5.Buch: Seehandel)

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2
Q

Zweck des Handelsrechts:

Nenne Gründe für ein solches „Sonderprivatrecht“ : (6)??

A
  1. Selbstverantwortlichkeit
    —> vgl. Formfreiheit, § 350 HGB
  2. Einfachheit und Schnelligkeit
    —> vgl. Rügepflicht, § 377 HGB
  3. Verkehrs- und Vertrauensschutz
    —> vgl. Handelsregister, § 15 HGB
  4. zwingend festgelegter Umfang bei der Prokura
    —> § 49 HGB
  5. Praxisnähe und Internationalität
    —> Handelsbräuche
  6. FAZIT: Recht dient hier
    vor allem ökonomischen Bedürfnissen
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3
Q

Zweck des Handelsrechts

Welchen ökonomischen Bedürfnissen dient das Recht vor allem? (6)

A
  • Vertrauensschutz/Schaffen von Erwartungssicherheit
  • Senkung der Opportunitätskosten
  • Selbstverantwortung
  • freies Spiel von Angebot und Nachfrage
  • Einfachheit und Schnelligkeit
  • Senken der Transaktionskosten
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4
Q

Was ist der Anknüpfungspunkt für die Anwendung des HGB?

A

die Definition des Kaufmanns in § 1 HGB

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5
Q

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Welche Norm?

A

§ 1 HGB

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6
Q

Istkaufmann

Kaufmann ist also stets, wer

  1. ein Gewerbe
  2. betreibt,
  3. das ein Handelsgewerbe ist

Wahr/Falsch?

A

Wahr

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7
Q

Prüfung der Kaufmannseigenschaft

Gewerbebegriff

Welche näher zu prüfenden Merkmale? (6)

A
  1. Erkennbarkeit nach außen
  2. Planmäßig, auf eine Vielzahl von Geschäften angelegt
  3. Gewinnerzielungsabsicht
  4. Selbstständigkeit
  5. Erlaubtheit
  6. keine freiberuflich Tätigkeit
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8
Q

Dreistufige Prüfung auf Handelsgewerbe: ??

Folge bei erfolgreicher Prüfung?

A
  1. Liegt ein Gewerbe vor?
    —> § 1 I, II, 1.HS.
  2. Liegt auch ein Handelsgewerbe vor?
    —> § 1 I, II, 2. HS
  3. Ist die Person bzw. der Rechtsträger auf den Handelsrecht angewendet werden soll Betreiber des Handelsgewerbes?
    —> § 1 I („betreibt“)

________________________

Folge:

  • Eintragung ins Handelsregister erforderlich, § 29 HGB
  • Beachte: deklaratorische Wirkung der Eintragung
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9
Q

Welche Kaufmannsarten gibt es nach §§ 1-6 HGB? (5)

A
  • Ist-Kaufmann (§ 1 HGB)
  • Kann-Kaufmann (§§ 2, 3 HGB)
  • Form-Kaufmann (§ 6 HGB)
  • Schein-Kaufmann
  • Fiktiv-Kaufmann (§ 5 HGB)
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10
Q

(Kann-) Kaufmann ist stets, wer ? (4)

Welche Folgen daraus? (2)

A
  1. ein Gewerbe
  2. betreibt,
  3. das kein Handelsgewerbe i.S.d. § 1 Abs. 2 HGB ist
  4. und dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist

Folgen:

  • konstitutive Wirkung der Eintragung
  • Kaufmann mit Rückfahrkarte
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11
Q

Fiktivkaufmann, § 5 HGB

  • aus Gründen der Rechtssicherheit
  • Betrieb eines Gewerbes allerdings erforderlich
  • erfasst Fälle der nachträglichen Abstufung auf Kleingewerbe

(Nur lesen)

A

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12
Q

Beispiel: Hans betreibt eine kleine Pommesbude in seiner Heimatstadt. Er beschäftigt keine Mitarbeiter und erzielt einen geringen Jahresumsatz. Aufgrund eines Fehlers im System wird sein Gewerbe am 20.März 2018 irrtümlich in das Handelsregister eingetragen.

Ist Hans Kaufmann?

A
  • VOR dem 20.März 2018 Hans kein Istkaufmann
    —> da er kein Handelsgewerbe betreibt
    —> sein Geschäft ist klein, er beschäftigt keine Mitarbeiter und erzielt einen geringen Jahresumsatz
  • Hans auch kein Kannkaufmann, da er sein Gewerbe nicht freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen hat
  • AB dem 20.März 2018 ist Hans Fiktivkaufmann gemäß § 5 HGB, da er nun - wenn auch fälschlicherweise - in das Handelsregister eingetragen ist. Zum Schutz des Rechtsverkehrs kann sich jeder auf Hans Kaufmannseigenschaft berufen
  • § 2 HGB ist nur anwendbar, wenn die Eintragung auf einer bewussten Entscheidung des Gewerbetreibenden beruht
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13
Q

Formkaufmann, § 6 HGB

  • Körperschaft, § 6 II HGB
  • Personengesellschaften, § 6 I HGB

(Nur lesen)

A

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14
Q

Ein Scheinkaufmann ist kein Kaufmann im Sinne der §§ 1 - 6 HGB.

Wahr/Falsch?

A

Wahr

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15
Q

Voraussetzungen für einen Scheinkaufmann? (3)

Was ist die Folge daraus?

A
  1. der Handelnde erweckt durch ein bestimmtes Auftreten den Rechtsschein, er betreibe ein Handelsgewerbe
  2. Geschäftspartner hat keine positive Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Wahrheit
  3. Geschäftspartner handelt im Vertrauen auf den Rechtsschein

Folge: Handelnder muss sich als Kaufmann behandeln lassen!

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16
Q

Beispiele:

Bestimme jeweils welcher Art von Kaufmann hier zutrifft:

1) K betreibt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit 5 Angestellten.
2) K betreibt einen Supermarkt mit 1Mio. Umsatz und 10 Angestellten
3) …kleinen Kiosk mit 50T€ Umsatz
4) … einen Supermarkt mit Eintragung ins Handelsregister, aber seit längerem kaum noch Umsätze.
5) …ein Bauunternehmen als GmbH.

A

1) Kein Kaufmann, sondern Freiberufler
2) Kaufmann, § 1 I HGB
3) Kein Kaufmann, Unternehmen zu klein, § 241a HGB
4) Kaufmann kraft Eintragung, § 5 HGB

5) Kaufmann kraft Rechtsform
(§ 6 II HGB, Handelsgesellschaften und Formkaufmann)

17
Q

Vertragsschluss durch Schweigen

Im Handelsrecht ist Schweigen grds. ebenfalls keine Willenserklärung

Interesse des Handelsverkehrs an rationaler Geschäftsanbahnung und Vertrauensschutz erfordert allerdings Ausnahmen: ?? (2)

A
  • Schweigen als Annahme bei Angebot für Geschäftsbesorgung, § 362 HGB
  • Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben
18
Q

(1) Geht einem Kaufmanne, dessen Gewerbebetrieb die Besorgung von Geschäften für andere mit sich bringt, ein Antrag über die Besorgung solcher Geschäfte von jemand zu, mit dem er in Geschäftsverbindung steht, so ist er verpflichtet, unverzüglich zu antworten; SEIN SCHWEIGEN GILT ALS ANNAHME DES ANTRAGS. Das gleiche gilt, wenn einem Kaufmann ein Antrag über die Besorgung von Geschäften von jemand zugeht, dem gegenüber er sich zur Besorgung solcher Geschäfte erboten hat.
(2) Auch wenn der Kaufmann den Antrag ablehnt, hat er die mitgesendeten Waren auf Kosten des Antragstellers, soweit er für diese Kosten gedeckt ist und soweit es ohne Nachteil für ihn geschehen kann, einstweilen vor Schaden zu bewahren.

Welche Norm?

A

§ 362 HGB

19
Q

Tatbestand und Rechtsfolge des § 362 I 1 HGB

Zweck: ?? (2)

Voraussetzungen: ?? (5)

Rechtsfolge: ??

Unterschied zu § 362 I 2 HGB?

A

Zweck:

  • Beschleunigung der Abwicklung von Rechtsgeschäften
  • Rechtssicherheit

Voraussetzungen:
- Zugang eines Antrags bei einem Kaufmann bzw. dessen Vertreter (+)

  • Gewerbebetrieb bringt Geschäftsbesorgung (§ 675 I BGB) für andere mit sich (+)
  • Geschäftsverbindungen zws. Kaufmann und Antragendem (+)
  • Antrag bezieht sich auf übliche („Besorgung solcher“) Geschäfte (+)
  • Kaufmann antwortet nicht unverzüglich (vgl. § 121 I 1 BGB) (+)

Rechtsfolge:
Schweigen gilt als Annahme des Antrags (gesetzliche Fiktion)

Unterschied: Kaufmann bietet Geschäftsbesorgung an
—> laufende Geschäftsverbindung nicht notwendig

20
Q

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Grundsatz: Widerspricht Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens diesem nicht unverzüglich, gilt ?

Welches Bestätigungsschreiben ist Regelfall in Praxis?

Zweck?

A

…der bestätigte Vertrag als mit dem Inhalt des Schreibens zustande gekommen („konstitutive“ Wirkung)

In Praxis: deklaratorisches Bestätigungsschreiben als bloße Beweisurkunde (Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit)

Zweck: Beschleunigung, Rechtssicherheit

21
Q

Nenne die Voraussetzungen eines Kaufmännischen Bestätigungsschreibens: ?? (5)

A
  1. Kaufleute oder andere selbstständig im Verkehr Handelnde
  2. Vertragsverhandlungen mit Klarstellungsbedürfnis
  3. wesentlicher Inhalt der Vertragsverhandlungen
  4. Zugang kurze Zeit nach Vertragsverhandlungen
  5. Schweigen während der Widerspruchsfrist
22
Q

Welche Formen der Vertretung des Kaufmanns gibt es nach §§ 48 ff. HGB?

A
  • die Prokura (§§ 48-53 HGB)
  • die Handlungsvollmacht (§§ 54-58 HGB)
  • die Ladenvollmacht (§ 56 HGB)
23
Q

Vertretung des Kaufmanns, Prokura §§ 48 ff. HGB:

Die Prokura ist eine rechtsgeschäftliche Vollmacht mit gesetzlich bestimmten Umfang

Grundvoraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung? (3)

A

Grundvoraussetzungen:
- die Abgabe einer eigenen WE
- im Namen des Vertretenen
- innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht
(MERKE: Vorraussetzungen gelten in dieser Reihenfolge auch bei der Überprüfung einer wirksamen Vertretung im Handelsrecht nach den §§ 48 ff. HGB und bilden immer das Gerüst für den Prüfungsaufbau)

24
Q

Vertretung des Kaufmanns, Prokura §§ 48 ff. HGB:

Welche Besonderheiten gibt es bei der Erteilung? (4)

A
  • Erteilung nur durch Kaufleute möglich
  • muss persönlich und ausdrücklich erfolgen
    —> § 48 Abs. 1 HGB
  • Erteilung ist im Handelsregister einzutragen
    —> §§ 53 Abs. 1 S. 1 HGB
    —> nur deklaratorische Bedeutung
    —> unerheblich für Wirksamkeit
  • Prokurist kann nur natürliche Person sein
25
Q

P ist Prokurist des Kaufmanns K. Bei der Erteilung hat K ihn ausdrücklich darauf hingewiesen, er dürfe nur Geschäfte bis zu einem Volumen von 5.000 € ohne Rücksprache mit ihm abschließen.
Wie ist die Rechtslage, wenn P einen Kaufvertrag über 10.000 € mit dem gutgläubigen Verkäufer V abschließt, den K nicht gegen sich gelten lassen will?

A

Beschränkung des Umfangs der Prokura ist nach außen nicht möglich, § 50 Abs. 1 HGB!

V hat einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen K, denn der Kaufvertrag ist wirksam zustande gekommen.
—> Beschränkung im Innenverhältnis wirkt nach außen hin nicht
(§ 50 Abs. 1 HGB)

K kann aber aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB gegen P Regress nehmen!

((

  • Prokurist hat Vollmacht für alle Geschäfte, die der Betrieb eines Handelsgewerbes (HG) mit sich bringt, § 49 Abs. 1 HGB
  • erfasst wird jedes Handelsgeschäft, Vollmacht besteht also auch für branchenfremde Geschäfte

ausgeschlossen sind:
- private Geschäfte des Prinzipals, die sich nicht auf ein HG beziehen
- Geschäfte, die nicht dem „Betrieb“ des HG dienen
- reine Inhabergeschäfte (Prinzipalgeschäfte) (z.B. Bilanzunterzeichnung, § 245 HGB oder Prokura Erteilung, § 48 Abs. 1 HGB)
- Grundlagengeschäfte (betreffen Existenz, Rechtsform und Ausgestaltung des eigenen HG)
- Veräußerung und Belastung von Grundstücken, außer Prokura wurde ausdrücklich darauf erweitert, § 49 Abs. 2 HGB
))

26
Q

Was ist eine Handlungsvollmacht?

A

= jede vom Kaufmann im Rahmen seines HG erteilte Vollmacht, die nicht Prokura ist, § 54 Abs. 1 HGB

(„Mini-Form“ der Prokura)

27
Q

§ 54 Abs. 1 nennt 3 Arten der Handlungsvollmacht: ??

A
  • Generalhandlungsvollmacht
    (erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, die der Betrieb eines derartigen HG gewöhnlich mit sich bringt)
  • Arthandlungsvollmacht
    (erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, die eine bestimmte Art von Geschäften eines derartigen HG gewöhnlich mit sich bringt)
  • Spezialhandlungsvollmacht
    (Handlungsbevollmächtigte ist zu einem bestimmten Geschäft bevollmächtigt, Bsp.: Einkäufer wird ermächtigt eine konkrete Sache zu kaufen)
28
Q

(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(4) Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(5) Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Vorschriften nicht
berufen.

Welche Norm?

A

§ 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht)

29
Q

Prüfungsschema § 377 HGB (Rügepflicht)

-> siehe Karteikarte

A

30
Q

Fall 10, Teil B ab Folie 30 !!

A

31
Q

Eine selbstständige Tätigkeit, de nach außen erkennbar und auf Dauer angelegt ist, sowie in erlaubter Weise mit Gewinnerzielungsabsicht und nicht als freier Beruf betrieben wird = ??

A

Gewerbe

32
Q

ein Gewerbe, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert =

A

Handelsgewerbe (§ 1 II HGB)

33
Q

Wer durch zurechenbares Verhalten den Anschein erweckt oder unterhält, Kaufmann zu sein. Gegenüber einem gutgläubigen Dritten, der sein Verhalten von diesem Anschein bestimmen ließ, muss er sich in gewisser Hinsicht als Kaufmann behandeln lassen = ??

A

Scheinkaufmann